Wie beantrage ich übergangsgeld?

1 Antwort

Wenn sie derzeit schon Leistungen vom Jobcenter bezieht,dann stehen ihr normalerweise Leistungen bis zur ersten Zahlung vom Einkommen zu,es gilt hier das sogenannte Zuflussprinzip !

Also für den Monat November müsste sie dann ihren vollen Anspruch bekommen und diesen muss sie auch nicht zurück zahlen,dass sie dann für den Dezember auch noch mal volle Leistungen bekommt,sollte sie einen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung stellen.

Einfach nur auf ein Blatt schreiben das für den Monat Dezember ein Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung gestellt wird,da die erste Zahlung erst zum 15.12.2017 erfolgt und dazu ggf.eine Kopie des Arbeitsvertrages,darauf sollte in der Regel ja stehen wann der Lohn fällig ist.

Damit sollte dann die Zahlung auch für den Dezember gesichert sein,wenn sie dann den ersten Lohn bekommen hat,dann gibt sie beim Jobcenter den aktuellen Kontoauszug ab auf dem der Eingang des Lohns zu sehen ist und der Arbeitgeber ( AG ) muss eine Einkommensbescheinigung ausfüllen,die dann auch das Jobcenter bekommt.

Dann wird anhand ihres Bedarfes nach dem SGB - ll und ihrem Brutto und Nettoeinkommen berechnet was ihr an Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zusteht und was dann an anrechenbarem Nettoeinkommen nach Abzug der Freibeträge bleibt.

Dieses anrechenbare Nettoeinkommen + Kindergeld und ggf.sonstige Einkommen wie Unterhalt / Unterhaltsvorschuss werden dann vom Bedarf abgezogen,es müsste dann also das anrechenbare Einkommen für den Dezember zurück gezahlt werden,max.natürlich das,was sie dann für den Dezember bekommen hat.

Wenn dann die Rückforderung vom Jobcenter kommt,dann kann sie einen schriftlichen Antrag auf Ratenzahlung stellen.