Unterschied zwischen Zwangsvollstreckung und Insolvenzverfahren?

2 Antworten

Natürlich gibt es da so gut wie keinen Unterschied auf den ersten Blick. So oder so wird dir zwangsweise weggenommen, was pfändbar ist. In beiden Fällen gibt es ähnliche bis gleiche Spielregeln, was gepfändet werden darf.

Der wesentliche Unterschied ist:

- In einer Insolvenz gibt es Pfändungsverbot für die Insolvenz-Gläubiger. Es läuft dann alles über den Insolvenzverwalter. Gerade bei vielen Gläubigern geht es dann "geordneter" und "ruhiger" zu.

- Außerhalb der Insolvenz gilt "Wer zuerst kommt, malt zuerst". Sprich: Die Gläubiger, die zuerst kommen, können auch zuerst pfänden. In der Insolvenz hingegen, sind üblicherweise alle Gläubiger gleichrangig und bekommen dann vom gesamten Erlös am Ende eine passende Quote ausgezahlt.

- Die Insolvenz ist, wenn man keine Dummheiten macht oder die Forderungen auf Dummheiten basieren, nach spätestens 6 Jahren vorbei und endet mit einer sogenannten Restschuldbefreiung. Dann sind die Schulden faktisch weg. Egal, was noch offen war. Außerhalb der Insolvenz bleiben die Schulden bestehen, wenn sie nicht abbezahlt werden.

Das sind zwei grundverschiedene Dinge.

1) Mahnverfahren: Wenn ein Unternehmen eine Rechnung an einen Kunden schickt und der dann nicht zahlt, wird das Mahnverfahren eingeleitet.

Da gibt es zunächst das außergerichtliche: Das Unternehmen erinnert den Kunden an die Rechnung und schickt eine Mahnung.

Wenn das nichts hilft, kann das Unternehmen (oder das Inkassobüro, falls ein solches beauftragt wurde) ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dazu muss es beim zuständigen Amtsgericht ein Formular ausfüllen und das Verfahren beginnt. Der Kunde bekommt einen Schrieb vom Amtsgericht, dann kann er Widerspruch einlegen oder zahlen oder gar nichts machen. In letzterem Fall kommt es irgendwann zur Zwangsvollstreckung, d.h. der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür und nimmt irgendwelche Wertsachen mit, sofern es welche gibt.

2) Privatinsolvenz: Hier ist eine Privatperson, die nicht mehr in der Lage ist, ihre Schulden zu bezahlen. Da sind dann meist viele Unternehmen, die von dieser Person noch Geld bekommen. In einem solchen Fall kann die Person Privatinsolvenz anmelden. Dann wird der Rest des Vermögens der Person versteigert und jeder Gläubiger bekommt ein bisschen von seinem Geld.

Während der folgenden 7 Jahre wird dann alles was die Privatperson über das Existenzminimum an Geld verdient an die Gläubiger zur Schuldentilgung gegeben. Nach 7 Jahren ist dann Ende. Die Restschulden werden gestrichen und die Privatperson kann dann bei null neu anfangen.