Führerschein trotz offenem ermittlungsverfahren machen?

1 Antwort

Mich wundert es, dass überhaupt gefragt wird, ob ein Ermittlungsverfahren gegen dich läuft. Bei mir wurde sowas nicht gefragt. Diebstahl hat nichts mit dem Führerschein zu tun.

Ausschlaggebend wären nur Ermittlungsverfahren, die mit dem Verkehr, Auto, Fahrerflucht zu tun haben. Der Antrag auf Fahrerlaubnis würde bspw. abgelehnt werden, wenn jemand am Steuer betrunken war und einen Unfall verursacht hat, oder wenn jemand ein illegales Autorennen macht. Es könnte auch abgelehnt werden, wenn jemand vorher schon schwarz gefahren ist und dann angezeigt wurde.

Du kannst den Führerschein ohne Probleme machen.