Wie Buche ich diesen Geschäftsfall?

3 Antworten

Aufwendungen für ein Studium können bei einem Gewerbetreibenden oder bei einem selbständigen Umternehmer entweder Betriebsausgaben oder Privatausgaben sein.

Wenn das Studium einen unmittelbaren Bezug zur unternehmerischen Tätigkeit hat, sind es Betriebsausgaben; dann würde die Buchung lauten:

Studienkosten/Fortbildung o. ä. an Kasse

Wenn das Studium keinen unternehmerischen Bezug hat, dann betrifft das die Privatsphäre; private Ausgaben, die mit Mitteln des Betriebes (Kasse oder betr. Bankkonto) gezahlt werden, dürfen den Gewinn nicht mindern und stellen in jedem Fall eine Eigenkapitalminderung dar (= Privatentnahmen).

Daher werden sie üblicherweise auf ein einem separaten "Privatkonto" gebucht:

Privatkonto an Kasse

Das Privatkonto wird am Ende des Jahres über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen:

Eigenkapital an Privatkonto

Das Privatkonto ist also ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos.

Theoretisch könnte man das auch direkt auf dem Eigenkapitalkonto buchen; das ist aber unüblich. Man könnte auch ein Konto für Privatentnahmen und eins für Privateinlagen anlegen.

Solche Einnahmen buchst du normalerweise an das entsprechende Ertragskonto, und nicht direkt an das Eigenkapital.

Wenn alle Einnahmen (Erträge) und Ausgaben (Aufwände) direkt ans Eigenkapitalkonto gebucht werden, wird es sehr schnell unübersichtlich.

Wenn du alle Erträge und Aufwände gebucht hast, werden die Salden der einzelnen Konten in der GuV aufgelistet. Am Saldo der GuV siehst du dann, ob ein Gewinn oder Verlust vorliegt. Den Saldo der GuV buchst du ans Eigenkapitalkonto.

wurzlsepp668  19.10.2018, 19:58

ähm, klar, wenn ein Semesterbeitrag bezahlt wird, sind es Einnahmen, da die Kasse WENIGER wird ......

muss meine Bilanzen der letzten Monate überarbeiten, lag ja immer falsch, dachte, Kassenminderung ist Ausgabe

Also wenn du den Beitrag bezahlt hast dann ist das ein Aufwand, dein Kassenbestand mindert sich entsprechend. Der Buchungssatz ist: Beiträge an Kasse

oder ein anderes Aufwandskonto aber auf keinen Fall das Eigenkapitalkonto.

Solltest du den Beitrag erhalten haben ist das ein Ertrag. Sorry, ich habe von deinem Text nicht ganz verstanden wer jetzt an wen bezahlt hat.

Aufwendungen und Erträge werden am Ende des Jahres über das GuV Konto abgeschlossen und je nach Ergebnis beeinflusst das GuV Konto dann das Eigenkapitalkonto. Unterjährige wird das Eigenkapitalkonto aber normalerweise nicht angesprochen.