Sorgerecht Kindesentzug?

6 Antworten

womit droht er ihr denn? hat er ihr verboten das kind aus dem haus mitzunehmen, dann stehen seine chancen natürlich besser. wenn sie nicht in der lage ist sich selbst um das kind zu kümmern und dazu noch ihre eltern braucht, dann hat er ebenfalls die besseren karten. hat er ihr zugebilligt das kind mitzunehmen oder hat sie es heimlich mitgenommen ohne seine zustimmung einzuholen? letzteres könnte ihr bitter auf die füße fallen.

sie muss dem vater umgang gewähren und sich mit ihm einigen. wenn er zum jugendamt will, dann ist das der weg den sie wählen sollte zum gemeinsamen gespräch.

Was reimst Du Dir zusammen!

Es ist keine Rede davon das sie das Kind einfach so mitgenommen hat.Und das Kind gehört auch erstmal zu der Mutter uch wenn sie bei den Eltern untergekommen ist

@conzalesspeedy

sie hat also das kind einfach mitgenommen. wenn sie dazu die erlaubnis nicht hatte, dann kann er das kind im eilverfahren zurück klagen. das kind gehört nicht erstmal zur mutter. wenn er die mitnahme nicht erlaubt, dann hat sie ein problem.

@gnarr

Das steht nirgendwo das sie das Kind einfach so mitgenommen hat,wie kommst Du darauf

@conzalesspeedy

sie nimmt das kind einfach mit, quartiert sich bei den eltern ein und boykottiert umgang. der vater muss nun also mit gerichtlichen konsequenzen drohen um sein recht durchzusetzen.

@gnarr

Deine Phantasie geht mir zu weit!

Lese die Frage (Text) nochmal durch

@conzalesspeedy

fang doch selbst damit an und nun troll dich woanders weiter.

Ich rate Deiner Bekannten dazu, sich schnellstmöglich einen "Fachanwalt für Familienrecht" zu suchen!

Das Ganze wird sicher auf eine Scheidung hinaus laufen und je eher sie sich in allen Bereichen fachkundig beraten lässt, um so weniger Angst muss sie vor allem Ungewissen haben.

Der o.g. Fachanwalt kennt sich auch mit Sorgerecht und allen anderen zu regelnden Dingen bestens aus.

Falls Deine Bekannte kein Geld hat und nur darum den Gang zum Anwalt scheut......auch hier keine Sorge, sie bekommt Unterstützung. Wie das alles vor sich geht, wird ihr der Anwalt erklären!

Alles Gute für alle und es muss sich keiner drohen lassen ;-)

Sie kümmert sich doch um das Kind, wieso sollte man es ihr denn weg nehmen. Die Großeltern sind auch noch da. Da er sich nicht Kind kümmert, wird er auch kein Interesse an dem Kind haben.  

er kümmert sich doch. die großeltern sind im betreuungskonzept unwichtig. wichtig ist, ob er weiß was er will. entweder will er das kind so schnell wie möglich in seinen haushalt zurück, dann muss er klagen und hat recht gute chancen oder er will garnix außer umgang. den muss mutti gewähren.

@gnarr

Muß sie nicht!

@gnarr

Sie schreibt:

(dem Vater interessiert das Kind nicht)
Die Großeltern interessieren insofort, dass es dort auch betreut wird und das Kind nicht aus seiner gewohnen Umgebung gerissen werden soll.

Ein Umgangsrecht wird er wahrscheinlich bekommen.

@webya

das sagen frisch getrennte kms gerne. die frage ist ob kv das genauso sieht. er hat die gewohnte umgebung und das soziale umfeld. dort ist das kind gemeldet und dort kann er es sofort zurück klagen, wenn er wollte.

wollte er nur umgang, wird er es nicht wahrscheinlich bekommen, sondern definitiv.

die großeltern sind drittbeteiligte fremde, die uninteressant sind im betreuungskonzept.

Das Verdrehen von Tatsachen und nachweisbare Fakten sind zwei Paar Schuhe.

Es wird sich rausstellen, dass hier ein Machtkampf auf dem Rücken des Kindes (wie alt überhaupt?) ausgetragen werden soll.

Die Mutter kann dem Erzeuger zuvor kommen, indem sie dem zuständigen Jugendamt ihre Situation erzählt.
Oder - was ich noch besser finde - sich einen Anwalt für Familienrecht nimmt.
Die Kostenübernahme für einen Beratungsschein bzw. Prozesskostenhilfe kann sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen, falls die Anwaltskosten nicht selbst übernommen werden können.

Denn was der Ex da vorhat, ist letzt endlich eine richterliche Sache.

Das geht doch gar nicht, die Mutter und das Kleinkind sind bei den Eltern bestens aufgehoben und der Vater wird Alimente bezahlen müssen.

wie kommst du darauf? unter umständen sieht der vater das ganz anders und hat einem auszug des kindes garnicht zugestimmt. dann kann er sich dieses recht zügig zurück holen.

@gnarr

Du kannst nicht die Frage nach deiner Phantasie ummodeln.

Kein Richter nimmt einer Frau ein Kleinkind weg. Da müsste schon extrem viel passieren.

Drohende Elternteile bekommen kein Sorgerecht.

@Goodnight

oh da gibts so einige die ich gesehen habe, die genau das taten.

@gnarr

Du machst es Dir sehr einfach!

Zum Amt gehen und dann kann ich Vater sein.

Du glaubst garnicht wie schwer es für die Väter ist; das kann schon mit Besuchsrecht schwierig werden.Wenn die Mutter es geschickt anstellt.

Ich kenne einen Fall da hat der Vater 1Jahr gebraucht bis er seine Kinder wieder sehen konnte

Er war ein guter Vater arbeitssam und hat viel Geld verdient

Also nicht so einfach

@conzalesspeedy

er braucht  nicht zum amt gehen um vater zu sein, er ist vater. eine eilverfügung aufgrund des von der mutter veranstalten kindesentzugs kann innerhalb eines tages durch sein. es ist so einfach. das kind ist bei ihm gemeldet.