Wie alt muss man sein, um sein Haustier(e) beim Tierarzt untersuchen zu lassen?

9 Antworten

Man ist ab 7 jahren schon geschäftsfahig Ich denke eigentlich darfst du mit

Nenaty  03.04.2013, 23:44

korrigiere...mit 7 ist man nur TEILWEISE geschäftsfähig...d.h. er braucht für bestimmte sachen, wenn er/sie z.b ein hamster oder meerschwein kaufen will. die erlaubniss

für ein brötchen beim bäcker, ect braucht er keines

Echt im Ernst??? Es kann ja sein, dass das Tier in Lebengefahr schwebt o. Ä. und der untersucht es nicht??? Man kann ja auf Rechnung oder so, aber das ist übertrieben. War bei mirauch so, mein Hund hatte eine Entzündung am Schwanz. (damals war ich 1o) ich bin zum Tierarzt und der hat gesagt er untersucht ihn nicht. Dem anderen war das egal, wie alt ich bin, der hat ihn untersucht. GEH ZU NEM ANDEREN TIERARZT!

Im Tierschutzgesetz steht das man ab den vollendeten 16 Lebensjahr Wirbeltiere ohne Erziehungsberechtigten erwerben , kaufen kann. Also denke ich das man auch ab 16 offiziell mit seinem Tier zum Tierarzt gehen kann. Trotzdem sollte der Tierarzt bei einer ernsten Situation helfen und das Tier versorgen denn das macht auch meistens einen guten Tierarzt aus , ein Tierarzt der mit einem fühlt. Ich bin auch noch nicht 16 trotzdem gehe ich selbstständig zum Tierarzt mit meinem Tier.

bis 18 bist du nur bedingt geschäftsfähig.. allerdings darfst du bereits ausgaben tätigen die du mit deinem taschengeld theoretisch berappen könntest soweit jugendschutzgerecht. (eh klar)..es darf auch nichts sein, wo noch folgekosten dazu kommen könnten, z.b. eben bei einer tierbehandlung wo eine nachbehandlung nötig sein könnte, die du dann womöglich nicht erbringen kannst. Hier müssen dann die eltern zustimmen.. Allerdings ist das sehr vom geschäft abhängig.. denn theoretisch trägt hier das geschäft oder die klinik das risiko, dass deine eltern auftauchen und meinen sie erlauben dir die haltung nicht und daher verlangen sie auch das geld für die behandlung zurück oÄ. Daher weisen auch tierärzte minderjährige oft ab..

Ab 16 jahren darfst du nämlich erst dir eigenständig von deinem taschengeld ein kleines wirbeltier kaufen und halten, dann ist es auch dein eigentum und eine 0815 behandlung beim tierarzt kein problem. Trotzdem müssen deine eltern jedem eigentum von dir zustimmen..

natürlich ist ein tierarzt verpflichtet erste hilfe bei einem tier zu leisten (egal wem das tier gehört oder ob ein zahler da ist) oder bei verweigerung dich rechtzeitig damit an einen anderen tierarzt weiterzuleiten.