Widerrufsrecht bei Verträgen (ohne Widerrufsbelehrung)
Hallo liebe Leute,
ich habe eine Frage zu einem Vertrag den ich unterzeichnet habe. Es geht um ein Nachhilfe Institut. Den Vertrag habe ich aber nach einer Woche widerrufen, da ich in der Probestunde gemerkt habe, dass der Nachhilfe Lehrer aus Zeitmangel nicht allen gerecht werden kann. Aus diesem Grund habe ich dann einen Widerruf eingereicht.
Nun soll dieser Widerruf aber nicht möglich sein, aber es ist auch weder eine mündliche Widerrufsbelehrung erfolgt noch eine schriftliche im Vertrag festgehalten. Ich könne den Vertrag nicht widerrufen, weil ich ihn vor Ort unterzeichnet hätte.
Ich bitte sie sehr um Hilfe und Aufklärung. Ich bekomme ständig Mahnungen und kann diese Kosten nicht begleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah
3 Antworten
Dein Vertrag ist rechtsgültig, wenn er im gegenseitigen Einvernehmen abgeschlossen wurde und Du bereits eine Probestunde absolviert hast, deshalb ist auch kein Widerruf möglich.
Muss aber nicht jeder Vertrag eine Widerrufsbelehrung erhalten?
Nein. So etwas ist nur entscheidend bei z.B. Fernabsatzverträgen, bei welchen vom Gesetz her ein Widerrufsrecht besteht
Und eine Probestunde ist doch noch keine ab dem Vertrag angefangene Nachhilfestunde oder?
Da musst du mal in deinen Vertrag schauen, ob es da eine Sonderkündigungsmöglichkeit o.ä. gibt
Wie alt bist du denn? Vllt ist der Vertrag ja trotzdem noch nicht wirksam.
Außerdem könnte man behaupten, dass es sich bei der Nachhilfe um einen Dienst höherer Art handelt; dann könnte man fristlos nach § 627 I BGB kündigen. Wenn du dir deinen Lehrer aber nicht persönlich ausgesucht hast, wird es eher schwer, diese Behauptung im Streitfall auch vor Gericht durchzusetzen.
Die meisten Verträge sind nicht widerruflich, nur in wenigen ganz speziellen Fällen hat der Gesetzgeber einen Widerruf vorgesehen, so z.B. beim sog. Haustürgeschäft oder einem Fernabsatz.
In diesem Fall ist die Auskunft, die Dir gegeben wurde, korrekt: ein Widerrufsrecht besteht nicht.
Es bleibt Dir nur, den Vertrag ordentlich zu kündigen.
kann sein das es eine Vertragslaufzeit gibt
wenn nicht schriftlich widerrufen und begründen
Hier ist ja alles durcheinander gekommen. Wenn es die Möglichkeit zum Widerruf geben würde, bräuchte man den auch nicht begründen. Da der Vertrag vor Ort geschlossen wurde gibt es diese Möglichkeit aber nicht
Muss aber nicht jeder Vertrag eine Widerrufsbelehrung erhalten? Und eine Probestunde ist doch noch keine ab dem Vertrag angefangene Nachhilfestunde oder?