Muss man Übergangsgeld zurückzahlen?
Hallo,bald fängt meine Ausbildung an. (01.08)Derzeit beziehe ich AlG2 und bin gerade dabei, alle notwendigen Dokumente für meinen BAb Antrag zu sammeln.Die Damen von der Agentur sagten, dass mein Antrag innerhalb von einer Woche bearbeitet wird.Alles zum Glück noch rechtzeitig.Jetzt habe ich aber gelesen, dass das Geld von der Agentur erst am Ende des Monats gezahlt wird.Daraufhin habe ich das Jobcenter kontaktiert und um Rückruf gebeten.Der Mitarbeiter sagte, dass mir ein Darlehen gewährt würden könnte. Ein Übergangsdarlehen.Das muss ich natürlich zurückzahlen.Jetzt ist meine Frage: Kann ich für den August nicht auch Alg2 kriegen?Gehalt und Bab bekomme ich sowieso erst im September, also habe ich im AUGUST ja keine Einnahmen. Wie ist das geregelt?Kann ich AlG2 bekommen, oder wirklich nur ein Darlehen?Danke im Voraus!
1 Antwort
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Dein Ausbildungsbeginn ist der 01.08., das heißt du erhälst am Ende des Monats dein Ausbildungsentgelt für den Monat August.
Jetzt weiß ich nicht, wieso du für den Monat August auch noch ALG II möchtest? Anstelle dessen bekommst du ja das Darlehen, damit du im August über die Runden kommst.