Bin ich als Teilzeitstudent ein ordentlicher Student?

2 Antworten

Dem Werkstudentenstatus liegt die geleistete Arbeitszeit zugrunde. Im Regelfall darf ein Student während der Vorlesungszeit hierfür nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Ausnahmen (und die auch im Netz haufenweise zu findenden Zahlen und Paragraphen) kannst du z. B. hier nachlesen:

http://www.studentenwerke.de/de/werkstudentenprivileg

Die Regelung gilt generell für reguläre Vollzeitstudenten. Für einen Teilzeitstudenten steht das Studium ja schon automatisch nicht im Vordergrund, daher kann ein solcher auch kein Werkstudent mit den damit einhergehenden Sozialversicherungserleichertungen sein.

igorvongstbstrs 
Fragesteller
 11.08.2016, 23:02

So einfach ist es eben nicht. Da steht das ich als Teilzeitstudent kein Werkstudent sein kann. Das ist die Quintessenz aus diesem Link. Worauf sich das wiederum bezieht bleibt schleierhaft und dann landet man bei der Frage die ich gestellt habe.


Zitat:
Die Regelung gilt generell für reguläre Vollzeitstudenten

Wo steht das?

balvenie  11.08.2016, 23:03
@igorvongstbstrs

Siehe meine Ergänzung. Als Teilzeitstudent steht automatisch das Studium nicht im Vordergrund. Daher kann ein Teilzeitstudent niemals Werkstudentenstatus haben.

igorvongstbstrs 
Fragesteller
 11.08.2016, 23:15
@balvenie

ja super :-) das ist ja meine Frage, bitte jetzt noch den Link wo steht wie ein ordentlicher Student definiert ist. Verzeihen Sie mir meine ironische Art :-)

balvenie  11.08.2016, 23:31
@igorvongstbstrs

Siehe z.B. hier, woraus immerhin ein Umkehrschluss abgeleitet werden kann:

http://www.lohn-info.de/studenten_werkstudenten_ordentlichen_studierenden.html

Zitat: "Wird das Studium als Teilzeitstudium absolviert, weil wegen einer gleichzeitig ausgeübten beruflichen Tätigkeit oder einer gleichartigen zeitlichen Belastung nicht mehr als die Hälfte des nach der Studienordnung für das Vollzeitstudium vorgesehenen Studienumfangs aufgewendet wird, sind die Grundsätze über die Versicherungsfreiheit von ordentlichen Studierenden nicht anzuwenden."

Wie es sich nun aber beispielsweise verhält, wenn man den erwähnten 2/3-Aufwand des Studiums leistet und gleichzeitig 20 Stunden arbeitet, ist mir leider nicht bekannt. In diesem Fall würde die Arbeitszeit ja überwiegen. Keine Ahnung, wie die Krankenkasse das dann bewertet ;)

igorvongstbstrs 
Fragesteller
 11.08.2016, 23:12

Zitat: ... automatisch nicht im Vordergrund ...

Ein Teilzeitstudium kann zu 1/2 und auch zu 2/3 des Aufwandes eines Vollzeitstudiums betrieben werden. (bei meiner Uni bsp.)

Hallo Igor, der Status des Studenten ergibt sich aus dem Paragraphen zum Kindergeld im EStG. Schau mal hier: par. 32 Abs.4 Satz 2 EStG. VG, David