Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für den Monat, in dem das letzte Gehalt geflossen ist?

5 Antworten

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind und man ab 01.12.2015 arbeitslos gemeldet ist,dann bekommt man auch ab diesem Zeitpunkt rückwirkend für den Monat seine Leistungen gezahlt !

Anders sieht es aus wenn man zusätzlich noch ALG - 2 beim Jobcenter beantragen müsste,dann gilt das Zuflussprinzip,also wann Einkommen auf dem Konto eingeht.

Die Zeit aus der dieses Einkommen dann stammt spielt keine Rolle,es würden dann nur Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berücksichtigt,bevor der Überschuss als anrechenbares Einkommen auf die evtl.Aufstockung angerechnet würde.

 Der Hinweis auf den zusätzlichen möglichen Anspruch auf ALG  - II und den Paragraphen 11B SGB-II  waren auf mich zutreffend und entscheidend. Ich konnte heute über das Arbeitsamt klären, dass ich keinen Anspruch habe auf ALG II habe, aber ALG I schon.  Der entsprechende Bescheid wurde mir sogleich ausgehändigt.  Dadurch, dass es zwei Institutionen sind, hat man leider zwei Wege.  Aber es hat sich gelohnt. 

 Ursprünglich wurde mir allerdings erklärt, ich hätte diesen Monat überhaupt keinen Anspruch auf irgend eine Leistung, da mein Gehalt am 15. Dezember geflossen ist. 

 Mein Fazit ist: nicht gleich aufgeben und alles glauben, sondern Hilfe in Anspruch nehmen und sich richtig schlau machen. 

 Danke für deine Hilfe und die Hilfe alle anderen. 

 Ich wünsche allen eine angenehme Weihnachtszeit 

@JPS63

Keine Ursache,dass wünsche ich dir / euch auch !

Nur weil du zum 15 eines Monats noch einmal Lohn / Gehalt auf dein Konto bekommen hast,kann man nicht automatisch sagen das für diesen Monat dann kein Anspruch mehr besteht.

Erst wenn dein / euer Bedarf nach dem SGB - ll ermittelt wurde und von deinem Erwerbseinkommen deine Freibeträge abgezogen worden,hat man das anrechenbare Einkommen was dann dann vom Bedarf abziehen kann.

Nur wenn das anrechenbare Einkommen dann höher als der Bedarf wäre,würde es für den Monat des Zuflusses keine Leistungen geben.

@JPS63

Habe das gleiche Problem. Hast du trotzdem Leistung für Dezember bekommen?? Lg

@Adrianalima1992

Hat er, er schreibt ja in seinem Kommentar dass das die ursprüngliche Aussage war, dass er keinen Anspruch hätte, weil im Monat der Arbeitslosigkeit nochmal Lohn aufs Konto kam.

Beim ALG - 1 spielt das eben keine Rolle, nur wenn zusätzlich noch ALG - 2 bezogen werden müsste, gilt das Zuflussprinzip und dann kommt es zur Anrechnung des Einkommens unter Berücksichtigung der Freibeträge nach § 11 b SGB - ll und ggf.weiteren absetzbaren berufsbedingt notwendigen Aufwendungen.

Da würde es dann auch keine Rolle spielen das dieses Einkommen aus einer Zeit vor dem ALG - 2 Antrag stammen würde.

Ja, er bekommt ALG1, wenn er Anspruch darauf hat.

ALG1 wird immer rückwirkend am Monatsende gezahlt.

Es gilt der Termin, ab wann er gekündigt ist, also bekommt er ab 1. Dez. sein Arbeitslosengeld. Wenn er am 15.12. noch Geld bekommt, dann ist das ja sicherlich auch nur bis 30.11. berechnet ?!?

Ja, man wird im Dezember quasi "doppelt" bezahlt.

Wenn man aber z.B. im Januar einen neuen Job anfängt, bekommt man erst wieder im Februar Gald (das Januargehalt), also kein ALG mehr für Januar.

Man sollte die Kohle deshalb nicht einfach ausgeben sondern SPAREN!!!

Ja falls er Anspruch darauf hat und da sind unsere Freunde von dem Amt sehr streng.