Wie handhabt die Polizei "Aussage - gegen Aussage" Fälle?

9 Antworten

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Das kommt sehr auf den Zeugen an. Wäre das z.B. jemand, de euch kennt und absolut nicht mag und gegen euch hetzt, dann zählt die Aussage nicht genug, wenn ihr es abstreitet. 

Ist es aber ein "guter" Zeuge, der nichts mit euch am Hut hat und der die Sachlage genau und ohne negative Emotionen schildern kann und auch auf nachfragen logisch antworten kann, dann ist das wirklich sehr glaubhaft, denn er hat keinen Grund zum Lügen. Denn das wäre eine Straftat, die mit Haftstrafe belegt wird und welchen Grund hat ein Unbeteiligter, sich dem auszusetzen, was hätte er davon. Der Angeklagte hat hingegen sowohl das Recht zu lügen und auch einen Grund. 

<natürlich macht diese Beurteilung nicht die Polizei, sondern es geht weiter an Staatsanwaltschaft und Gericht.

Zunächst einmal: den Begriff "Aussage gegen Aussage" gibt es in der Rechtsprechung nicht. Das Gericht würdigt die Beweise (wozu auch alle Zeugenaussagen gehören, dürften in dem Fall bis zu drei sein), und entscheidet dann, ob es für eine Verurteilung reicht.

Es kann bestenfalls sein, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt, oder wenn der Tatverdacht nicht hinreichend ist, also schon der Staatsanwalt Zweifel an der Aussage des Zeugen hat.

Aber es wird niemals so sein, dass sich zwei Aussagen aufheben. Justiz ist keine Mathematik, keine Arithmetik.

Eine Einstellung des Verfahrens ist möglich. 

Es sind weitere Verfahren - neben dem 

 Vorwurf wegen Zulassen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis - .

Allerdings sind da Zeugenaussagen 

und Deine Aussage als Beschuldigter wird zum nächssten Verfahren gegen Dich.. 

Hat Dein Bekannter Deine Personalien angegeben?

Hast Du ein Ermittlungsverfahren, wegen Fahren ohne Führerschein?

Ist ein Anwalt tätig?

SBasker 
Fragesteller
 07.12.2017, 06:25

nein, ich habe kein Verfahren. Mein Bekannter gibt nächsten Mittwoch bei der Verhörung keinerlei Daten von mir an. Kein Anwalt tätig.

BVBDortmund  07.12.2017, 10:34
@SBasker

Dein Bekannter wird als Beschuldigter vernommen, er muß gar nichts sagen, was ihn selbst belastet. 

Dazu hat er ein Recht.

Wenn die Beweislage durch Zeugen so ist, dass ein Zeuge (Passant) ihn identifizieren kann, dann kann er mit einer Verurteilung rechnen. Dazu muß aber ermittelt werden können, dass jemand überhaupt ohne Führerschein das Fahrzeug genutzt hat. Wenn der Nachweis nicht möglich ist, dann wird es schwierig mit einer Verurteilung.

Wir wissen hier nicht, ob das Fahrzeug technisch in Ordnung war, möglich das da ein Kupplungsschaden oder Getriebeschaden war, 

der das merkwürdige Manöver am Straßenrand erklären kann.

Gute Fahrt.

Der Zeuge ist Beweis. Ein Beschuldigter darf lügen, ein Zeuge ist verpflichtet die Wahrheit zu sagen. Außerdem "handhabt" die Polizei gar nichts. Sie schreibt eine Anzeige und gibt diese an die Staatsanwaltschaft weiter. Alles weitere wirst du erfahren und verlasse dich nicht auf den Spruch: "Aussage gegen Aussage".

Hallo.

Die Polizei nimmt das auf, was  gesagt habt  und der Zeuge/en. Sie stellt nur fest.

Das geht zur Staatsanwaltschaft. Ohne RA bekommt ihr Beide den Bericht(Akte) nicht zu sehen.

Dann kommst es zum Strafbefehl oder zur Verhandlung.
Ihr seit beide Schuldig der eine wegen ohne Führerschein gefahren und der andere wegen Zulassen, des Fahrens.

Die Zeugen können auch unter Eid gestellt werden.
Du kannst das mit der Fahrschule vermutlich schon einstellen, da du eine Sperre bekommst.(vermutlich)

Aber Beides wird ein Richter entscheiden.

Nehmt euch einen Rechtsanwalt.

Mit Gruß

Bley 1914