Wird ALG nach Krankengeld oder letztem Lohn berechnet?
Hallo liebe Community! Ich bin seit September wegen einer mittelschweren Depression krankgeschrieben und wurde zwischenzeitlich gekündigt (Klage eingereicht, sehr gute Aussichten, aber dies ist ein anderes Thema). Nun ist es so, dass ich es gerne wieder "versuchen" möchte und eine Firma gefunden habe, die die Problematik kennt und mir gerne die Chance geben würde, testweise und ehrenamtlich, einige Stunden in der Woche wieder zu arbeiten um gemeinsam einen Weg zu einer Vollzeiteinstellung zu finden. Meine Krankenkasse sagte mir heute, ich müsse mich dazu arbeitslos melden und dies mit dem Arbeitsamt klären, die KK würde das in Verbindung mit Krankengeld nicht dulden.
Meine Frage nun: Wird das Arbeitslosengeld nach den letzten Löhnen berechnet oder nach den Zahlungen des Krankengelds?
Viele liebe Grüße und danke für eine Antworten!
3 Antworten
Zu: Antwort von Christin248 04.02.2014 "NaCH den Einnahmen der letzten 12 Monate ist sicherlich nicht ganz korrekt. KG, ALG, Gehalt, sind doch alles Einnahmen - oder? Ich habe die Info vom Arbeitsamt, das krank geschrieben sein, KG zu beziehen, Kündigung bekommen und nach KG dann ALG beziehen, die Berechnung vom ursprünglichen Lohn vorgenommen wird. Hoffe das diese Info so auch richtig war, Info stammt von ca. Sept. 2013.
Um überhaupt einen ALG I Anspruch zu haben reichen 12 Monate Pflichtversicherung (das kann auch KG oder Verletztengeld sein, aus. Um ALG I nach dem Einkommen zu erhalten, müssen jedoch 2 Bedingungen erfüllt sein, Mindestens 12 Monate Plichtversicherungsverhältnis mit mindestens 5 abgerechneten Monaten, können innerhalb der 12 Monate keine 5 Monate mit Arbeitsentgelt nachgewiesen werden, wird der Bemessungsrahmen (Zeitraum) auf 24 Monate erweitert. Liegen keine 150 tage (5 Monate) mit Arbeitsentgelt im erweiterten Bemessungszeitraum vor, wird ALG I fiktiv berechnet, hierzu wird der jeweilige Ausbildungsstand (Bildungslevel) von 4 Gruppen herangezogen.
Grundsätzlich also nach dem Lohn/Gehalt, "aber" nur unter der Voraussetzung, das mindestens 5 Monate (150 tage) mit Arbeitsentgelt vorliegen (Kranken und Verletztengeld wird hier nicht zur Berechnung herangezogen) egal ob hier 1,6 oder 16 Monate KG bezug vorliegen.
Den Versuch wieder zu arbeiten, würde ich hier "nur" als Wiedereingliederungsmaßnahme im zuge eines Rehaverfahren starten.
Denn wenn der Versuch misslingt, kann die AfA dich wieder an die KK zurückverweisen, allerdings mit dem Ergebnis das KG nur nach dem ALG I gezahlt wird.
Also mit dem Arbeitgeber absprechen ob er diesen Versuch auch in einem Rehaverfahren unterstützt, daher erst einen Rehaantrag stellen, bevor Du dich hier selber schädigst. Ein Reha verfahren ist kein Rentenverfahren, man kann dich hier also "nicht gegen deinen Willen verrenten".
Nach den Einnahmen der letzten zwölf Monate.