Mieter Privatsphäre?
Guten Tag zusammen,
Zunächst lieben dank für alle antworten. Ich wollte wissen ob es Fälle gibt in denen es meinem Mieter erlaubt ist in meine Wohnung zu gehen, was passiert ist als ich im Urlaub war. Mein Vermieter ist die Firma Uniapart, ich bin bewohner ihres Studentenwohnheims in Bayreuth. Ich habe im Urlaub eine Mail erhalten, die ich logischerweise nicht zur Kenntniss genommen habe, in der Stand das eine Lampe im Zimmer ausgetauscht werden müsse. Bei nicht Antwort würden sie das als Erlaubnis sehen in meine Wohnung einzutreten ( mit einem Generalschlüssel. Aber seit wann ist keine Antwort eine Erlaubnis. Ich fühle mich meiner Privatssphäre beraubt. Das schlimmste war das mein Zimmer total unordentlich war Unterwäsche und ähnliches lagen im Zimmer verteilt und außerdem lagen überall offen meine Buchkonzepte, Gedichte und Liedtexte. Ich muss dazu sagen das diese nur Hobbymäßig entstanden sind. Ich fühle mich durch diesen Fakten nicht nur in meiner Privatsphäre verletzt, sondern fühle ich mich als hätte mir man das Recht genommen meine Sexualität und mein Geistiges Eigentum zu schützen. Ich wollte fragen wer nun im Recht liegt und ob ich mir Hoffnung machen sollte zu gewinnen wenn ich gerichtlich gegen dieses meiner Meinung nach untolerierbare Verhalten vorgehe.
Vielen Dank Und Liebe Grüße
6 Antworten
Dann hättest du eben antworten müsse, dass die Begehung deiner Wohnung nur in einem tatsächlichen Notfall erlaubt ist. Eine Lampe auszuwechseln ist natürlich KEIN Notfall.
Also ist eine nicht Antwort auf die E-mail quasi eine Erlaubnis einzutreten?
Ich gehe mal davon aus, daß Du meinst " Ich wollte wissen ob es Fälle gibt in denen es meinem Vermieter erlaubt ist in meine Wohnung zu gehen"
nein: außer bei Gefahr im Verzug.
Und eine "Nicht-Antwort" wird bei keinem Gericht als "Zustimmung" gewertet.
Schreib dem Vermieter einen Brief, daß Du aus gegebenem Anlass darauf hinweist, daß ein unbefugtes Betreten der von Dir gemieteten Räume ein Hausfriedensbruch ist und Du dieses untersagst.
Was hat denn ein Mieter in der Wohnung des Vermieters zu suchen?
Doch höchstens um den Vertrag zu unterschreiben und die Kaution zu hinterlegen.
Es ging darum Effezientere LEDs im Bad zu installieren, was im Gesamten Wohnheim an jenem Tag getan wurde.
... aber für Studentenwohnheime gibt es doch mietrechtliche "Sonderregelungen", wenn ich die Literatur richtig lese. ... und hier bei uns haben alle Hausmeister vom Studentenwerk einen Zentralschlüssel und öffnen gerne, wenn die lieben Studenten ihren Schlüssel nicht finden. Viel Glück.
Das Verhalten der Vermieterin / des Vermieters ist eindeutig gesetzeswidrig. Sobald als möglich tausche den Schließzylinder vom Türschloss. Dadurch hat der V. künftig keine Möglichkeit mehr ohne deine ausdrückliche Zustimmung dein Zimmer zu betreten.
Ja, Schweigen heißt nicht Zustimmung.
Ich würde ansonsten die Sache auf sich beruhen lassen.