Aufbauseminar für Fahranfänger nach 7 Jahren?
Guten Morgen Community,
vor etwa sieben Jahren befand ich mich in der Probezeit und bekam aufgrund zu schnell fahrens ein Bußgeld in höhe von knapp 100 euro sowie die Anordnung zur Teilnahme an einem ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger, an welchem ich binnen einem Monat teilnehmen musste. Bußgeld zahlte ich jedoch nahm ich damals nicht teil am Aufbauseminar, weshalb man mir die Fahrerlaubnis entzog. Seit jeher habe ich keinen Führerschein mehr. Da soviel zeit verging dachte ich es wäre mittlerweile mehr von Nöten als nur ein ASF um meine Fahrerlaubnis wieder zu erhalten bzw. eine Neuerteilung doch laut aussage der Stadt bin ich nach wie vor "lediglicht" verpflichtet dieses Seeminar zu absolvieren.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Eine Beobachtungsfahrt ist Bestandteil des ASF, sollte dem Beobachter auffallen dass ich unsicher bin oder defizite habe kann man mir dann weitere Fahrstunden verordnen zusätzlich zum ASF so dass sich die Neuerteilung meiner Fahrerlaubnis verzögert ? Bin zwar seit 7 jahren nicht mehr am Steuer gewesen, glaube jedoch dass man das nicht verlernt, höchsten ein wenig aus der Übung kommt was aber keine Gefährdung darstellen sollte.
2 Antworten
Die Anordnung zum Aufbauseminar verjährt nicht. Das musst du machen, egal wie lange du wartest. Was du für deinen Führerscheinantrag davon brauchst, das ist die Teilnahmebescheinigung. Ob du bei dieser Beobachtungsfahrt gut oder schlecht warst, das interessiert nicht.
Die Tatsache, dass dieses Seminar zu machenist, zeigt, dass du damals noch in der Probezeit warst. Die Probezeit wurde natürlich unterbrochen und läuft weiter, sobald du den Führerschein wieder hast. D.h. es kommen auch weitere Probezeitmaßnahmen in betracht, wenn du entsprechende Verstöße begehst. Ebenso gilt auch die 0,0‰-Grenze.
Du schreibst, dass man so schnell nichts verlernt. Das mag für einen Fahrer zutreffen, der zuvor schon jahrelange Fahrpraxis hatte, aber sicherlich nicht für jemanden, der in der Probezeit war, den Führerschein also erst eine recht kurze Zeit hatte. Du musst daher damit rechnen, dass die Führerscheinstelle zusätzlich auch noch anordnen wird, dass du die Prüfungen nochmal ablegen musst. Irgendwelche Pflichtstunden usw brauchst du dann nicht mehr. Du machst lediglich 1-2 Fahrstunden zur Auffrischung, so dass der Fahrlehrer deine Fahrkünste beurteilen und dich dann zur Prüfung anmelden kann.
Da wird wohl mehr kommen als eine Beobachtungs Fahrt und Du meinst dann gibt der Beobachter so einfach den Schein zurück .
Schätze nach der Zeit ist ein Besuch in der Fahrschule drin und zwar nicht für ein paar Stunden .
Es kann sein das DU dir deine nicht sofortige Teilnahme damals den Füherschein sofort entwertet haben und DU ihn ganz neu machen musst mit allen was dazu gehört .
Da Du keine Fahrpraxis hast ist das auch angebracht mit den paar Fahrstüdchen die du geschafft nach der Prüfung sind wohl 99% der Sachen weg die man in der Schule lernen muss .
Unsinn