Mieter Privatsphäre?

6 Antworten

Dann hättest du eben antworten müsse, dass die Begehung deiner Wohnung nur in einem tatsächlichen Notfall erlaubt ist. Eine Lampe auszuwechseln ist natürlich KEIN Notfall.

Also ist eine nicht Antwort auf die E-mail quasi eine Erlaubnis einzutreten?

Ich gehe mal davon aus, daß Du meinst " Ich wollte wissen ob es Fälle gibt in denen es meinem Vermieter erlaubt ist in meine Wohnung zu gehen"

nein: außer bei Gefahr im Verzug.

Und eine "Nicht-Antwort" wird bei keinem Gericht als "Zustimmung" gewertet.

Schreib dem Vermieter einen Brief, daß Du aus gegebenem Anlass darauf hinweist, daß ein unbefugtes Betreten der von Dir gemieteten Räume ein Hausfriedensbruch ist und Du dieses untersagst.

Was hat denn ein Mieter in der Wohnung des Vermieters zu suchen?

Doch höchstens um den Vertrag zu unterschreiben und die Kaution zu hinterlegen.

Es ging darum Effezientere LEDs im Bad zu installieren, was im Gesamten Wohnheim an jenem Tag getan wurde. 

... aber für Studentenwohnheime gibt es doch mietrechtliche "Sonderregelungen", wenn ich die Literatur richtig lese. ... und hier bei uns haben alle Hausmeister vom Studentenwerk einen Zentralschlüssel und öffnen gerne, wenn die lieben Studenten ihren Schlüssel nicht finden. Viel Glück.

Das Verhalten der Vermieterin / des Vermieters ist eindeutig gesetzeswidrig. Sobald als möglich tausche den Schließzylinder vom Türschloss. Dadurch hat der V. künftig keine Möglichkeit mehr ohne deine ausdrückliche Zustimmung dein Zimmer zu betreten.

Ja, Schweigen heißt nicht Zustimmung.


Ich würde ansonsten die Sache auf sich beruhen lassen.