Sozialversicherungspflichtig trotz Ferienjobs? Bestraft werden für zu viel Arbeiten...

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Steuern werden grundsätzlich abgehalten - diese erhälst Du durch Abgabe der Einkommensteuererklärung wieder zurück.

Als angehender Student bist Du nicht von den Sozialabgaben befreit, es sei denn Du bist immatrikuliert; dann wären nur Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, wenn der Job als Werkstudent angemeldet wird (hier ist grundsätzlich die 20 WoStd-Grenze zu beachten - allerdings in der vorlesungsfreien Zeit gilt diese nicht).

Wenn Du nicht immatrikuliert bist, geht die Variante Werkstudent nicht.

Ansonsten kann man die 50-Tage-Regel ausnutzen (kurzfristige Beschäftigung) - dann fallen überhaupt keine Sozialversicherungsabgaben an - diese Variante kann man auch als immatrikulierter Student anstatt Werkstudent wählen.

Ein Minijob kann sowohl neben einer kurzfristigen als auch einer Beschäftigung als Werstudent ausgeübt werden - das sind alles sozialversicherungsrechtlich unabhängig zu betrachtende Beschäftigungsverhältnisse, die keine ausschließende Wirkung entfalten, auch wenn sie parallel ausgeübt werden.

Man wird niemals "bestraft für zu viel Arbeiten", es sei denn durch die gesundheitliche Folgen.

Du wirst nach deutschen Gesetzen und Regeln nur "bestraft", weil du offenbar so gut verdienst, dass man dir auch Abgaben für die Sozialkassen zumuten kann, von denen die noch Ärmeren profitieren sollen. - Versuche es doch einfach als soziale Aufgabe und Herausforderung zu sehen. Dier Erwartungshaltung vieler Mitbürger an Sozialleistungen sind hoch und wachsen ständig. Denke nur mal an dich selbst. - Schließlich kommen auch noch viele Menschen in dieses Land, weil sie gerade von den deutschen Sozialkassen Hilfe und Unterstützung erwarten. Und irgendwer muss die Kassen ja vorher gefüllt haben. Dabei sollte man nicht immer auf die Anderen, scheinbar oder tatsächlich Wohlhabenderen schielen, sondern selbst seinen Beitrag leisten.

Also "motze" nicht rum, sondern arbeite und zahle. Oder lerne einen Beruf, mit dem du in de Zukunft an diesen Gesetzen etwas verändern kannst.

Meine Vermutung dahingehend, dass ich aufgrund meines Minijobs nicht mehr von den sozialversicheungspflichtigen Abgaben befreit werde hat sich als falsch erklärt.

Somit ist mein Titel auch falsch, sowie deine Antwort die sich auf meine falsche Vermutung bezieht.

Deine Antwort kann ich trotzdem keineswegs nachvollziehen. "Wohlhabenderen"?? Seit wann zählen STUDENTEN zu den wohlhabenden Menschen in Deutschland? Ich reiße mir am Fließband bei Daimler den Ar*** auf 5 Tage die Woche und arbeite an beiden Wochenendtagen im Supermarkt, um mein anschließendes Studium irgendwie zu finanzieren.

Ich gehöre zu den Menschen, die auf finanzielle Hilfe angewiesen sind und dann verlangst du von mir auf sozial benachteiligteren Rücksicht zu nehmen.

Ich bin klarer Befürworter des Sozialstaates Deutschlands, das steht außer Frage, aber ein vollfunktionsfähiges Glied dessen werde ich erst nach Abschluss meines Studium sein, wenn ich einen Beruf ausübe und nicht mehr auf Hilfen angewiesen bin.

Du bringst da einiges durcheinander. Steuern haben mit Sozialversicherungen erstmal recht wenig zu tun. Für deinen Ferienjob wirst du auf jeden Fall Lohnsteuer abgezogen bekommen, da die Zahlung über der monatlichen Freigrenze liegt. Die Steuern bekommst du am Jahresende aber wieder, wenn du die Steuererklärung machst und beim zu versteuernden Jahreseinkommen unter ca. 8300 Euro bleibst (der momentane Jahresfreibetrag). Das hat auch nichts damit zu tun, in welchem Jahr man Abitur gemacht hat, das gilt für alle.

Wenn du Student bist, bist du ja vermutlich in der Krankenversicherung für Studenten versichert. Damit bezahlst du ja schon Beiträge. Von deinem Ferienjob sollten also keine weiteren Krankenversicherungsbeiträge abgehen. Rentenversicherung dürfte aber abgezogen werden.

Danke für deine Antwort.

Das mit der Lohnsteuer war mir bekannt, aber dennoch danke für deine Erläuterung.

Student bin ich leider erst ab Oktober, weswegen ich scheinbar auch noch nicht von den sozialversicherungspflichtigen Abgaben befreit bin. Trotzdem Danke!

@Denten

Wie ist denn dann dein momentaner Krankenversicherungsstatus? Wenn du noch familienversichert bist, sollte das mit deinen Jobs trotzdem hinhauen, da der Ferienjob ja nicht regelmäßig ist. Zur Sicherheit aber nochmal bei der Krankenkasse nachfragen.

Die Steuerpflicht ist meines Wissens je nach Status (also z.B. Schüler, Student usw.) immer gleich. Entscheidend ist dabei das gesamte Einkommen auf das Jahr gesehen. Wenn du an einem punkt im jahr zuviel Steuern zahlst, kannst du dir dies mit der einkommenssteuererklärung wiederholen.

Erst einmal danke für die schnellen Antworten!

Wie ich soeben von einem meiner Kollegen erfahren habe, werde ich nicht von den Sozialversicherungspflichtigen Abgaben befreit, weil ich weder den Status "Schüler" noch "Student" habe, wie es Joergi666 in seinem Beitrag erklärt hat.

Das heißt lediglich die Abiturienten aus diesem Jahr, die sofort ein Studium aufnehmen erhalten hier einen Sonderstatus, oder werden eben als Studenten anerkannt.

Ich sehe mich trotzdem in der selben Situation, wie die Abiturienten aus diesem Jahr, deswegen finde ich es bedauerlich, dass man angehende Studenten, wie mich, die ebenfalls dringend das Geld benötigen nicht genauso wertet.