Darf ich neben einem unbezahlten Praktikum (max. 20Stunden/Woche) noch einen bezahlten 450Euro Nebenjob haben ohne Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen?

5 Antworten

Der Studentstatus gilt nur für die sozialversicherungsrechtlich begünstigte, aber im Grunde voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (bei Student nur RV-Beiträge - ansonsten SV-frei). Daher greift dieser Status bei einem Minijob nicht.

Du kannst den Minijob (keine SV-Beiträge) + Praktkum ausüben.

Daher braucht auch die 20-Std.-Grenze nicht beachtet werden.

Es geht nicht um die Stunden, die du arbeitest, sondern um den Verdienst - also, kein Problem!

Hallo BBini,

ich bin da keine Expertin drinnen, aber ich denke doch mal, dass sollte eigentlich kein Problem sein. Soweit ich mich erinnern kann, bezieht sich das Stunden Konto auf bezahlte Arbeit, da dort mit Stunden, Einkommen einhergeht.

lg Julia 

Hallo,

besteht eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung?

Ist das Praktikum in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben?

Gruß

RHW

Wer mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet ist kein hauptberuflicher Student mehr.

Wenn du aber eh nicht in der KVdS versichert bist, sondern bisher familienversichert z.B. macht das keinen Unterschied.