Renovierung in gemieteten Büro (neue Bodenbeläge)- wer übernimmt die Kosten?

7 Antworten

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Wenn Sie ein schönes Büro haben möchten, dann ist das ausschließlich Ihre Kostensache! Der Zustand bei Rückgabe der gemieteten Räume bedarf einer besonderen Vereinbarung im Mietvertag!

Hallo, das kommt ganz auf Deinen Mietvertrag drauf an. Schau doch mal nach, was da drin steht. Sonnige Grüße Sunny

In Gewerbemietverträgen ist meist vereinbart, dass der Pächter auch Instandsetzungen selbst vornimmt.

Daher einfach mal den Mietvertrag prüfen.

Wenn Bodenbelege in gemieteten Räumlichkeiten enthalten ist, dann muss der Eigentümer diesen alle 4 Jahre erneuern. Zumindest hat mir das mein ehemaliger Vermieter gesagt. Ausser natürlich, der Vormieter hat den Belag selbst verlegen lassen. Dann musst man selber für einen neuen Bodenbelag sorgen.

alle 4 Jahre?

Wer erzählt denn solche Märchen? Ein Gutmensch?

@Raimund1
@ WDesignWari - Lieber Karsten Scholz, das mag vielleicht für die "autonme Republik Haldensleben" gültig sein, aber im Rest dieser deutschen Republik muß ein Mieter sein Büro selbst und auf eigene Kosten verschönern! Eine Erneuerungsanpruch für Teppichböden und das gleich alle vier Jahre, ist bestenfalls ein Ausdruck Ihrer bekanntlich berufsbedingt sehr schöpferischen Phantasie!
@schelm1

Erstmal habe ich nur das gesagt, was mir mein Vermieter gesagt hat. Und zweitens: schelm1 Woher kennen Sie meinen Namen?

@WDesignWari

Erstmal: Tja, dann habe ich auch noch was: "Da ist nur von Wohnraum die Rede und nicht von Gewerbeflächen und zudem sind die dort nachzulesenden Antworten, wie so häufig, z.T unqualifizierter "Käse" auf den Sie sich nicht berufen sollten!"

Zum zweiten Teil Ihrer Frage:

"anerkannter Hellseher v.e.G.!"

nein, er muss sich nicht beteiligen.

das gewerbliche mietrecht unterscheidet sich wesentlich vom normalen mietrecht. viele dinge können hier individuell geregelt werden. darum sind die mietverträge sehr umfangreich. schau doch mal rein, ansonsten such das gespräch mit dem vermieter. aber ih glaube nicht, daß er hier in der pflicht ist.

Im Mietvertrag ist unter "Instandhaltung der Mieträume" nur geregelt, daß der Mieter verpflichtet ist, die Sanitären Anlagen instandzuhalten und regelmäßig zu Streichen. Dann kommt Punkt 7 "Die kleinen Instandhaltungsarbeiten sind vom Mieter regelmäßig.......auszuführen. Dann kommten Felder zum Ankreuzen. "Die Kosten dafür trägt der".. Mieter/ Vermieter. Ist aber nichts angekreuzt, wurde möglicherweise vergessen. Anschließend kommt der Satz: Die Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Mieter besteht nur bis 52 € je Einzelreparatur, höchstens jedoch 154 €7 Jahr. Dann kommt der Passus mit den Schönheitsreparaturen, auch hier gibt es wieder was zum Ankreuzen. Ist aber nichts angekreuzt. Aber ist das generell der Passus, um den es geht ? Bodenbeläge werden hier nicht genannt......

@saftnase2000

das kling so als ob ein wohnungsmietvertrag benutzt wurde.

jedenfalls hat der vermieter die verpflichtung nach § 535 BGB einen verschlissenen boden zu erneuern. aber da liegt jetzt auch der knackpunkt. meist bestreitet ein vermieter daß der bodenbelag erneuerungsbedürftig wäre, wenn es an sein geld geht.

übrigens: ist nichts angekreuzt, muss er auch tapezieren.

so, jetzt kennst du die rechtslage. jetzt such das gespräch mit dem mann....