Wertsachen im Zug gelassen, zahlt die Versicherung?

5 Antworten

Interessanter Fall - ich versuchs mal, arbeite in der Versicherungsbranche aber ich bin kein Schadenssachbearbeiter :-)

Durch dein Verschulden (Unachtsamkeit, ich würde sagen fahrlässig) ist deinem Freund ein Sachschaden entstanden - er kann seinen Anzug nicht weiter tragen weil er eben weg ist. Du bist für diesen Schaden haftbar nach § 823 BGB, daher würde auch deine Haftpflichtversicherung für den Schaden einstehen (Achtung : Nur wenn ihr nicht beide über einen gemeinsamen Versicherungsvertrag versichert seid!!).

Was benötigt wird wäre ein Kaufbeleg aus dem Wert und Kaufdatum des Anzugs hervorgehen, wenn dieser erst 2 Tage alt war wirst du vermutlich einen Großteil des Schadens ersetzt bekommen. Was ich mir aber gut vorstellen kann ist, dass deine Versicherung erst mal "abwarten" will ob das Ding nicht wieder auftaucht, egal ob es zurück gegeben wird oder an einem Fundbüro / Bahnhof auftaucht. Es kann schon eine Weile dauern bis dann eine Leistungspflicht anerkannt wird, eben erst wenn der Anzug schon länger weg ist und es unwahrscheinlich wird dass er wieder auftaucht.

Auf alle Fälle bisher alles richtig gemacht, ich würde das auf alle Fälle mal ausführlich deiner Versicherung erläutern. Auch dein Versuch den Anzug wieder zu bekommen und die offizielle Verlustmeldung bei der Bahn würde ich erwähnen - der Versuch der Schadenminderung ist eine vertragliche Obliegenheit, du hast dein möglichstes getan, gut gemacht..

Lass dir bei der Schadenmeldung das weitere Prozedere erklären, die sagen dir auch ob es nötig ist die Polizei einzuschalten und Anzeige gegen unbekannt zu stellen. Der genaue Ablauf ist bei jedem Unternehmen verschieden - ich würde dir den Schaden kommentarlos regulieren wenn es schlüssig klingt und es dein erster oder sogar einziger Schaden bisher wäre, nötigenfalls auch auf Kulanz. 450 € sind für eine Versicherung eher kein Betrag um den es sich zu zicken lohnt :-)

Hallo SteHa, vielen Dank für Deine Antwort. Das lässt mich hoffen. Ich werde mich gleich am Wochenende an meine Versicherung wenden. Dass sich das ganze noch hinziehen wird, das denke ich mir auch. Schön wäre es einfach nur, wenn ich einen Teil erstattet bekäme. Schade, dass Du nicht mein Schadenssachbearbeiter bist ;-)

Ich, als Versicherungskauffrau, sehe das ganz anders. Sicherlich ist die Fragestellerin haftbar zu machen, da hier aber eine Gefälligkeitshandlung vorliegt greift eben nicht das BGB sondern gängige Rechtsprechung und die schließt die Haftung aus. Wenn nicht explizit Gefälligkeitshandlungen mit versichert sind, zahlt hier die Haftpflicht nicht.

siehe dazu auch

Nach der Rechtsprechung wird eine vertragsähnlich ausgestaltete Haftung innerhalb eines Gefälligkeitsverhältnisses grundsätzlich abgelehnt und der Geschädigte mit seinen Ansprüchen allein auf das Deliktsrecht verwiesen, weil ein ohne Rechtsbindungswillen der Beteiligten eingegangenes Gefälligkeitsverhältnis eine an das Vertragsrecht angelehnte Haftung nicht begründen kann (BGH 04.08.2010 - XII ZR 118/08).

aus http://www.juraforum.de/lexikon/gefaelligkeitsverhaeltnis

@JaAl11

Behältst du dir, als Versicherungskauffrau, denn vor verbindlich zu urteilen ob in diesem Fall eine Gefälligkeitshandlung vorliegt, oder wolltest du einen schlauen Fachbegriff unterbringen ? Das können oftmals selbst die Juristen nicht eindeutig klären, denn die Abgrenzung ist in der Tat schwierig wie du sicher weißt wenn du schon mal ein paar solche Schadensfälle auf deinem Schreibtisch hattest. Rein subjektiv, für mich klingt der Fall plausibel. Ich will nicht wissen für welches Versicherungsunternehmen du arbeitest, in "modernen" Tarifen sind Gefälligkeitsschäden aber (meist bis zu einer Obergrenze) mitversichert, so auch in "unserem". Davon aber bei der Beantwortung der Frage auszugehen war unangebracht, hier stimme ich zu.

Bei 450 € Schadenswert handelt es sich für eine Versicherung aber nichtsdestoweniger um eine Bagatelle - wenn also tatsächlich keine Gefälligkeitsschäden mitversichert sind bin ich trotzdem guter Dinge dass eine "ordentliche" Versicherung oder noch besser ein engagierter Ansprechpartner hier trotzdem auf Kulanzbasis reguliert, und wenns nur die Hälfte ist. Eine Meldung lohnt sich allemal, denn die kostet nichts, und im Normalfall bekommt die Fragestellerin auch Auskunft ob es sich lohnt die Polizei einzuschalten, oder zumindest was weiter zu tun ist. Das war eigentlich alles worauf ich hinaus wollte mit der Antwort.

@SteHa1983

Deine sogenannte Kulanzzahlung führt dazu das die Tarife immer teurer werden! Mein Vertrag hat diesen ZUsatz auch drin, aber es ist heutzutage leider nicht gängig, da viele Kunden sich auf eine Vertragsumstellung nicht einlassen.

Außerdem ist das abhandenkommen von Sachen meist nicht mit versichert, außerdem könnte dies auch als Leihe ausgelegt werden ... da dies in Schadensfällen oft gemacht wird ... als Beispiel: ich gebe meinem Freund meine Kamera damit er diese hält (nicht benutzt) und ihm fällt die Kamera runter, Schadensablehnung wegen Leihe

Du bist zwar Deinem Freund zum Schadenersatz verpflichtet - jedoch bestehen bei dem geschilderten Schadenhergang mehrere Einwände, die den Versicherungsschutz ausschließen. Die Haftpflichtversicherung kann hier also nicht helfen.

bestehen bei dem geschilderten Schadenhergang mehrere Einwände

Die wären ? Mal abgesehen vom bereits angeschnittenen vermuteten Gefälligkeitsschaden?

@SteHa1983

u.a. Abhandenkommen von Sachen, geliehene Sachen

Hallo,

ich gehe mal nicht davon aus, dass es dir um die Frage geht ob du Schadenersatz leisten musst. Da sollte sich dein Freund dir ggü kulant zeigen ;)

Zu deiner Frage ob eine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt, ist dies leider zu verneinen. Für Verlust oder das Abhandenkommen von Sachen besteht kein Versicherungsschutz. Auch die Hausrat deines Freundes wird nicht dafür aufkommen. Hier ist Diebstahl nur nach einem Einbruch versichert.

Weshalb sollte deine Haftpflicht zahlen? Die ist dafür gar nicht zuständig. Die ist dafür zuständig, wenn du von Fremden etwas kaputt machst.

/edit: Ok, es war SEIN anzug. Falls ihr zusammen wohnt, bezahlt sie aber trotzdem nicht.

/Edit2: Allerdings glaube ich nicht, dass hier die Haftpflicht zahlt, da in der Regel "Abhandenkommen" o.ä. einfach nicht versichert ist.

Ich will Dir die Hoffnung ja nicht nehmen, aber in den normalen Bedingungen ist das Abhandenkommen von Sachen generell erst mal ausgeschlossen. Es kann aber durch Zusatzvereinbarung mitversichert werden. Musst jetzt halt mal in Deine Versicherungsbedingungen schauen, ob das bei Dir mit drin ist!