Schadensersatz: Verkaufsabsicht der Mietwohnung bei Abschluss des Mietvertrages bekannt?!

12 Antworten

  1. Kauf bricht nicht Miete. Der Käufer ist dann dein neuer Vermieter, das ist alles.

  2. Bei Umwandlung von mietwohnung in Eigentumswohnung gelöten Sonderfristen, was Eigenbedarfskündigungen angeht. Erkundige dich beim Mieterschutzbund, was auf dich speziell zutrifft.

  3. Der Vermieter soll die Interessenten entsprechend der üblichen Vorgaben terminieren! Mehr als 1 Termin pro Woche darf er dir nicht zumuten, und den muss er jeweils vorher mit dir absprechen. Du musst auch nicht ganze Horden zeitgleich durch die Wohnung führen, DU hast als Mieter das Hausrecht.

Meist organisiert ein Makler derartige Verkäufe und diese Zunft ist da ziemlich rücksichtslos. Die rufen an, sagen: Wir sind dann mal in 10 Minuten da... und dann tauchen die mit Gruppen in Klassenstärke auf! DAS muss man sich nciht beiten lassen und sollte von vornherein klar Position beziehen.

Schadensersatzansprüche kannst du keine geltend machen, da du gar nicht in der Position bist, einem anderen vorzuschreiben, was er mit seinem Eigentum macht!

vinorosso87 
Fragesteller
 03.08.2013, 20:00
  1. Ist bekannt, vielen Dank!
  2. Es handelt sich bereits um Eigentumswohnungen. Die Sperrfrist trifft leider nicht zu. Hat mein Anwalt mir schon gesagt.
  3. Max. ein Termin pro Woche. Im Urlaub gar nicht. Aussage von meinem Anwalt.

Ich sehe schon, war einfach ein Griff ins Klo mit diesem Vermieter. Der Schaden bleibt an mir hängen. Aber da werde ich mich noch mal genau beim Mieterschutzbund erkundigen, bin da Mitglied... nachdem ich über einen Monat nicht Baden oder Duschen konnte und fast eine Woche meine Toilette nicht benutzbar war...

Ganz ruhig Brauner.

So schnell verkauft sich keine Immobilie.

Bevor es zu eine Eigenbedarfskündigung des neuen Vermieters kommt fließen einige Liter welchen Flußes auch immer runter.

  1. Muß die Hütte verkauft sein
  2. Muß der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.
  3. Bricht Kauf Miete nicht.

Schadenersatz kannst Du hier nicht geltend machen. Aber das wird Dir der Anwalt, wenn er denn nicht nur auf €uros aus ist, erklären.

Viele meinen hier, da gibt es nichts, ich habe aber schonmal ein Urteil gelesen, in dem der Mieter tatsächlich Ersatz für die dann notwendigen Umzugskosten bekommen hat. Da war es aber auch klar, dass der Vermieter tatsächlich schon vorher wusste, dass er verkaufen wird. Dazu müsste aber z. B. schon eine Bank den Verkauf "angeschoben" haben, z. B. durch Zwangsvollstreckung. Da könnte sich dann kein Vermieter rauswinden. Natürlich kann der Vermieter auch noch gehofft haben, die Kurve zu kriegen. Wie User bwhoch2 ja schon erwähnt hat, eine vermietete Wohnung verkauft sich eher schlechter als eine leere Wohnung, eben gerade des "berühmten" Satzes ... "Kauf bricht Miete nicht". Wer will schon von vorneherein so etwas ans Bein binden? Vermietet hat er trotzdem, da er ja auch selbst weiss, dass es eine uninteressante Gegend ist und er ja nicht weiss, wann er verkauft. Vermietet er nicht, verliert er ja immer mehr Geld. Es kann also noch viiiiiiel Zeit vergehen und wenn es dann doch irgendwann einen neuen Eigentümer gibt, dann "lohnt" es sich auch erst zum Anwalt zu gehen.

Guten Morgen, dieses lesen, so einfach ist es nicht "Dich mal eben auf die Straße zu setzen. Text:

Unzureichende Bedarfsvorschau: Der Vermieter handelt rechtsmißbräuchlich, wenn die Eigenbedarfsgründe, auf die er sich stützt bereits bei Abschluß des Mietvertrages vorlagen und ihm dies bekannt war. Teilweise wird hier davon ausgegangen, dass der Vermieter einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren überblicken muß, wobei die Anforderungen an die Vorhersehbarkeit mit steigenden Zeitraum immer strenger darstellen. Allerdings kann der Vermieter natürlich plötzliche Ereignisse, die einen erhöhten Wohnbedarf begründen, nicht voraussehen. Zudem wird ihm auch ein Sinneswandel eingeräumt, wenn dieser auf vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen beruht.

Das heißt Dein evtl. neuer Vermieter kauft Dich mit. Und muss erst mal schön die Füße still halten.

Wenn der Anwalt nicht nur auf Honorar aus ist sondern auch fair und kompetent, dann wird er Dir mitteilen, dass Schadensersatz kaum durchsetzbar ist.

Bezüglich der anstehenden Besichtigungen würde ich klar stellen, dass Besichtigungen berufsbedingt rechtzeitig einige Tage vorher angekündigt werden sollten. Auf die Belange des Mieters ist Rücksicht zu nehmen.

Deine Wohnung ist auch kein Museum und Du musst Dich nicht auf dauernde unwichtige Besichtigungen mit Kaufinteressenten einlassen. Du entscheidest selbst über Deine Zeit und nicht der Makler oder Vermieter.

Ich würde Besichtigungen max. alle 3 Monate zulassen. Man ist eben beruflich und privat ausgelastet und oft verhindert und kann sein Leben nicht auf einen geplanten Verkauf ausrichten. Wenn dann Besichtigungen sind, mache die Wohnung uninteressant und teile den Kaufinteressenten ruhig im Beisein des Maklers mit, dass Du nicht die Absicht hast schon wieder umzuziehen. Der Makler wird versuchen Dir den Mund zu verbieten, weil es seine Kunden wären. Doch das sollte Dir egal sein, es geht um DICH und Deine Zukunft in dieser Wohnung. Sei dabei immer freundlich.

Über eine Eigenbedarfskündigung mache Dir erst Gedanken wenn tatsächlich eine kommt. Also einen Anwalt brauchst Du bis dahin noch nicht. Anwälte kosten oft nur unnötig Geld.