Lohnt sich ein Streit gegen korrupte Bedienstete des Ordnungsamtes?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Verstehe ich das richtig, Du hast das Auto selbst weg gefahren, sollst aber jetzt das komplette Abschleppen und Verwahren bezahlen?

Wenn der Abschleppdienst schon informiert war, bezahlt man ihn trotzdem, auch wenn man rechtzeitig das Auto weg gefahren hat. Was einem dann erspart bleibt, sind die Kosten für den Autoknast, wie hier in Hamburg, denn dort wird das Auto kostenpflichtig geparkt und man muss es auslösen.

Danke für den Stern, aber eigentlich warte ich auf eine Stellungnahme von Dir. Sollte es tatsächlich so sein: Ich bin mir sicher, dass Du Dein Auto von der Verwahrstelle nur gegen Unterschrift zurück bekommst. Diese müsste ja dann irgendwo sein - auf Kopie bestehen! Ansonsten nützt aber alles Drehen und Wenden nichts, das Bußgeld und die Anfahrt des Abschleppers wirst Du zahlen müssen!

@Einzelfahrer

Meine Anforderung der Abschlepp-Belege wurden ignoriert. Ich soll eine Abschleppung bezahlen, die nachweislich nicht stattgefunden hat und nicht stattgefunden haben kann. Betrachte meinen versehentlichen Stern als Vorschuss-Lorbeere!

Entschuldigung, die Sternvergabe entstand durch ein technisches Versehen. Zur Frage: Genauso geschah das. Die Behörde verweigert auch jeden Beleg und beharrt auf den Falschaussagen ihrer Mitarbeiter, obgleich ich meine Zeugen benannt habe. Meine Einwände und Anforderungen werden schlicht ignoriert.

@dompfeifer

Dann im Zweifel wirklich vor Gericht. Unabhängig davon, wie der Richter die Glaubwürdigkeit der Zeugen bewertet, eine fehlende Unterschrift kann und wird er nicht ignorieren.

Also Dein Eifer in allen Ehren aber:

1.) Stehst Du im Telefonbuch? Keine Ordnungsamttante kommt und klingelt. Wenn überhaupt, setzen Die den Namen des Halters ins Klicktel und wenn das keine Telefonnummer ausspuckt, macht niemand weiter. Dann bist Du nicht zu erreichen und erledigt ist das für die. Mehr müssen die nicht, wenn überhaupt. Je nach gesetzlicher Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes müssten die nicht einmal das, dann wird abgeschleppt ohne jegliche Kontaktaufnahme.

Dass Du nicht in Erscheinung getreten bist besagt, Du bist, bis diese den Abschlepper bestellt haben, nicht vor Ort gewesen. Danach ist völlig uninteressant, weil zu spät, der Verwaltungsakt, Dein Fahrzeug sicher zu stellen ist bereits ergangen.

2.) Nachweis bezüglich Belege - die können gar keine Vorlegen, denn da gibt es keine.

Die Behörden haben Rahmenverträge mit Abschleppunternehmen. Das geht so: Die Behörde schreibt alle paar Jahre aus, wer dran teilnehmen möchte, gibt die Preise vor. Wer mitmacht und gewissen Qualitätsbedingungen nachkommt (Leumund, Material, Abstellort, etc...) der wird turnusmäßig dann mit Abschleppaufträgen beglückt.

Durch den Rahmenvertrag werden keine Einzelrechnungen mehr geschrieben, Du musst Dir vorstelklen, dass einige Städte hierbei täglich mehr als 100 Einzelrechnungen, Auftragsformulare, belege etc hätten, das gibt eine Garage voll Papier im Jahr, macht niemand mehr.

Das kostet immer so viel wie vereibart und die Behörde treibt ein. Will der Abschlepper mehr und kann das nicht einzeln begründen, gibts nicht mehr. Einmal abschleppen um die Zeit, ein Fahrzeug, Unterstellen Pro tag, macht so und so viel laut Rahmenvertrag, erledigt.

Die Behörde ist jeweils Auftraggeber und macht die Kosten bei Dir geltend. Zahlst Du nicht, wird man Dir einen Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen, das geht bis zur Gehaltspfändung. Du bist letztlich dagegen völlig chancenlos, es sei denn, Du verklagst die Behörde.

Auch das ist völlig rechtskonform.

3.) Korrupt würde persönliche Bereicherung der einzelnen Leute vorraussetzen. vergiss das gleich mal wieder, denn alleine die Äußerung dessen als verdacht ist, wenn Du es nicht nachweisen kannst, eine Straftat an sich bereits.

Fazit:

Auch wenn das extrem ärgerlich ist, die müssen nicht Himmel und Hölle in bewegung setzen, um Dich zu erreichen. Die geben das Kennzeichen der Dienststelle, von dort wird man (evntuell) versuchen, Dich zu erreichen, mehr nicht und mehr ist auch niemals. Keiner sucht Dich und muß auch nicht.

Belege gibt es keine, nachgewiesen muss nur werden, Dein Fahrzeug stand genau dort und das war verboten, und es sollte weg, was einen gewissen Betrag kostet. Mehr auch nicht und mehr müssen die auch nicht.

Und zahlst Du nicht, wird man Dir heimleuchten, extrem sogar.

Der bereits verständigte Abschleppdienst ist eine Leerfahrt. Auch die ist zu bezahlen, auch das steht im Rahmenvertrag drin, wieviel sowas kosten darf. Das bedeutet, der muß Dein Fahrzeug nicht einmal gesehen haben, das Verständigen reicht aus.

Und auch das ist rechtlich völlig ok und wurde bereits mehrfach versucht, gerichtlich zunegieren, bislang völlig erfolglos.

so ists

Die Behörde behauptet fälschlicherweise, die Bediensteten hätten nach mir gesucht, ich sei nicht in Erscheinung getreten, ich hätte mein Fahrzeug nicht umgesetzt, mein Fahrzeug sei deshalb notwendigerweise auf amtliche Veranlassung umgesetzt worden, auf meine Kosten. Das ist alles durch Zeugen widerlegt, meine Belege-Anforderungen (Abschleppfirma) werden ignoriert. Die müssten ja alle ziemlich verrückt sein, wenn bei dem ganzen Manöver keiner einen Vorteil für sich heraus schindet, wie auch immer. Schließlich bin ich Opfer eines offensichtlichen Betruges!

@dompfeifer

Nochmal, zum Mitschreiben.

Belege:

Es gibt keine Belege! Die existieren nicht.

Und die müssen auch nicht existieren, warum hab ich Dir erklärt. Und man muß die Dir auch nicht vorlegen, Du bist falsch gestanden, das genügt bereits vollauf.

Sicherlich könnte die Behörde das Abschleppunternehmen bitten, für diesen Vorgang entsprechende Rechnungen und Belege auszustellen, auch das wäre völlig ok. Nur machen die das nicht, schon das ist denen zu blöd. Die müssen das nicht, also machen die das nicht.

Umsetzen/Abschleppen:

Du warst nicht da, bis die Entscheidung gefallen ist, Dein Fahrzeug mittels Abschlepper zu bewegen.

Auch das hab ich erklärt, kommst Du nach dieser Entscheidung, ist diese gefallen und erledigt. Dann kostet das bereits - zwar einen verringerten Satz aber dennoch. Du must vor dieser Entscheidung ankommen, dann zahlst Du das Bußgeld und erledigt. Kommst Du nach genau und exakt diesem Zeitpunkt, ist es zu spät.

Natürlich hast Du Dein Fahrzeug selbst umgeparkt, aber eine Leerfahrt für ein Abschleppfahrzeug, der irgendwo gestartet und nur Minuten später wieder umgekehrt ist, wird trotzdem fällig.

Es ist völlig schnurztpiepegal, ob Du hundert Zeugen hast, dass Du das Ding umgeparkt hast, Du hast nicht einen Zeugen, dass dies vor der Entscheidung, dies von Amts wegen vornehmen zu lassen geschehen ist. Und schon reicht das völlig aus und kostet.

Dier Behörde ordnet an, das Ding muß da weg, Du bist nicht da, dann wirds halt weggestellt. Erledigt. Du kommst hinterher, Pech gehabt, Zahlemann und Söhne.

Gesucht:

Nach Dir gesucht, auch das habe ich beschrieben. Keiner klingelt bei Dir, eventuell ruft man an, wenn überhaupt. Mehr ist niemals, bei mir nicht und bei Dir auch nicht. Und das ist vollkommen rechtmäßig so.

Korrupt:

"Die müssten ja alle ziemlich verrückt sein, ...." Das ist völlig Pillepalle, kein Beweis.

Ich muß Dich da über was aufklären, was im Strafgesetzbuch steht, und zwar genau im § 186, Üble Nachrede:

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Kernsatz ist: "wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist". Wenn Du beweisen kannst, was Du behauptest, mit Kontoauszügen, Zahlungsbelegen, Zeugenaussagen, wer wann genau wieviel Geld von exakt wem bekommen hat, würde ich mit so etwas ganz weit hinter dem Berg halten - ansonsten Geldstrafe oder gar bis zu 2 Jahre Knast winken.

Kommst Du dabei, nach einem Beweis gefragt, mit Deiner Aussage, dann wird man Dich fragen, was der Begriff Beweis mit diesem Plumperqutasch zu tun haben mag.

"Schließlich bin ich Opfer eines offensichtlichen Betruges!"

Quatsch. Du bist falsch gestanden, nicht absichtlich zwar aber immer noch falsch, suchen muß man Dich nicht bis zum Erbrechen, die Entscheidung fällt, ab dem Zeitpunkt wirds teuer.

Du bist vielleicht nur uneinsichtig - und beratungsresistent. Du hast Dein Weltbild, in welcher Du das Opfer eine infamen staatsweiten Verschwörung bist. Dabei ist Dir nur widerfahren, was tausenden täglich passiert, die halt unegal ihre Autos irgendwo in der Gegend abstellen.

Zahl oder lass es sein. Verdächtige unbewiesen und trag die Konsequenzen. Klag oder füge Dich. Deine Entscheidung. Nur mach Dich darauf gefasst, das Du eine mächtige Abfuhr erteilt bekommst, denn alles, was Du hier beschreibst, haben bereits Hunderte mittels Klagen widerlegen wollen, und sind gescheitert.

Hallo,

du sollteslt dir einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht nehmen, er sollte die Akte anfordern, und danach kann er dir sagen, wie es weiter geht...

Ich denke, eine Beschwerde bei dem Dienstherr wäre angebracht.

Gruß, Emmy

[Habe ich als Bürgereine Chance gegenüber korrupten öffentlichen Bediensteten?]

Leider scheint das Rechtssystem in Deutschland Auswege aus der Rechtsstaatlichkeit gezielt ins System eingebaut zu haben:

• sehr begrenzte Anwaltsfreiheit, vielfacher Anwaltszwang, in brisanten Fällen können alle - sehr wenigen - BGH-Anwälte "vorinformiert" werden und den meisten liegt an ihrer Stellung als BGH Anwalt

• durch rechtmäßig zustande gekommene, faktisch aber manipulierte Zustellungen (Terminfolge, Ablageort, Empfangsersatzunterschrift durch irgendwelche - gerichtsunbekannte - Zusteller, so dass auf dem Formular für den "Kunden" andere Angaben stehen können als auf der Zustellungsurkunde, in die auch nur Akteneinsicht zu erlangen grosser Aufwand sein kann, andererseits können Zustellungen gezielt so ge-time-t werden, dass ein fristgemäßes Reagieren, ein Ergreifen der Rechtsmittel erschwert oder verunmöglichst wird; es gibt eben keine Rechtsbehelfe gegen Interinstanzenkollusion - oder wie sonst man die Tätigkeiten "korrupter öffentlicher Bediensteter" nennen mag, - das Problem ist schwieriger als es die Frage hier vielleicht suggeriert),

• durch strukturell hergestellte falsche Aussagen (aufgrund nicht ordentlich protokollierter Verhandlungen, mithilfe von Dienstberichten, die von Vorgesetzten überarbeitet wurden, der Unmöglichkeit diese Personen vor Gericht zu bekommen und ihnen Fragen stellen zu dürfen, aufgrund der notorisch verweigerten Akteneinsichten und verdeckten Absprachen zwischen Parteien bzw Staatsanwaltschaft/Gericht/Regierung,)

• durch die Möglichkeit der Regierung, der Staatsanwaltschaft Weisungen zu erteilen, insbesondere Strafermittlungen auszusetzen

• durch Eingriffe von Geheimdiensten, sowohl was die äußeren Abläufe betrifft (Postzustellungen, Kommunikation, Mobilität, Transport, Gesundheit) sowie Steuerung von Behördenhandlungen durch irreführende, oftmals verleumderische Dossiers und manipulierte Personen (ZeugInnen etc).

Die willkürliche Auslegung diverser Regeln scheint kein Einzelfall zu sein! Ob das irgendeine ansteckende Krankheit ist? ;-))

Ich habe mich zunächst mit der Rechnung einer Leerfahrt abgefunden und mich hinterher schlau gemacht. Es war seitens der Ordnungsdienste bereits rechtswidrig, meine Klingel wenige Meter neben meinem Wagen zu ignorieren (Ein Pfiff, ein Ruf oder Hupsignal hätte auch genügt, ich saß buchstäblich daneben und meine Identität war bekannt) und den Abschleppwagen hinter meinem Rücken zu bestellen. Im Prinzip hätte ich auch diese Rechnung nicht bezahlen müssen. Nun wurde auch - entgegen allen Zeugenaussagen - behauptet, ich sei "gar nicht in Erscheinung getreten" und hätte mein Fahrzeug nicht entfernt. Allerdings wurden die diesbezüglichen Folgekosten auf der Rechnung ausgelassen (schlechtes Gewissen, Prozessvermeidung?).

Dessen ungeachtet: Das Übersehen eines mobilen Parkverbotsschildes nach ordnungsgemäßiem vorherigen Parken ist strafrechtlich völlig legal. Der Fahrzeughalter haftet lediglich für die entstehenden Folgekosten.

@dompfeifer

Es war seitens der Ordnungsdienste bereits rechtswidrig, meine Klingel wenige Meter neben meinem Wagen zu ignorieren

Das Ordnungsamt ist nicht verpflichtet, nach dem Halter eines Fahrzeuges zu suchen. Auch dann nicht, wenn die Identität bekannt ist oder der Halter sich in unmittelbarer Nähe befindet. Das ist gesetzlich so geregelt. Wenn Du andere Informationen hast, dann sind die mit Sicherheit falsch. Viele Bedienstete fahnden aber trotzdem nach den Haltern. Aber das geschieht immer auf freiwilliger Basis. Allerdings finde ich es nicht in Ordnung, wenn sie fälschlicherweise behaupten, sie hätten nach dem Halter gesucht, wenn das nicht den Tatsachen entpsricht. Lügen sie in dem Punkt, dann ist das nicht schön, aber auch nicht strafbar.

und den Abschleppwagen hinter meinem Rücken zu bestellen

Das dürfen sie auch! Das Gesetz sieht nicht vor, den Halter eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeuges darüber vorher zu informieren.

Im Prinzip hätte ich auch diese Rechnung nicht bezahlen müssen.

Das Gesetz sieht vor, dass der Halter eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeuges die Abschleppkosten bezahlen muss. Sollte er zwischen der Beauftragung des Abschleppdienstes und vor der Auftragsdurchführung sein Fahrzeug entfernen, dann muss er die Leerfahrt des Abschleppunternehmens bezahlen. Auch das hat das Gesetz so geregelt.

Nun wurde auch - entgegen allen Zeugenaussagen - behauptet, ich sei "gar nicht in Erscheinung getreten" und hätte mein Fahrzeug nicht entfernt. Allerdings wurden die diesbezüglichen Folgekosten auf der Rechnung ausgelassen (schlechtes Gewissen, Prozessvermeidung?).

Was genau wird denn behauptet?

Falls Du bereits vor der Beauftragung des Abschleppdienstes Dein Fahrzeug weggefahren hast, dann wäre der Abschleppdienst nicht informiert worden und auch nicht dort erschienen. Solltest Du aber nach der Beauftragung das Fahrzeug weggefahren haben, dann wurde der Auftrag bereits erteilt.

Dessen ungeachtet: Das Übersehen eines mobilen Parkverbotsschildes nach ordnungsgemäßiem vorherigen Parken ist strafrechtlich völlig legal. Der Fahrzeughalter haftet lediglich für die entstehenden Folgekosten.

Das ist richtig. Niemand wird dafür bestraft, wenn er ein Schild übersehen hat. Aber wenn dieses Übersehen bestimmte Folgen nach sich zieht, dann haftet derjenige, der das Schild übersehen hat und nicht der, der es aufgestellt hat. Auch nicht der, der dafür sorgt, dass die Regeln eingehalten werden. Alle Kosten, die dadruch entstehen, sind dem Verursacher in Rechnung zu stellen. Das ist nun mal so. Man kann und darf sich darüber aufregen, ändert aber nichts an der Tatsache.