Kann das Jobcenter das anrechnen?

5 Antworten

Wenn das Geld rückwirkend für Oktober gilt, wird es im November oder Dezember rückwirkend angerechnet, je nachdem, wie schnell die sind. Gilt das Geld für November, wird es für November angerechnet. Das dann aber auch erst später im Monat, weil der 20. im Monat meines Wissens nach deren Stichtag für Rechnungen oder Zahlungen ist.

Auch für Krankengeld müßte das Zuflußprinzip gelten = es erfolgt eine rückwirkende Anrechnung für November, wenn es diesen Monat eingegangen ist.

Zuflußprinzip = Gelder werden immer (rückwirkend) für den ALG 2 -. Monat angerechnet, in welchem sie auf dem Konto eingegangen sind.

Es gilt das Zuflussprinzip, für welchen Zeitraum das KG - ist spielt da keine Rolle, wenn du es im Oktober auf dein Konto bekommen hast, dann gilt dies auch als Einkommen für den Oktober.

micky1504 
Fragesteller
 28.10.2020, 13:28

Und der November spielt da keine Rolle?

isomatte  28.10.2020, 13:34
@micky1504

Der spielt erst eine Rolle, wenn wir November haben und was du dann im November auf dein Konto bekommst, gilt dann auch als Einkommen für November und wird dann entsprechend der Vorschriften auf den Bedarf angerechnet.

Du musst erst einmal den Eingang und die Höhe des Krankengeldes dem Jobcenter mitteilen.

Verrechnet wird es dann mit der Leistung Oktober 2020. Leistungen für November 2020 solltest Du Ende dieser Woche ungekürzt erhalten.

micky1504 
Fragesteller
 28.10.2020, 13:12

Sicher also nur Oktober??

Es sollte (rückwirkend) für Oktober angerechnet werden, wenn es im Oktober eingeht.