Wie dem Mieter den Garten entziehen?

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Schriftlich vereinbaren, das der Mieter auf die Nutzung verzichtet und im Gegenzug nicht zusätzlich für die Pflege des Gartens finanziell herangezogen wird, dafür aber die bisherige Miete weiterzahlt. Denn im Ernstfall würde der Mieter die aus dem Mietvertrag resultierende Miete zahlen müssen und hätte die Kosten für die Gartenpflege auch noch zu tragen. Hat aber dann noch das Recht den Garten zu nutzen.

Buschmeister62  11.08.2011, 08:39

Hezlichen Dank für Dein Sternchen

Betriebskostenregelung als Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag

Nach meiner Einschätzung sollten Sie folgendes mal andenken:

Der Garten ist Mietsache und muss im Gegenzug von den Mietern auch gepflegt werden. Es ist nicht so, dass die Mieter erwarten können, dass der Vermieter ihren Garten pflegt, oder durch einen Auftragnehmer pflegen lässt. Der Garten ist also wie die Wohnung zu behandeln, denn diese wird vom Vermieter nicht gereinigt.

Kommen die Mieter ihren Obliegenheiten nicht mehr nach, egal, aus welchem Grund, so kann der Vermieter auf ihre Kosten einen Dritten beauftragen, den Garten zu pflegen.

Daraus ergibt sich aber nicht das Vermieterrecht, dem Mieter das Betreten des Gartens zu verbieten. Insofern bleibt der Garten Mietsache und wird auch nicht rechtlich beeinträchtigt, wenn die Mieter eine Jahrespauschale von X für die Gartenpflege an den Vermieter entrichten. Darüber sollte eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden. Darin sind die Leistungen und die Kosten enthalten sowie eine Kostenanpassungsklausel. Die Kosten sind mietrechtlich wie Betriebskosten zu behandeln.

Hallo,wir haben auch ein vermietetes Mehrfamilienhaus.Wir haben die Garage und den Garten nicht mit in den Mietvertrag geschrieben.Bei Bedarf können wir dadurch auch Veränderungen vornehmen.(Abriß)Nachträglich unterschreibt kein Mieter so etwas. MFG Musikhortensie

Linkenscheuche 
Fragesteller
 11.08.2011, 02:32

ja, ich weiss, mach ich jetzt auch, nein haben se unterschrieben

Wenn du mit ihnen gut klarkommst, dann sprich das mit den Mieter ab.

Ansonsten ist es doch so, dass die Gartenpflege normalerweise Geld kostet, das dann der Mieter zahlen muss, wenn er den Garten nutzt aber nicht selber pflegt. Also würde ich jetzt mal sagen plus minus Null.

Linkenscheuche 
Fragesteller
 09.08.2011, 22:21

ja, ich komm relativ gut mitihnen klar, aber was, wenn ihnen in 6 monaten einfällt, dass sie eigentlich für x euro ne wohnung mit garten angemietet hatten...

und ohne garten x-y euro eigentlich besser wären...

adianthum  09.08.2011, 22:46
@Linkenscheuche

Dann sagst du ihen, dass das o.K. ist, aber du die Pflegekosten leider auf sie umlegen musst. Dann werden sie es sich entweder überlegen- weil die Pflege des Gartens ja nicht bezahlt werden musste, weil SIE den Garten pflegen wollten. Wenn sie einen gepflegten Garten wollen müssen sie es selbst machen, oder dafrü bezahlen.

Mach das mit denen schriftlich ab.

Schreib rein, dass der Garten ab sofort nicht mehr zum Mietobjekt gehört. Und, dass wenn sie den Garten doch wieder wollen, sie für die Pflege aufkommen müssen, bzw. bei entsprechendem Zustand vermieterseits eine Pflege beauftragt wird und der Mieter die Kosten trägt.

Andere Variante: wenn sie den Garten abgeben, das nicht rückgängig zu machen ist, weil schon von anderer Seite jemand Interesse am Garten bekundet hat und du den sogar entgeldlich weitervermieten kannst- oder sonstwas- oder ohne Begründung- ist schließlich dein Garten.

Das wird nichtz ganz so einfach wie meine Vorredner es zu meinen. Wenn im Mietvertrag eine Zusatzklasuel enthalten ist zb. in nachfolgender Form: "...sollte die Gartenpflege vom Mieter nicht regelmäßig durchgeführt werden, ist der Vermieter berechtigt eine Firma hierfür zu beauftragen und die Kosten auf die Mietpartei umzulegen...!" ist die Kostenregelung klar geregelt. Wenn keine Zusatzklausel enthalten ist, kann es passieren das Du auf den Kosten sitzen bleibst. Mein Tipp: Diplomatisch vorgehen. Den Garten schriftlich dem Mietvertrag entziehen und die Pflege selber übernehmen oder an einen anderen Mieter abgeben. Eine Mietminderung kommt nicht in Frage, da dem Mieter ja kein Schaden entsteht - ganz im gegenteil - er hat ein Problem was er loswerden möchte.