Wie bekomme ich alleiniges Sorge-und Aufenthaltsbestimmungsrecht für mein ungeborenes Kind, nach Geburt ?

6 Antworten

wenn das kind geboren ist, muss er erstmal die vaterschaft anerkennen. wenn er das getan hat, hat er automatisch das umgangsrecht und muss es auch nicht beantragen.

er hat weiterhin anrecht auf das gemeinsame sorgerecht. dies kann er von dir einfordern und zum gespräch ins jugendamt laden und zur dortigen erklärung dessen. gehst du darauf nicht ein, kann er es einfach gerichtlich beantragen und bekommt es dort.

wenn er dann umgang möchte, musst du den gewähren. dazu ist es wichtig sich über umfang etc zu einigen. das kann ebenfalls in form einer mediation erfolgen.

mgl. wäre:

- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung

- jedes zweite we von fr-so

-hälftige ferien u. feiertage,

- 3 wochen sommerurlaub.

wäre so die gängige variante, ist aber ausbaubar bis hin zum klassischen wechselmodell wo alle 14 tage getauscht wird. wenn ihr euch nicht einigen könnt, wird auch das irgendwann ein gericht klären müssen

wenn er das gemeinsame sorgerecht hat, hat er auch das gemeinsame abr. nur weil er sich nicht für deine schwangerschaft interssiert, was nicht ungewöhnlich ist, heißt es nicht, dass er kein interesse später am kind hat.

frage ist also: will er dann überhaupt umgang? will er überhaupt das sorgerecht? - warum lässt du die ganzen dinge nicht einfach auf dich zu kommen und beschäftigst dich dann damit wenn sie spruchreif sind. momentan bist du erstmal schwanger und bekommst irgendwann ein kind. danach ergibt sich das andere oder eben auch nicht.

WerdeneMama2017 
Fragesteller
 13.09.2016, 17:17

erstmal danke für die antwort.

ich glaub, wenn eine person meint, dass man sich als frau, allein um das ''gör'' kümmern kann - reicht das, weswegen ich das wissen möchte. (der ''gör''-satz kommt sicher nicht von mir)

aber ich denke nicht, dass er sorge- oder umgangsrecht will

aber ich will darüber jetzt auch nicht weiter diskutieren

mit der anerkennung der vaterschaft hat er das recht auf umgang mit dem kind.

du hast mit der geburt erst mal das ASR. er kann das gemeinsame beantragen und wird es auf antrag auch bekommen.

Wie bekomme ich das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht? 

Als ledige, volljährige Mutter hast du nach der Geburt automatisch das alleinige Sorgerecht.

Der Vater kann allerdings, nachdem er die Vaterschaft anerkannt hat, das gemeinsame Sorgerecht beantragen und wird es bekommen.

Muss er das Umgangsrecht beantragen, um das Kind zu sehen?

Er hat, unabhängig vom Sorgerecht, ein Umgangsrecht, sobald er die Vaterschaft anerkannt hat. Das muss nirgendwo beantragt werden.

Und auch dein Kind hat das recht, Umgang mit seinem Vater zu haben!

Ich lese nichts aus deinem obigen Text, dass gegen ein gemeinsames Sorgerecht und regelmäßigen Kontakt zwischen Vater und Kind spricht.

WerdeneMama2017 
Fragesteller
 09.09.2016, 13:03

Ich glaube auch nicht, dass ich alles an die große Glocke hängen muss..

Ja, ich weiß, dass mein Kind ein Recht hat, Umgang mit dem Gengeber zu haben.

Was wäre denn, wenn ich mit ihm den Kontakt ganz abbreche? Es steht schon kurz davor - viel fehlt also nicht mehr. Wie wäre es also mit den ganzen Rechten?

passaufdichauf  09.09.2016, 13:36
@WerdeneMama2017
Was wäre denn, wenn ich mit ihm den Kontakt ganz abbreche?

Vorsicht! Wenn du nicht im Kindeswohl handelst, dann bist du uU diejenige, die das Sorgerecht verlierst!

Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern.

 Du brauchst hier in einem anonymen Forum nichts an irgendeine große Glocke zu hängen, aber du erzählst nichts, was deine Haltung zum Kindsvater rechtfertigen würde.

scharrvogel  10.09.2016, 21:48
@WerdeneMama2017

du kannst abbrechen was du willst. nach der geburt bist du verpflichtet den vater des kindes anzugeben und die vaterschaft anerkennen zu lassen. danach ergibt sich der rest von allein.

entweder tut er danach garnichts und zahlt was zu zaheln ist, wenn er zahlen kann oder er fordert seine rechte ein dazu: sorgerecht, umgangsrecht etc und kümmert sich auf allen wegen um sein kind. dazu gehört bankgeschäfte, ärzte, kita und später schule. ob du fit bist für ein kind ist eine andere frage, du klingst sehr kindisch.

Du hast nach der Geburt automatisch das alleinige Sorgerecht.

Der Vater hat automatisch das Umgangsrecht und wenn er vor Gericht geht, wird er die gemeinsame Sorge erhalten. Auch wenn er solche Sprüche gebracht hat, steht ihm die gemeinsame Sorge zu.

Umgangsrecht hat er eh. Wenn er Umgang will, dann widerspricht das doch völlig Deiner Behauptung, dass er kein Interesse hat.

Wenn er die gemeinsame Sorge einklagt, widerspricht das ebenfalls Deiner Behauptung, dass er sich nicht fürs Kind interessiert.

Sehr seltsam ist Deine Aussage, dass er sich ja jetzt schon nicht für das Kind interessiert - das Kind ist doch noch gar nicht da.

Er muß und kann sich also gar nicht kümmern.

Es ist mehr als nur unwahrscheinlich, dass Deine gute Freundin oder Du da die Wahrheit sagen - wer sich nicht fürs Kind interessiert geht keine ca. 25 Jahre andauernde Zahlpflicht ein.

Sprich: er hätte es erst gar nicht gezeugt.

WerdeneMama2017 
Fragesteller
 09.09.2016, 11:59

Er fragt doch nicht mal wie es meinem Kind geht. Seitdem ich beim letzten Ultraschall war. Kam keinerlei die Frage, wie es dem Kind geht - Was es neues gibt oder ib man schon irgenwas sieht. Da kam rein gar nichts. Was ich beim 'kümmern' reingezogen hatte. Aber 'Sorge' trifft es wohl eher. Und es ist sicherlich mein Recht, zu sagen, dass ich nicht möchte, dass er sich kümmert - wenn er sich jetzt schon nicht interessiert.

Dahika  09.09.2016, 15:49
@WerdeneMama2017

Und es ist sicherlich mein Recht, zu sagen, dass ich nicht möchte, dass er sich kümmert - wenn er sich jetzt schon nicht interessiert.

Sagen kannst du alles, aber es ist nicht dein Recht, ihm das Umgangsrecht zu nehmen. Bis jetzt sind das alles nur Unterstellungen, was du ihm vorwirfst.  Finde dich damit ab, dass er das Umgangsrecht haben wird.  Und finde dich damit ab, dass dein Kind nicht dein Eigentum sein wird.

Dahika  09.09.2016, 15:57
@WerdeneMama2017

Er fragt doch nicht mal wie es meinem Kind geht 

Du meinst, er fragt nicht mal , wie es

Eurem

Kind geht. Die Formulierung deines Satzes finde ich bedenklich. Du wirst das Kind auf die Welt bringen, aber es ist nicht dein Kind. Es ist nicht dein Eigentum. Mein Auto ,meine Wohnung, mein Sparbuch.

Aber nicht: mein Kind.

Es ist euer Kind. Wie gesagt, du kannst ihn nicht vom Planeten schubsen. Als Paar habt ihr Schluss gemacht, aber Eltern Eures Kindes bleibt ihr noch sehr viele Jahre.

Versuch dich an den Gedanken zu gewöhnen.

scharrvogel  10.09.2016, 21:39
@WerdeneMama2017

du bist einfach nur schwanger und noch ziemlich am anfang. wie soll es dem kind also gehen? es ist noch nicht geboren. somit ist es für die meisten männer einfach nur abstrakt sich für etwas zu interessieren, was nicht mal wie ein kind aussieht und wo nix für die meisten zu erkennen ist.

es ist natürlich nicht dein recht zu sagen das er sich nicht kümmern soll. es gibt noch nichts zu interessieren, es gibt noch nichts zu kümmern.

Menuett  11.09.2016, 11:50
@WerdeneMama2017

Klar, du darfst sagen, dass du das nicht willst.

Interessiert rechtlich nur absolut niemanden.

Sagt Dir das Wörtchen "Gleichberechtigung" etwas?

Warum sollte die Mutter da mehr recht auf die Sorge haben, denn der Vater?

Dahika  09.09.2016, 15:53

Sprich: er hätte es erst gar nicht gezeugt.

Na ja, zeugen geht schnell. An die Verantwortung, die man eventuell übernehmen muss, denkt man da erst hinterher.

WerdeneMama2017 
Fragesteller
 10.09.2016, 11:47
@Dahika

Ich fasse mal meine Antwort, auf alle Antworten zusammen

Er meinte selber, dass ich mich um das ''Gör'' allein kümmern soll. Und das verbitte ich mir. Ist doch klar, dass ich dann meine, dass es MEIN Kind ist. Klar ist es nicht mein Eigentum, aber dennoch MEIN Kind - Mein Herz, Mein Blut, Mein Leben. Wenn er solch eine Äußerung trifft. Ist es ganz allein sein Problem. Er soll mir beweisen, dass er sich kümmern will. Aber wie gesagt, er sagte, dass ich mich allein kümmern soll - und das tu ich - mit Leib und Seele.

Kontakt werde ich so oder so abbrechen. Dann meldet er sich eh nicht mehr, geschweige denn, will er sich dann kümmern. Somit: MEIN Kind.

Es gibt genug Frauen, die es so sehen, wenn sowas vorgefallen ist, oder der Typ sich nicht mehr meldet. Manche können eh nur 'rein halten' und dann abhauen.

Hut ab an alle Männer die ihren Mann und somit ihre Verantwortung stehen. 

scharrvogel  10.09.2016, 21:42
@WerdeneMama2017

er muss sich um garnichts kümmern. er muss sich auch nicht beweisen und dir muss er schon garnichts beweisen.

du kannst gerne den kontakt abbrechen, aber ist vater des kindes und es ist nicht DEIN kind, sondern EUER kind. ob das kind für immer bei dir lebt oder er es sich zügig zu sich holt irgendwann ist auch nicht in stein gemeißelt. was er will wird er bekommen: vaterschaftsanerkennung, umgangsrecht, sorgerecht etc. das bekommt er dann wenn er es einfordert und dabei ist es völlig rille wie du darüber denkst oder was deine forderungen sind. wenn du dich so äußerst wirst du als bindungsintolerant und unfähig eingeordnet ein kind zu erziehen, du agierst schon jetzt mit deiner kranken einstellung gegen das kindeswohl.

Menuett  11.09.2016, 15:00
@WerdeneMama2017

Er muß Dir gar nichts beweisen, er hat per Gesetz Rechte.

Und wegen ein paar blöder Sprüche in der Schwangerschaft wird ihm kein Richter seine Rechte verwehren.

Dein Verhalten wird Dir negativ ausgelegt werden ( zu Recht!).

Du wirst Mutter und bist Dir der Bedeutung des leiblichen Vaters für das Kind nicht im Klaren.

Auch die Väter in getrennten, unverheirateten Ex-Beziehungen haben ein Besuchsrecht. Das Aufenhaltsbestimmungsrecht wird, wenn Du schon volljährig bist, allein bei Dir liegen.

Aber, auch wenn ich den zukünftigen Vater nicht kenne, wenn er das erste Mal sein Baby sieht wird er sicherlich ganz andere Gefühle dem Kind gegenüber entwickeln.

Der Schutzinstinkt für den eigenen Nachwuchs mag bei Müttern stärker sein, er ist aber auch bei Vätern vorhanden, so dass ich mir unter normalen Umständen da nicht so große Sorgen machen würde.

Lass ihn doch, wenn das Kleine da ist erst mal "ranschuppern" und der Rest ergibt sich von selbst.

FG.

Raider

WerdeneMama2017 
Fragesteller
 09.09.2016, 12:05

Ja, ich bin Volljährig. 

Nein, er wird keine Gefühle zu meinem Kind aufbauen. (denk ich)

Er hat schon einen 6 jährigen Sohn, den er ein einziges mal gesehen hat. Seitdem kümmert er sich einen sch*** um das Kind. Sieht es nicht, kümmert sich nicht, weiß nicht mal wann das Kind geboren wurde.. traurig aber wahr 

Mein Schutzinstikt ist mittlerweile so hoch, weil ich extreme angst habe, dass das Kleine so enttäuscht wird. Auch wenn es noch nicht auf der Welt ist. 

Ganz ehrlich, ich möchte ihn auch nicht ''ranschnuppern'' lassen. Es ist so viel passiert und er tritt mir immer wieder in den a***, wenn ich ihm entgegen komme. Er wird sich niemals kümmern. Das ist leider wahr.. 

Raider49  09.09.2016, 15:33
@WerdeneMama2017

Das wird das Judendamt ja überprüfen.

Aber auch wenn Dir das nicht passt, das Kind hat ein Recht darauf Zeit mit dem Vater zu verbringen und umgekehrt auch.

Wenn es dem Kind aus irgendeinem Grunde nicht gut tut musst du das eben dem Jugendamt melden die dann das Umgangsrecht einschränken (nur unter Aufsicht) oder ähnliches.

Du solltest aber nicht aus reiner Antipathie dem Vater gegenüber über die Rechte deines Kindes hinweggehen.

scharrvogel  10.09.2016, 21:44
@Raider49

das jugendamt prüft nichts, das jugenamt schränkt nichts ein, dazu haben sie garkein recht. selbst wenn der vater das kind enttäuscht, hat er weiterhin uneingeschränktes umgangsrecht und bekommt es auch.

scharrvogel  10.09.2016, 21:42

alleiniges sorgerecht und alleiniges abr hat die km solange, bis der vater das gemeinsame sorgerecht einfordert. dann liegt das abr bei beiden eltern.

Raider49  10.09.2016, 22:17
@scharrvogel

Ach ja? Dann lies mal meinen obigen Kommentar. Und der ist wahr, das kannst du mir glauben.

scharrvogel  11.09.2016, 11:05
@Raider49

nein ist er nicht. dein kommentar ist unsinn, wie alles was du so von dir gibst.

scharrvogel  11.09.2016, 16:43
@Raider49

und tschüss troll.