Falsche Gehaltssumme vom Arbeitgeber an das Finanzamt gemeldet!

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Die Firma müsste ihren "Fehler" korrigieren. Anders wird es nicht gehen.

Das FA geht davon aus, dass die Meldung des Arbeitgebers so lange Bestand hat, wie sie nicht korrigiert wird. Was soll das FA denn sonst auch tun? Vielleicht wäre noch eine Stundung der Abgaben möglich... Du musst den Arbeitgeber dazu bekommen, die richtigen Angaben dem FA gegenüber nachzuholen. Das geht wohl nur mit Rechtsanwalt unter Androhung von zusätzlichen Kosten.

Vielen Dank für deine Rückantwort. So hat es mir mein RA auch geschildert. Auf 2 maliges Schreiben meines Anwalts hat die Fa. nicht geantwortet. Der Anwalt will sie jetzt auf Schadensersatz verklagen. Wer zahlt mir meine Anwaltskosten, zumal ich bei einer Ablehnung der Stundung auch noch Kosten habe?

Hallo Sandra, mach`s doch ganz einfach und ohne Anwalt. Nimm Deine Gehaltsabrech-nungen, Deine Girokontoauszüge und lasse Dir vom FA einen Termin geben. Lege dort alles vor. Dann sollen Dir die Herren oder Damen vom FA das Gegenteil beweisen. Das FA hat in diesem Falle Beweispflicht. Außerdem finden ja regelmässig Betriebsprüfungen vom FA bei jedem Unternehmen statt. Dann sollen die halt mal eine Sonderprüfung durch- führen, damit sie wissen, was in dem Laden vor sich geht. Spare Deine Kosten beim RA. Kommst Du mit dem Sachbearbeiter vom FA nicht weiter, dann verlange den Sachgebiets-leiter und drohe u.U. mit dem Finanzgericht. Du wirst sehen, wie schnell Du Deine Ruhe hast. Voraussetzung ist allerdings, dass Du Deine Unterlagen wirklich korrekt geführt hast und keine Leichen im Keller liegen, d.h. Deine Unterlagen müssen zu 100 % stimmen. Eine Klage beim Finanzgericht ist übrigens in Deinem Falle GRATIS!!! Viel Erfolg!

Recht herzlichen Dank für Deine wertvollen Tipps. Mein Anwalt hatte natürlich nichts besseres zu tun, als hieraus 2 Rechtsfälle 1) Vollmacht Vertretung gegen die Fa.

2.) Vollmacht Vertretung gegenüber dem FA

zu konstrurien, die mich 2mal Selbstbehalt meiner RSV kosten.

Ist das legitim?.

@sandra360

Finde ich nicht korrekt, es ist doch nur ein Fall - und es ist normal, dass man da mit mehreren Parteien Kontakt aufnehmen muss.

ich würde das auch ohne Anwalt machen, wie es WMBSLG geschrieben hat. Was hast du zu verlieren? Nix

@angy2001

Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei unterschiedliche Schuhe. Die Fa. hat bis heute nicht korrigiert. Das FA hält sich an die falsch übermittelten

Zahlen des AG. Mir bleibt nur die Klage auf Schadensersatz. Armes Deutschland! Liebe Angy vielen Dank für Dein Response.!Erst wird man vom AG abgezockt,

dann soll man Steuern für eine Summe zahlen, die man nicht bekommen hat und dann macht der Anwalt noch zwei Fälle daraus. Und das alles zu Weihnachten. Bananenrepublik lässt grüssen!!

@sandra360

Hi Sandra, leider ja, denn Du hast ihn ja beauftragt. Das ist wie im Cafe, Du bestellst einen Cafe, dann musst Du ihn auch bezahlen!

Noch einen weiteren aber wichtigen Punkt habe ich vergessen, den das FA aber auch wissen müsste. Der AG muss von jeder Gehalts- oder Sonderzahlung die Steuern einbehalten, da er sich sonst strafbar macht.

Entziehe dem Anwalt bitte sofort den Auftrag!

Vg!

@WMBSLG

Schön und gut. Dann hätte das FA mir aber nicht den schwarzen Peter zulegen sollen, sondern der Firma. Hat es aber nicht. Nach Deiner logischen Begründung

müsste sich das FA an die Fa. halten, ich werde aber mit Zahlungsaufforderungen bombardiert. Anwalt klagt jetzt auf Schadensersatz, da die Fa. sich nicht rührt. Kennst Du die Gesetzesgrundlage?

Vielen Dank im voaraus.

LGsa

@sandra360

Das sind die allgemeinen Grundlagen und auch Gesetze, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Steuern und Sozialabgaben abzuführen. Außerdem ist der AG lt. § 42 d EStG für die Abführung haftbar.

Aber wie gesagt, das müssen die Jungs vom FA doch wissen. Vorallem dann, wenn mit Steuern und Sozialabgaben getrixt wird, ist die Steufa (Steuerfahndung) schnell bei der Hand. Das FA vermutet dann gleich Steuerbetrug im größeren Umfang. Lass Dir nichts gefallen und trete selbstsicher beim FA auf und drohe mit Klage beim BFH.

Du kannst aber auch selbst mal googlen oder die Frage bei gf selbst eingeben!

Viel Erfolg und halte mich bitte auf dem Laufenden!

Vielen Dank und schönen Abend!

@WMBSLG

Liebe Sandra,

ich gebe WMBSLG noch einmal Recht - lass dir das nicht gefallen vom FA und schau, dass die sich auf die Socken machen und deinen AG prüfen.

Hallo Sandra, habe mich nochmals weiter informiert und bin auf neue § gestossen:

  1. Das FA muss Dir nachweisen, dass der Lohn/Gehalt auch bezahlt wurde. Wenn Du Deine Unterlagen vollständig zur Verfügung stellst, wird es denen nicht gelingen.

  2. § 38 Abs. 2 + 3 EStG:

Der AG ist Schuldner der Lohnsteuer.

Die Lohnsteuerschuld entsteht in dem der Lohn dem AN (Arbeitnehmer) zufliesst.

Der AG hat die Lohnsteuer für Rechnung des AN bei jeder Lohnzahlung vom Gehalt einzubehalten und an das FA weiterzuleiten.

Bin jetzt mal gespannt, wie das FA nun reagiert - und auch auf Deine Antwort!!!

Recht herzlichen Dank für Deine tolle Recherche. Bin diese Woche beim RA, gebe Dir sofort Bescheid.

Schönen 1.Advent noch

LG sandra

Du solltest die Vorschriften noch einmal in Ruhe lesen. § 38 Abs. 2 EStG: Der Arbeitnehmer (und nicht der Arbeitgeber!) ist Schuldner der Lohnsteuer. Der Arbeitgeber führt sie für den Arbeitnehmer ab, aber das ändert nichts an der Schuldnerschaft!

@Helmuthk

Bitte auch mal googlen und die Paragraphen eingeben. Auch bei Juraforum erhält man interessante Infos über die Bringschuld der Lohnsteuer.

Bei jeder Lohn/Gehaltszahlung muss der AG die Lst einbehalten und auch abführen!

Erhält der AN Kenntnis, dass die Steuer nicht abgeführt wird/wurde, genügt eine Info an das FA. und der AN ist aus dem Schneider.

Ein AG darf keinen Lohn Brutto ausbezahlen!

Warum gehst Du mit Deinen monatlich vom AG zu erstellenden Gehaltsnachweisen, die er Dir zur Verfügung stellen muss, nicht zum Finanzamt und weißt Dein reales Einkommen nach?

Es handelt sich um angebliche Sonderzahlungen, die nicht erfolgt sind.

@sandra360

Diese "Sonderzahlungen" muss der Arbeitgeber auch nachweisen können. Vielleicht kommt mit einem realistischen Nachweis des realen Einkommens und einer Meldung beim Finanzamt eine Sache ins Rollen, die dem AG gar nicht schmeckt. Lohnkosten sind Betriebskosten, die die Steuerlast des AG mindern. Ich habe kein Verständnis dafür, dass der AG seine Kosten aufbläht, um Steuern zu sparen und der Beschäftigte muss das Ganze ausbaden. Das Finanzamt ist möglicherweise für eine solche Meldung sehr dankbar.

@Frank5607

Lieber Frank 5607,

vielen Dank für Deine Hilfe. Habe zwischenzeitlich einen Fachanwalt für Steuerrecht involviert, der die Fa, bereits 2 mal zur Korrektur aufgefordert hat, leider ohne Erfolg. Der sagt mir, ich müsste zunächst gegenüber dem FA meine Schuld begleichen und könnte dann erst Schadensersatzklage gegen die Fa. einleiten. Für mich müsste nach dem Verursacherprinzip die Fa. haften. Ich finde leider keinen Nachweis.

@sandra360

Es handelt sich um angebliche Sonderzahlungen, die nicht erfolgt sind. Hat der Arbeitgeber vielleicht irgendwelche nichtgeldliche Leistungen als so eine "Sonderzahlung" geltend machen wollen: Transport zu einer Arbeitsstelle, Unterbringung, Verpflegung?

@altermann58

Lohnzahlung, die nicht erfolgt ist.

Ich habe mir mal Dein Problem durchgelesen. Dazu gibt es 2 Fragen:

  1. Du hast doch bestimmt einen elektronische Steuerbescheinigung mit Bruttoverdienst, einbehaltener Lohnsteuer usw. erhalten. Diese Zahlen hat auch das Finanzamt vorliegen. Stimmen die Angaben auf dieser Steuerbescheinigung und wurden diese Zahlen in den Einkommensteuerbescheid übernommen?

  2. Du hast doch bestimmt noch Deine Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember des Jahres. Dort ist üblicherweise auch ein Bereich, in dem die aufgelaufenen Beträge für das Jahr aufgeführt sind. Stimmen diese Werte mit Deiner Steuerbescheinigung überein?

Wenn zwischen diesen beiden Angaben keine Differenzen sind, kann eigentlich nur etwas passiert sein: Beim Arbeitgeber wurde eine Lohnsteuer- Außenprüfung durchgeführt, und der Lohnsteuerprüfer hat festgestellt, dass Teile Deiner Vergütung zu Unrecht nicht versteuert wurden. Das müsste aber aus den Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid hervorgehen.

Es geht um eine ausserordentliche Zahlung

Der Anwalt schreibt sinngemäss. die falsche elektronische LSTBescheinigung wurde an das FA übersandt, neben einer Abfindung noch eine Bruttolohnsumme bescheinigt, der zum einen meinem Mandanten nicht zustand und zum anderen auch nicht ausgezahlt wurde. Aufgrund dieser falschen Bescheinigung wurde eine zu hohe EST veranlagt. Fa. soll korrigieren und dem FA mitteilen das LSTB falsch ist. Fa. hat sich nicht gerührt. RA droht mit Schadensersatzklage. Muss sich das FA nicht an die Fa. halten? LGsandra

@sandra360

Das Finanzamt wird sich nicht in Deinen Streit mit dem Arbeitgeber einmischen. Es hat die Daten der elektronischen Steuerbescheinigung erhalten und übernimmt sie auch. Aber noch einmal meine Frage: gibt es Unterschiede zwischen den Zahlen in Deiner Dezemberabrechnung und den Zahlen in der elektronischen Steuerbescheinigung? Wenn ja, wirst Du beim Finanzamt keine Chance haben, wenn die Zahlen der elektronischen Steuerbescheinigung nicht vom Arbeitgeber korrigiert werden. Da wird wirklich nur ein Antrag auf Schadensersatz gegen den Arbeitgeber helfen.

@Helmuthk

Es handelt sich um eine gesonderte Abfindungsmeldung an das FA, in dem die Zahlen falsch sind.

LGsandra

@sandra360

Ich habe richtig verstanden, dass der Arbeitgeber an das Finanzamt falsche Zahlen übermittelt hat. Trotzdem wird sich das Finanzamt aus Deinem Streit mit dem Arbeitgeber heraushalten. Das ist auch nicht anders möglich. Deswegen: Warte auf die Einspruchsentscheidung des Finanzamts und betreibe nebenher den Schadensersatzprozess gegen Deinen Arbeitgeber. Du wirst auch vor dem Finanzgericht nicht gewinnen können, denn die elektronische Steuerbescheinigung ist eine Urkunde und hat daher den Anschein der Richtigkeit.

Und zum Thema Recht haben und Recht bekommen: Vor Gericht und auf Hoher See liegt alles in Gottes Hand. Dieser letzte Satz gibt zusammengefasst meine Erfahrungen als Steuerberater in vielen Berufsjahren wider...

@Helmuthk

Noch etwas zum Kostenrisiko, weil der Rechtsanwalt 2 Verfahren führt. Ein Steuerberater hat sich nach der Steuerberater- Gebührenverordnung zu richten. Maßgeblich ist zunächst der "Wert des Interesses", also der Unterschied zwischen festgesetzter und beantragter Einkommensteuer. Beispiel: Festgesetzte Einkommensteuer 2.000,00 €,beantragte ESt 1.000,00 €. Der Wert des Interesses ist dann 1.000,00 €. Die Minderung bei der Kirchensteuer und beim Solidaritätszuschlag wird nicht mit einbezogen. Die Volle Gebühr nach der maßgeblichen Tabelle E ist. 85,00 €. Die Gebührenspanne beträgt 5 - 25/10, also maximal 212,50 zuzüglich Umsatzsteuer und möglicherweise noch pauschalen Post- und Telefongebühren von netto 20,00 €. Und es ist nur diese Gebühr zulässig, nicht noch zusätzliche Verhandlungsgebühren usw. Mehrere Gebühren gibt es erst in Verfahren vor den Finanzgerichten.

@Helmuthk

Recht herzlichen Dank für Deine spezifizierten Ausführungen und grosses Kompliment, dass du Dir soviel Zeit nimmst. Habe heute morgen erfahren von meinem RA und FA für Arbeitsrecht und Steuerrecht, das die Fa. ein Fax geschickt hat und bestätigt hat, nur einenTeil überwiesen zu haben. Auch diese Korrektur stimmt nicht. Wann muss ich denn dem Fa zahlen. Gibts hier eine Fristverlängerung?

LGsan

@sandra360

Wenn Dein Rechtsanwalt Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid eingelegt hatte. muss von ihm folgendes folgen:

  1. Einen Antrag stelle auf Festsetzung der Einkommensteuer in Höhe von X € und

  2. für den Differenzbetrag zwischen dem Steuerbescheid und der angestrebten Einkommensteuer einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Dann muss er Dir auch sagen, ob und welchen Betrag Du fristgerecht zu zahlen hast. Das gehört jedenfalls bei einem Steuerberater zur kompletten Beratung.