Einkommenssteuervorrauszahlungen trotz aufgegebener Selbstständigkeit?

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Nein, diese Vorrauszahlungen sind deiner Frage nach nicht gerechtfertigt und das Finanzamt hat kein Recht das einzufordern.

Einerseits kannst du dieser Abschätzung zur Vorrauszahlung widersprechen und die dir bekannten / geplanten Rechnungseingänge grob abschätzen und kommunizieren. Das kann grob und formlos passieren, auch ohne Steuerberater. Ich habe das mehrmals machen müssen, das war auch stets unproblematisch. Diese Meldung wäre im Falle einer falschen überhöhten Abschätzung durch das Finanzamt oder einer ruhenden Selbstständigkeit (was dann zwangsläufig eine falsche Abschätzung mit sich bringt, da das Finanzamt hier ganz bewusst nicht die bekannten USt-Zahlungen betrachtet sondern pauschal eine Zahl definiert).

Die andere Variante ist die endgültige Betriebsaufgabe, worum es dir wohl geht. Hier ist es wichtig, dass dein Status auch wirklich so in die Daten eingeht, nämlich die vollständige Betriebsaufgabe und kein Ruhen der Selbstständigkeit. Das Finanzamt bringt das gerne mal durcheinander. Das würde ich vom Steuerberater machen lassen, da das mehr als ein formloses Papier ist. Es ist die Frage, ob deine Selbstständigkeit evtl. noch bis zum Anfang 2015 bestand, z.B. aufgrund von Rechnungszahlungen, denn dann wäre die Betriebsaufgabe erst für das Jahr 2015 vom Steuerberater zu machen. Notfalls kannst du unabhängig dessen einfach formlos der EStVorrauszahlungen widersprechen, wie oben geschrieben. Den Rest macht dann der Steuerberater mit der nächsten Veranlagung.

Nein, du musst dem Finanzamt nur (schriftlich) mitteilen, dass du deine Selbstständigkeit aufgegeben hast und ab sofort keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit mehr erzielst. dann wirst du einen neuen Bescheid bekommen.

Das ist nicht richtig. Es kann sehr wohl sein, dass das Finanzamt auch dann noch lange diese Abschätzungen zuschickt! Es kommt auf den Wortlaut in dieser schriftlichen Mitteilung an!