Bin ich als Teilzeitstudent ein ordentlicher Student?
Die Frage ist bezogen auf den Werkstudentenstatus und den damit verbundenen Vergünstigungen bei den Sozialversicherungsabgaben. Die Frage kann auch anders gestellt werden: Wann nimmt das Studium meine Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch? Ich hab viel gelesen und tendiere in die Richtung, Teilzeit =/= Werkstudent aber etwas wirklich belastendes bzw. vorlegbares in Form von Zahlen oder Paragraphen finde ich dazu nicht.
2 Antworten
Dem Werkstudentenstatus liegt die geleistete Arbeitszeit zugrunde. Im Regelfall darf ein Student während der Vorlesungszeit hierfür nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Ausnahmen (und die auch im Netz haufenweise zu findenden Zahlen und Paragraphen) kannst du z. B. hier nachlesen:
http://www.studentenwerke.de/de/werkstudentenprivileg
Die Regelung gilt generell für reguläre Vollzeitstudenten. Für einen Teilzeitstudenten steht das Studium ja schon automatisch nicht im Vordergrund, daher kann ein solcher auch kein Werkstudent mit den damit einhergehenden Sozialversicherungserleichertungen sein.
Siehe meine Ergänzung. Als Teilzeitstudent steht automatisch das Studium nicht im Vordergrund. Daher kann ein Teilzeitstudent niemals Werkstudentenstatus haben.
Eine kleine Ausnahmeregelung bezüglich Teilzeitstudenten kann hier noch nachgelesen werden:
http://www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de/studierende/auswirkungen/sozialversicherung.de.jsp
ja super :-) das ist ja meine Frage, bitte jetzt noch den Link wo steht wie ein ordentlicher Student definiert ist. Verzeihen Sie mir meine ironische Art :-)
Siehe z.B. hier, woraus immerhin ein Umkehrschluss abgeleitet werden kann:
http://www.lohn-info.de/studenten_werkstudenten_ordentlichen_studierenden.html
Zitat: "Wird das Studium als Teilzeitstudium absolviert, weil wegen einer gleichzeitig ausgeübten beruflichen Tätigkeit oder einer gleichartigen zeitlichen Belastung nicht mehr als die Hälfte des nach der Studienordnung für das Vollzeitstudium vorgesehenen Studienumfangs aufgewendet wird, sind die Grundsätze über die Versicherungsfreiheit von ordentlichen Studierenden nicht anzuwenden."
Wie es sich nun aber beispielsweise verhält, wenn man den erwähnten 2/3-Aufwand des Studiums leistet und gleichzeitig 20 Stunden arbeitet, ist mir leider nicht bekannt. In diesem Fall würde die Arbeitszeit ja überwiegen. Keine Ahnung, wie die Krankenkasse das dann bewertet ;)
Zitat: ... automatisch nicht im Vordergrund ...
Ein Teilzeitstudium kann zu 1/2 und auch zu 2/3 des Aufwandes eines Vollzeitstudiums betrieben werden. (bei meiner Uni bsp.)
Hallo Igor, der Status des Studenten ergibt sich aus dem Paragraphen zum Kindergeld im EStG. Schau mal hier: par. 32 Abs.4 Satz 2 EStG. VG, David
So einfach ist es eben nicht. Da steht das ich als Teilzeitstudent kein Werkstudent sein kann. Das ist die Quintessenz aus diesem Link. Worauf sich das wiederum bezieht bleibt schleierhaft und dann landet man bei der Frage die ich gestellt habe.
Zitat:
Die Regelung gilt generell für reguläre Vollzeitstudenten
Wo steht das?