Wie kann man Mietwucher nachweisen, wenn der eigene Vermieter 35 Appartements hat und hier 8 seiner eigenen Appartements vorlegt?
Wie kann man Mietwucher nachweisen, wenn der eigene Vermieter 35 Appartements hat und hier 8 seiner eigenen Appartements vorlegt und diese als Vergleichswohnungen angibt?
Bei preisfreien Mietverhältnissen in der Wohnraummiete orientiert sich die zulässige Miethöhe an der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ (§ 558 BGB). Die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmt sich nach Maßgabe des für vergleichbaren Wohnraum (gleiche Art /Güte/Ausstattung/Lage) üblichen Mietzinses. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sind besonders hohe, über der ortsüblichen Vergleichsmiete oder auch niedrige, unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegenden, Mieten unüblich (Siehe: BVerfGE NJW 1980, 1617). Wenn der Vermieter hier seine eigenen Appartements angibt welche alle überteuert sind, wie kann man dann Mietwucher feststellen. Ich drücke es jetzt einmal ganz krass aus. Dann kann der Vermieter theoretisch auch 100Euro auf den QM verlangen und es wäre immer noch die ortsübliche Vergleichsmiete?
Gelten die 8 Vergleichsobjekte, wenn es seine eigenen sind tatsächlich als 8, da diese Appartements ja alle in einem haus sind. Er kann sich doch schlecht mit sich selbst vergleichen, das ist meine Frage. Oder gilt das als ein Objekt?
Wenn nicht, dann kann hier ordentlich Schindluder getrieben werden. Der Vermieter hat sogar seine eigene Tochter angegeben die auch in dem Haus wohnt und viel bezahlt. Sie bekommt von ihrem Vater aber alles, Auto etc. da macht ihr das nichts aus wenn sie eine hohe Miete bezahlt.
Trick 17: man baue sich ein großes Appartementhaus und vermietet 3 Appartements überteuert an seine 3 Söhne und Töchter und gibt das als Vergleichsmiete an. Die restlichen 30 Appartements kann man dann locker und leicht an die Miete der 3 Appartements anpassen. Super Deutschland. Ihr habt mich auf eine Idee gebracht. Ich habe aber weder Söhne und Töchter, noch habe ich Geld mir ein solches Haus, geschweige eine Wohnung zu kaufen, um mich von Immobilienhaien abkoppeln zu können.
3 Antworten
Die Miethöhe ist dann als unangemessen hoch anzusehen, wenn die ermittelte Vergleichsmiete die seit Vertragsschluss vereinbarte Miete um mindestens 20% übersteigt. Darüber hinaus muss der Vermieter den Umstand zu seinen Gunsten ausgenutzt haben, dass lediglich ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum vorhanden ist, so dass er davon ausgehen konnte, den Wohnraum trotz überzogener Miete gleichwohl vermieten zu können.
Schau in den Mietspiegel. Zuerst mal kann er das auch tun, zwingt einen ja keiner zu mieten, es geht da eher um Mieterhöhungen
Es gibt keinen Mietspiegel. Ich wohne aber schon drin und er möchte erhöhen und gibt seine anderen Wohnungen als Vergleichswohnungen an bzw. seine Appartemts die alle im selben Haus sind.
Ja, um wie viel % will er erhöhen? 25 % vielleicht?? Du solltest wenigstens lesen, was man Dir schreibt und versuchen es zu verstehen und mit Deinem Fall abgleichen
Ich habe von Mietwucher geschrieben. Das was du meinst mit den 20 Prozent ist die Kappungsgrenze. Ich weiß ja nicht wieviel Prozent, da ich nur Mietzins habe und keine Nebenkosten. Man schreibt mir im Forum immer, dass nur auf Kaltmiete erhöht werden darf.
Ich meine genau das, was ich schreibe und beziehe mich auch auf genau diese Rechtsprechung zum Thema Mietwucher. Natürlich dürfen und müssen die Nebenkosten angepasst werden
solange es genug dumme gibt, die diese miete dann zahlen, ist doch alles ok.
etwas ist immer so viel wert, wie jemand bereit ist dafür zu zahlen. ergo sind mieten nach oben immer offen. mietwucher ist nur auf eine erhöhung bezogen, nicht auf einen erstbezug.
Das dumme ist, dass ich schon drin wohne und er in seinem eigenen Haus seine eigenen Appartements angibt als ortsübliche Vergleichsmiete. Ist das in Ordnung? Er nutzt das ja auch aus, da es keinen Mietspiegel gibt.
Das Problem ist aber, dass ich nicht weiß wieviel ich an Nebenkosten bezahle und wieviel die anderen von den angegebenen Appartements an Nebenkosten bezahlen. Sollte ich jetzt tatsächlich weniger Nebenkosten haben, liese sich dann das überhaupt vergleichen?
in einem komplex werden nebenkosten und allgemeinkosten immer komplett in der abrechnung angegeben und dann auf die parteien verteilt, da kann man dich nicht hinters licht führen - so objektiv und nachvolziehbar muss er es dir aufschlüsseln.
er kann dir also nicht mehr berechnen, als realistisch ist.
vergleichsmieten im gleichen haus sind unabhängig vom besitzer natürlich ok.
Ich wohne schon 6 Jahre drin und habe noch nie eine Abrechnung erhalten und es ist nie was verteilt worden.
Ja aber bitte, welche Wohnungen sollte er denn sonst heranziehen?! Ähnliche Wohnungen mit vergleichbarem Standard und in genau derselben Lage, einen besseren Vergleich gibt es nicht. Die acht "Teuersten" zahlen z.B. 7,60 €/m² und die restlichen im Haus z.B. 7,50 €/m², was soll da die "Aufregung"?! Fakt ist, drei Vertgleichsmieten benötigt er und acht hat er. Warum solltest Du weniger als die anderen acht Mieter zahlen "dürfen", wenn es die Marktlage wohl hergibt? Niemand kann doch ernsthaft davon ausgehen, dass er auf Lebenszeit dieselbe Miete bezahlt.
Man muss mal auch an folgendes denken: Sicher gibt es vermögende Vermieter, aber die Kosten eines Gebäudes, auch die Zukünftigen, sollten sich durch die Einnahmen bezahlen lassen und zwar so, dass in Zukunft noch was übrig bleibt. Es werden dem Vermieter, durch vom Staat immer teurer werdende Auflage bzgl. der Instandhaltung etc., immer mehr Kosten "aufgedrückt", das sieht oder erkennt aber Niemand. Wohnungen vermieten ist ein Geschäft, keine soziale Wohltäterschaft.
Zu den Nebenkosten. Die haben mit einer Mieterhöhung nicht zu tun.Darüber erhält man im Normalfall ja eine jährliche Abrechnung und davon steckt sich der Vermieter nichts in die eigene Tasche.
Zu guter letzt. Die Mietpreisbremse ist der Witz des Jahrhunderts. Im Zeitraum bis zur Gesetzfindung, haben alle Vermieter die Miete aufs äusserste angehoben. Da stiegen die Vergleichsmieten extrem an. Da ist es dann auch nicht verwunderlich zu hören..."die Mietpreisbremse" hat etwas bewirkt....lol. Die Vergleichsmiete darf ja auch bis zu 10 % abweichen, die Mieten schwingen sich da hoch wie bei einer Affenschaukel. Es gibt Millionen an Mietwohnungen, die Wohnungen in Ballungsgebieten betragen aber nur Tausende, da "ändert" sich im Großen also nichts.
Bis letztes Jahr war ich noch Wohnungseigentümer. Welche Kosten sollen vom Staat aufgedrückt werden. Selbst Niederschlagswasser konnte ich auf den Mieter umlegen.
Was machst du wenn die anderen 8 Objekte überteuert sind, weil der Eigentümer sie überteuert vermietet und passt jetzt seine anderen 28 daran an?
Das ist Ansichtssache ob es Wucher ist. Als Wucher wird gemeinhin gemeint wenn etwas ca. 50 % vom reelen Wert bzw. Preis abweicht. So wird es wohl nicht sein. Es ist vll. teuer, aber mehr nicht. Um wieviel Prozent weichen die 8 Wohnungen denn vom Mietpreis im Umkreis von ca. 500 m ab? Vielleicht wurde in der Vergangenheit nur "versäumt" die Mieten an eine reelle Größe anzupassen?
Mit "aufgedrückten Kosten" meine ich die Vorgaben der Regierung zum energetischen Standard beim Erstellen von Neubauten oder Sanierungen. Das macht die Gebäude teuer und wie soll ein Käufer (dann Vermieter) da noch "günstig" vermieten?
Man muss ehrlich sein, selbst würde man auch auf nichts verzichten, sofern es das Gesetz zulässt. Wohnungen vermieten ist ein renditegeschäft und keine Nächstenliebe. Für den sozialen Wohnungsbau ist einzig und allein der Staat zuständig.....und was machen die Städte und Gemeinden ? sie verkaufen die Grundstücke, egal wo, per Bieterverfahren zu Höchstpreisen. Aber auf Personen mit dem bösen Finger zeigen, die sich lediglich für die Rentenzeit absichern möchten, ist besser und lenkt vom Versäumnis des Staates ab.
Die Frage ist wie man die Vergleichsmiete ermitteln kann, wenn es alles seine eigenen Appartements sind. Dann kann er theoretisch 100Euro pro QM nehmen und ist immer noch nicht zu teuer wenn er das an seinen anderen Appartements ausrichtet.