Whatsappgruppe Arbeitskollegen?

4 Antworten

Guten Tag,

ich würde dem entgegensetzen, dass durch Artikel 9 GG die Koalitionsfreiheit in Deutschland geschützt ist. Solange durch die WhatsApp-Gruppe keine anderen Rechte (im besonderen Grundrechte) anderer Personen verletzt werden, kann der AG dagegen nichts ausrichten.

Anders könnte es sein, wenn Sie über die Gruppe irgendwelche widerrechtlichen Vorhaben planen, aber das scheint mir nicht der Fall zu sein.

Falls es um eine gewerkschaftliche oder betriebsratsbezogene Planung handelt ist das besonders durch Art. 9 Abs. 3 GG bzw. das BetrVG geschützt. Dann solltet ihr die Planung aber öffentlich durchführen.

Gruß Merlin

CodeExtreme  19.03.2017, 11:55

Nachtrag zum AGG: Das AGG verpflichtet in erster Linie den AG gegenüber einem AN. Der AG hat zusätzlich dafür zu sorgen, dass eine Benachteiligung im Betrieb verhindert wird.
Allerdings bezieht sich die Benachteiligung nur auf solche im Sinne des § 1 AGG (Benachteiligung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität)
eine solche liegt jedoch nicht vor, wodurch das AGG als Begründung ausscheidet.

Gruß Merlin

C2theK 
Fragesteller
 19.03.2017, 12:03
@CodeExtreme

ausserdem heisst es darin dass man damit gegen den arbeitsvertrag verstoßen würde "verpflichtung zu einem diskriminierungsfreien verhalten am arbeitsplatz"

C2theK 
Fragesteller
 19.03.2017, 11:55

ne widerrechtliches wird da nicht geplant :D planung auch nicht, nur privates und die gelegentliche frage ob jmd für den anderen einspringen kann

CodeExtreme  19.03.2017, 12:22
@C2theK

Sie können Ihren Arbeitgeber freundlich danach fragen, worin er eine Benachteiligung im erstellen einer WhatsApp-Gruppe sieht.

Er solle sich weiterhin glücklich schätzen, dass die Mitarbeiter ihren Personalengpass in Krankheitsfällen & Co. unter sich überbrücken.

Da keine Rechte anderer Mitarbeiter verletzt werden und weiterhin auch über das ein oder andere Bier nach der Arbeit abgesprochen wird besteht kein Interesse, die Gruppe öffentlich zu machen. (Art. 2 (1) GG "Selbstbestimmung/Privatsphäre" )

Gerne aber könne der Arbeitgeber eine eigens für diesen Zweck eine Gruppe eröffnen, in der dann zukünftig über Stundentausch etc. gesprochen wird.

Das AGG hat nichts damit zu tun. Man kann mit Kollegen eine WA-Gruppe haben oder nicht, man kann mit ein paar nach Feierabend was privat machen oder nicht. Das hat nichts mit dem Unternehmen, dem Chef oder dem AGG zu tun.

so ist mein Chef auch gewesen.aber es ging darum das nichts falsches geredet wird und nachher eine Bombe hoch ging weil immer falsche Meldungen gemacht wurden.der Chef würde nichts sagen wenn er mit dabei wäre.will ja keiner.aber verbieten kann er es ja 

Worum geht es denn in der Gruppe? Wenn es keine offizielle Gruppe ist, sondern nur unter "Freunden" müsste das deinem Chef ziemlich egal sein.

Kommt halt drauf an ob es ums unternehmen geht..