Wie erfährt man, ob ein Ermittlungsverfahren

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Bei einer Verfahrenseinstellung bekommt der Beschuldigte nur dann eine Nachricht, wenn er als solcher vernommen worden ist (§ 170 Abs.2 StPO), oder aber wenn er anderweitig von dem Verfahren Kenntnis erlangt hat und ausdrücklich um einen Bescheid bittet. Ich würde bei der Staatsanwaltschaft anfragen.

Dort werden auch die eingestellten Verfahren gespeichert und die entspr. Akten aufbewahrt.

also es wird wegen aussichtslosigkeit eingestellt heißt doch, dass es aussichtslos ist, den täter zu finden, richtig? und dann willst du dich dort melden?

S1Stefan 
Fragesteller
 24.02.2010, 15:05

Nee, in dem Fall den ich kenne, war die Aussage unbrauchbar, da das 'Opfer' eine Strafverfolgung nicht wollte. Der Täter erfuhr m.E. nichts, deswegen die Frage.