Wird ALG nach Krankengeld oder letztem Lohn berechnet?

3 Antworten

Zu: Antwort von Christin248 04.02.2014 "NaCH den Einnahmen der letzten 12 Monate ist sicherlich nicht ganz korrekt. KG, ALG, Gehalt, sind doch alles Einnahmen - oder? Ich habe die Info vom Arbeitsamt, das krank geschrieben sein, KG zu beziehen, Kündigung bekommen und nach KG dann ALG beziehen, die Berechnung vom ursprünglichen Lohn vorgenommen wird. Hoffe das diese Info so auch richtig war, Info stammt von ca. Sept. 2013.

Um überhaupt einen ALG I Anspruch zu haben reichen 12 Monate Pflichtversicherung (das kann auch KG oder Verletztengeld sein, aus. Um ALG I nach dem Einkommen zu erhalten, müssen jedoch 2 Bedingungen erfüllt sein, Mindestens 12 Monate Plichtversicherungsverhältnis mit mindestens 5 abgerechneten Monaten, können innerhalb der 12 Monate keine 5 Monate mit Arbeitsentgelt nachgewiesen werden, wird der Bemessungsrahmen (Zeitraum) auf 24 Monate erweitert. Liegen keine 150 tage (5 Monate) mit Arbeitsentgelt im erweiterten Bemessungszeitraum vor, wird ALG I fiktiv berechnet, hierzu wird der jeweilige Ausbildungsstand (Bildungslevel) von 4 Gruppen herangezogen.

Grundsätzlich also nach dem Lohn/Gehalt, "aber" nur unter der Voraussetzung, das mindestens 5 Monate (150 tage) mit Arbeitsentgelt vorliegen (Kranken und Verletztengeld wird hier nicht zur Berechnung herangezogen) egal ob hier 1,6 oder 16 Monate KG bezug vorliegen.

BluePapillion  04.02.2014, 09:12

Den Versuch wieder zu arbeiten, würde ich hier "nur" als Wiedereingliederungsmaßnahme im zuge eines Rehaverfahren starten.

Denn wenn der Versuch misslingt, kann die AfA dich wieder an die KK zurückverweisen, allerdings mit dem Ergebnis das KG nur nach dem ALG I gezahlt wird.

Also mit dem Arbeitgeber absprechen ob er diesen Versuch auch in einem Rehaverfahren unterstützt, daher erst einen Rehaantrag stellen, bevor Du dich hier selber schädigst. Ein Reha verfahren ist kein Rentenverfahren, man kann dich hier also "nicht gegen deinen Willen verrenten".

Nach den Einnahmen der letzten zwölf Monate.