Widerrufsrecht bei Verträgen (ohne Widerrufsbelehrung)

3 Antworten

Dein Vertrag ist rechtsgültig, wenn er im gegenseitigen Einvernehmen abgeschlossen wurde und Du bereits eine Probestunde absolviert hast, deshalb ist auch kein Widerruf möglich.

piayay 
Fragesteller
 02.02.2015, 15:06

Muss aber nicht jeder Vertrag eine Widerrufsbelehrung erhalten? Und eine Probestunde ist doch noch keine ab dem Vertrag angefangene Nachhilfestunde oder?

franneck1989  02.02.2015, 15:09
@piayay

Muss aber nicht jeder Vertrag eine Widerrufsbelehrung erhalten?

Nein. So etwas ist nur entscheidend bei z.B. Fernabsatzverträgen, bei welchen vom Gesetz her ein Widerrufsrecht besteht

Und eine Probestunde ist doch noch keine ab dem Vertrag angefangene Nachhilfestunde oder?

Da musst du mal in deinen Vertrag schauen, ob es da eine Sonderkündigungsmöglichkeit o.ä. gibt

Droitteur  02.02.2015, 15:26
@piayay

Wie alt bist du denn? Vllt ist der Vertrag ja trotzdem noch nicht wirksam.

Droitteur  02.02.2015, 15:32
@piayay

Außerdem könnte man behaupten, dass es sich bei der Nachhilfe um einen Dienst höherer Art handelt; dann könnte man fristlos nach § 627 I BGB kündigen. Wenn du dir deinen Lehrer aber nicht persönlich ausgesucht hast, wird es eher schwer, diese Behauptung im Streitfall auch vor Gericht durchzusetzen.

Die meisten Verträge sind nicht widerruflich, nur in wenigen ganz speziellen Fällen hat der Gesetzgeber einen Widerruf vorgesehen, so z.B. beim sog. Haustürgeschäft oder einem Fernabsatz.

In diesem Fall ist die Auskunft, die Dir gegeben wurde, korrekt: ein Widerrufsrecht besteht nicht.

Es bleibt Dir nur, den Vertrag ordentlich zu kündigen.

kann sein das es eine Vertragslaufzeit gibt

wenn nicht schriftlich widerrufen und begründen

franneck1989  02.02.2015, 15:07

Hier ist ja alles durcheinander gekommen. Wenn es die Möglichkeit zum Widerruf geben würde, bräuchte man den auch nicht begründen. Da der Vertrag vor Ort geschlossen wurde gibt es diese Möglichkeit aber nicht