Wie kann man sich wehren wenn man zu unrecht zu Hause Besuch vom Amtstierarzt bekommen hat?

12 Antworten

naja, mit den beiden "anzeigern" kannst du dich eventuell vor gericht auseinander setzen. ob es was bringt sei dahin gestellt ich kenne die streitlage nicht. gegen den amtstierarzt kannst du nichts machen. es lag eine anzeige vor und dieser ist der gute mann nachgekommen.

Zunächst mal hast du das Hausrecht und damit das Recht, den Amtstierarzt einfach mal wegzuschicken.

Nur bringt das auf die Dauer keine Lösung. Daher wäre ein klärendes Gespräch mit dem Tierarzt durchaus sinnvoll. Wenn bei deinem Tier alles in Ordnung ist besteht ja auch kein Grund, es ihm nicht zu zeigen.

Dann kann er sich selbst ein Bild machen.

Hier zeigt sich immer wieder, dass Streiten nicht unbedingt die beste Lösung ist. 

Ob du die beiden, die dich angeschwärzt haben, wegen übler Nachrede anzeigen willst, musst du selbst entscheiden.

Hideaway  08.10.2015, 13:09

Zunächst mal hast du das Hausrecht und damit das Recht, den Amtstierarzt einfach mal wegzuschicken.

Klar, damit der gleich wieder mit der Polizei vor der Tür steht. Bringt doch nix.

MoralAnwalt  08.10.2015, 17:14
@Hideaway

Klar, damit.....

Mit welchen Recht sollte er denn mit der Polizei wieder kommen dürfen?! Weil irgendwelche Dritte etwas behaupten und dann Gefahr in Verzug wäre?!

Interesierter  08.10.2015, 23:22
@Hideaway

Die wird ohne Durchsuchungsbeschluss kommen, weil sie dafür ganz einfach keinen bekommt. Die schickst du dann unter Verweis auf das Hausrecht ebenfalls weg.

Gegen den Amtstierarzt kannst du gar nix machen, der macht nur seinen Job. Warum hast du ihn nicht gleich freundlich hereingebeten, damit er sich vom ordnungsgemäßen Zustand überzeugen kannst? So nimmst du den Anschwärzern am besten den Wind aus den Segeln - so sehen sie, dass ihre Anschwärzerei nichts gebracht hat.  Machst du aber gegenüber dem Amtstierarzt Stress, weil dich natürlich die Anschwärzerei ärgert, dann ist das Wasser auf deren Mühlen und sie sehen sich bestätigt.

Nun, Du kannst den Amtstierarzt natürlich wegschicken, aber das Beste ist, ihn freundlich hineinzulassen, ihm vielleicht einen Kaffee anzubieten, den er sowieso ablehnen word, und ihm dann das Tier, um das es geht, zu zeigen. Weigerst Du Dich oder läßt Du ihn nicht rein, dann wird er in jedem Fall in kurzer Zeit wieder an der Tür stehen, je nachdem, wie freundlich Du beim ersten Mal warst entweder mit einem Durchsuchungsbeschluß des Gerichts oder mit der Polizei. Der Amtsmensch will sich nur vom Wohlergehen des Tieres überzeugen, und dem geht es doch Deiner Meinung nach gut, oder? Dann dürfte so ein Besuch ja auch kein Weltuntergang sein.

Gegen die Nachbarn kannst Du gar nichts machen. Wenn der Amtsvet. nichts findet, ist das doch der beste Beweis für Deine gute Tierhaltung, die "bösen" Nachbarn können Dich mal am Popo schmatzen!

Der Amtstierarzt ist seiner Verpflichtung nachgekommen, indem er einer Anzeige folgt. Wenn du nichts zu befürchten hast, kannst du ihn in die Wohnung bitten (vorher den Dienstausweis zeigen lassen) und ihm die Verhältnisse vorführen. Dabei solltest du auch auf die Streitigkeiten hinweisen, die wohl zu der Anschwärzung geführt haben.

Wenn du dich weigerst, ist das natürlich verdächtig und er kann die Polizei anfordern, um in Amtshilfe Zutritt zu erlangen. Dabei kann er auch kraft eigener Rechte Anordnungen zum Tierwohl treffen bis hin zur sofortigen Wegnahme der Tiere.