Wie erhält ein mobiles Parkverbotsschild Gesetzeskraft?
Wenn in verkehrsberuhigten Wohnstraßen eine Straßenbaustelle, ein Wohnungsumzug oder die Beladung eines Containers vorbereitet wird, stehen da zunächst parkende Fahrzeuge im Weg. Deshalb werden hier gewöhnlich einige Tage vorher mobile Parkverbotsschilder aufgestellt mit angehefteten handschriftlichen Hinweisen zur bevorstehenden Aktion. Fahrzeughalter, die diese Hinweise nicht rechtzeitig entdecken oder auch ignorieren, müssen die Abschleppkosten für ihr Fahrzeug tragen. Nach Abschluss der angekündigten Bau- oder Verlade-Aktion bleiben die mobilen Parkverbotsschilder oft stehen, für Tage, Wochen oder auch viele Monate. Dann kann jeder Spaßvogel diese Verkehrszeichen neu beschriften und nach Belieben umstellen, eventuell zur Schaffung eines kostenlosen Privatparkplatzes für sich selbst. Nun zur Frage:
Woran erkenne ich als Verkehrsteilnehmer, dass ein mobiles Parkverbotsschild amtlichen Charakter hat und nicht als Faschingsscherz zu betrachten ist?
Beigefügtes Beispiel, ein Schild aus dem Vorjahr, fotografierte ich im März 2011.
4 Antworten
Mit den mobilen Verkehrsschildern funktioniert das folgendermaßen:
- Wird ein mobiles Parkverbot aufstellt, muss dies mindestens 2 Tage vor dem Beginn des Parkverbots erfolgen.
- Die genaue Dauer des Parkverbots (Datum und Uhrzeit) muss ersichtlich sein (Dein Photo sieht etwas verwirrend aus, oder ?)
- Beim Aufstellen des mobilen Parkverbots muss eine Skizze der bereits parkierten Autos angefertigt werden.
- Die Halter der bereits parkierten Autos müssen ausfindig gemacht und über das bevorstehende Parkverbot informiert werden, notfalls mit Hilfe der Polizei. (Diese Parkenden müssen selbstverständlich nichts bezahlen und dürfen auch nicht abgeschleppt werden). -Die Schilder müssen amtlich gekennzeichnet werden. Erst die amtliche Nummer macht es gültig.
- Das Schild ist auch nur dann gültig, wenn es korrekt aufgestellt ist (Gradzahl, Abstand usw.)
Das Schild ist laut deutscher Rechtssprechung sogar gültig, wenn es nicht korrekt aufgestellt wurde. Danach ist es dem Fahrzeugführer sogar zuzumuten, ein Schild zu beachten, welches vom Auto aus gar nicht einsehbar ist, weil es (von wem auch immer) zum Bürgersteig gedreht wurde. VG Berlin, Az.: VG 11 A 720.07 und OVG Hamburg, Az.: 3 Bf 408/08
Die mobilen Schilder haben den unschätzbaren Vorteil, daß man sie nach Belieben umstellen kann. - Soll mal Einer behaupten daß ich das warr ;))
Mobile Schilder "Halteverbot" haben bei der zuständigen Stadt- / Gemeindeverwaltung eine Anzeigepflicht. Will z.B. ein Bauunternehmen entsprechende Schilder zeitweise aufstellen, muß sie dies der Stadtverwaltung melden / anzeigen. Das gilt natürlich auch für Umzugsunternehmen, Speditionen (Schwertransporte !) etc.
Also: Einfach mal bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung nachfragen. Die können Dir sagen, ob diese Verkehrszeichen angemeldet wurden und in welchem Zeitraum sie Gültigkeit haben.
Das gilt natürlich auch für mobile Verkehrsampeln und andere Verkehrsschilder ...
So lang ein Verkehrszeichen für dich sichtbar ist, hast du dieses auch zu befolgen. Auch eine veränderte Geltungsdauer hat darauf keinen Einfluss den du kennst deren Gründe nicht. Abgesehen dass das unberechtigte Aufstellen und verändern von Verkehrszeichen strafbar ist, kann es schon vorkommen das ein Verkehrsschild einfach vergessen oder aus Bequemlichkeit stehen bleibt. Oft beobachtet an Baustellen, hier hilft nur eine Beschwerte beim zuständigen Straßenbauamt oder Ordnungsamt.