Aufbauseminar für Fahranfänger nach 7 Jahren?

2 Antworten

Die Anordnung zum Aufbauseminar verjährt nicht. Das musst du machen, egal wie lange du wartest. Was du für deinen Führerscheinantrag davon brauchst, das ist die Teilnahmebescheinigung. Ob du bei dieser Beobachtungsfahrt gut oder schlecht warst, das interessiert nicht.

Die Tatsache, dass dieses Seminar zu machenist, zeigt, dass du damals noch in der Probezeit warst. Die Probezeit wurde natürlich unterbrochen und läuft weiter, sobald du den Führerschein wieder hast. D.h. es kommen auch weitere Probezeitmaßnahmen in betracht, wenn du entsprechende Verstöße begehst. Ebenso gilt auch die 0,0‰-Grenze.

Du schreibst, dass man so schnell nichts verlernt. Das mag für einen Fahrer zutreffen, der zuvor schon jahrelange Fahrpraxis hatte, aber sicherlich nicht für jemanden, der in der Probezeit war, den Führerschein also erst eine recht kurze Zeit hatte. Du musst daher damit rechnen, dass die Führerscheinstelle zusätzlich auch noch anordnen wird, dass du die Prüfungen nochmal ablegen musst. Irgendwelche Pflichtstunden usw brauchst du dann nicht mehr. Du machst lediglich 1-2 Fahrstunden zur Auffrischung, so dass der Fahrlehrer deine Fahrkünste beurteilen und dich dann zur Prüfung anmelden kann.

Da wird wohl mehr kommen als eine Beobachtungs Fahrt und Du meinst dann gibt der Beobachter so einfach den Schein zurück  . 

Schätze nach der Zeit ist ein Besuch in der Fahrschule drin und zwar nicht für ein paar Stunden  . 

Es kann sein das DU dir deine nicht sofortige Teilnahme damals  den Füherschein sofort entwertet haben und DU ihn ganz neu machen musst  mit allen was dazu gehört . 

Da Du keine Fahrpraxis hast ist das auch angebracht mit den paar Fahrstüdchen die du geschafft nach der Prüfung  sind wohl 99% der Sachen weg die man in der Schule lernen muss . 

Unsinn