Nutzungsrecht Wohnfläche beide Hauptmieter - Zimmer abgeschlossen - Trennung?

6 Antworten

Das Thema gehört anders angegangen:

Gemeinsame Kündigung oder aber im Einverständnis aller Parteien Umschreibung der Wohnung auf ihn.

Wenn das nicht funktioniert wird es haarig. Um mich mal so auszudrücken.

Nun schreibst Du, Du ziehst nächsten Monat aus. Gemeinsam gekündigt und akzeptiert vom Vermieter? Dann muss Dich jede andere Frage nicht jucken.

Wohnungsbesichtigungen, die vom Vermieter veranlasst sind? Dann geht es den VM an. Von Dir veranlasst? Vermieter müssen keine Nachmieter akzeptieren.

wir haben bereits gemeinsam gekündigt zum 1.7 und bis 1.08 will er noch alleine da wohnen Problem er redet nicht mit mir seit ich meinen neuen freund hab

@Wiesel93

Akzeptiert vom Vermieter? Fristgerecht?

Was juckt Dich dann der Rest? Ist doch sein Ding.

@teafferman

mitgehangen mitgefangen wenn ich theoretisch die Zahlung einstelle sein Problem die restlichen kosten

@Wiesel93

Wenn die Kündigung durch den Vermieter angenommen wurde, und dieser sich einverstanden Erklärt hat, dass der Freund dort noch weiter leben darf, ist das das Problem des Freundes. Lass dir eine entsprechende Bestätigung des Vermieters geben und diesne die Wohnung unbedingt besichtigen, während du dabei bist.

Alle Mängel bis bei dem Treffen des Vermieters schritflich festhalten, sodass du nach der Übergabe an deinen Ex, für weitere evt Mängel/ Schäden nicht mehr haftbar bist.

Was das mit dem Internet zu tun hat, ist euer Problem, wie ihr das handhabt. Ihr hattet euch untereinander in der Aufteilung verständigt, sein Zimmer muss er dir nicht zugänglich machen. Jedoch zu Besichtigungen schon.

@Wiesel93

Das ist Alles nicht Dein Ding. Ehrlich. Sind seine Windeln.

Bis zur Beendigung eures MV durch gemeinsame Kündigung haftest du eurem VM gegenüber auch allein und in voller Höhe für Forderungen aus Vertrag: An Miete, Besichtigungsverlangen, Renovierung, Schadensbehebung, Betriebskostennachzahlung.

Der Vermieter hat natuerlich weiterhin einen Anspruch auf die volle Miete. Wie ihr (die 2 gemeinschaftlichen Hauptmieter) das unter euch ausmacht, ist dem Vermieter egal und geht diesen auch gar nichts an.

Der Vermieter kann sich auch aussuchen, von wem er die (vollstaendige) Miete verlangt. Er kann sie somit auch allein von dir verlangen. Wie ihr das dann unter euch ausmacht, kann ihm ebenfalls voellig schnuppe sein.

Jeder von euch haftet im vollen Umfang bis zur Rueckgabe der Mietsache an den Vermieter. Wenn dein Mitmieter also nicht zum Kuendigungstermin auszieht, haftest du bis zu dessen Auszug weiter. Dies dann nicht nur fuer die Miete (nach dem Kuendigungstermin Nutzungsetschaedigung) sondern auch fuer alle im Zusammenhang mit dem Mietverhaeltnis stehende Schaeden.

nein.

Was soll das ganze Geschnulli - Deine komplette Märchenstory?

Was ist Deine konkrete Frage?

Die anteiligen Mietkosten, welche Du jetzt bis zum Ende Eurer Kündigungsfrist zu übernehmen hast?

"Ganz einfach" - die müsst Ihr beiden Euch anteilig der Fläche, welche der Einzelne von Euch nutzt, aufteilen.