Arbeitsamt Vermittlungsvorschlag ein Witz oder was?

9 Antworten

Was steht denn in Deiner Eingliederungsvereinbarung ?

Normalerweise ist es so, dass wenn man sich nicht bewirbt, man sanktioniert wird.

An Deiner Stelle würde ich zur ARGE gehen und sagen, dass Du einen Minijob hast und ab September wieder zur Schule gehst.

Du kannst Dich dort auch einfach bewerben, Du wirst eh nicht eingestellt, wenn Du im September wieder zur Schule gehst.

Hallo Vivi, hier gibt es gar keine Eingliederungsvereinbarung. Wäre ja auch Quatsch, so für 1 Monat   ‹(••)›

Das mit Schule und so ist dort bekannt. - Der Computer wurde mit diesem Job gefüttert, und der spuckte Anschreiben an "Kunden" aus. Und wie auch immer war Fragesteller mit dabei.

Macht aber nix: Bedingung ist Führerschein, und den hat Fragesteller sowieso nicht. Außerdem stellt kein Arbeitgeber jemanden für 1 Monat ein, es sei denn, er ist bekloppt.

Übrigens: die arge "ARGE" heißt inzwischen Jobcenter (war vorher eigentlich ein schönes Wortspiel).

LG

@cyracus

Danke für die Info mit der Eingliederungsvereinbarung, vllt. wird es mich einmal betreffen, dann weiß ich Beschied.

@Vivi2010

Hallo Vivi, hier  meine vollständige Info zur EGV:

Falls Du eine (neue) Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben sollst, nimm sie mit nach Hause - unterschreibe sie keinesfalls dort!!!

Hör Dir auf YouTube (google so) die hervorragende Information zu Eingliederungsvereinbarungen von einer Fachfrau an:

alg ii eingliederungsvereinbarung 1
https://www.youtube.com/watch?v=msOcuQYUGQM
Diese Info besteht aus sieben kleinen Teilen. Die Fortsetzungen findest Du auf YouTube rechts neben dem Video.

Die EGV ist ein Vertrag zwischen dem Jobcenter und Dir. Ein Vertrag zwischen zwei Parteien wird ausgehandelt, normalerweise so, dass beide Seiten damit zufrieden sind.

Empfehlenswert ist, dass Du Dich zum Gespräch über die EGV von einem Beistand / Ämterlotsen begleiten lässt. - Bist Du nicht darauf vorbereitet, dass solch ein Gespräch ansteht, bitte freundlich um einen neuen Termin (zu dem Du dann mit Ämterlotsen hingehst - Achtung ! dies nicht ankündigen!).

Sehr empfehlenswert ist es, wenn Du mit der ausgehandelten EGV zu einer Arbeitsloseninitiative in Deiner Nähe gehst (google so mit Deinem Wohnort oder dem nächstgrößeren), damit sie dort geprüft wird.

Gibt es keine Arbeitsloseninitiative bei Dir, kannst Du auch zu einer Sozialberatung gehen. - Google dazu mit
sozialberatung
und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle
Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73).Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren(die dürfen nur Hamburger beraten).

Wenn Du keine EGV unterschreibst, wird statt dessen ein Verwaltungsakt erlassen. Gegen den kannst Du Widerspruch einlegen und auch klagen, doch haben Deine eingelegten Rechtsmittel KEINE aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, Du musst das tun, was in dem Verwaltungsakt verfügt wurde.

Verstößt Du gegen die Auflagen im Verwaltungsakt (oder gegen die ausgehandelte EGV), kann es Dich sehr teuer kommen. Denn man kann Dir dann eine Rechnung aufmachen, was das Jobcenter an Gelder hätte einsparen können, wenn Du durch Befolgung der Auflagen in den nächsten Jahren einen Job gehabt hättest. (Das ist sehr übel - wichtig ist, dass Du dies weißt.)

Es ist also allemal besser, eine EGV auszuhandeln (mit einem Ämterlotsen an Deiner Seite ist das Verfahren allgemein fairer).

.

Hier in meiner Antwort habe ich die Hinweise "Umgang mit Sozialbehörden" (kennst Du vielleicht schon).

Neu ist dort der letzte Absatz.

Seit einer kürzlichen Gesetzesänderung kann bei Nichtbefolgung so einer Maßnahme das Jobcenter ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Maßnahme gemacht und dadurch dann Arbeit gefunden (das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real). Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden. (Der Begriff "Kunde" in diesem Zusammenhang ist sowas von ... also da findet man keine Worte.)

@cyracus

Vielen Dank, wertvolle Infos von einem Fachmann.

@Vivi2010

‹(••)›

Dank der Zeilen an Dich habe ich die Warnung in meiner Info vervollständigt - also dass ein utopischer Verdienstausfall auf Jahre hinaus in Rechnug gestellt werden kann. Das fehlte, und so ist die Dringlichkeit meiner Warnung deutlicher.

Wenn Du Kein Geld vom Amt bekommst, musst Du Dich auch nirgendwo bewerben.

Und die Dame im Amt, die Deine Daten aufnimmt ist nicht unbedingt diejenige, die Dir dann die Vermittlungsvorschläge macht. Das sind meist andere Abteilungen und das geht zum Teil auch automatisch. Da nimmt jemand eine freie Stelle von einem Unternehmen herein, gibt die ins Computersystem ein und dann werden mehr oder weniger automatisch diejenigen angeschrieben, auf die die Daten ungefähr passen. Das ist weder ein Witz noch Mist sondern kommt einfach vor, wenn man tausende von arbeitslos gemeldeten Menschen verwaltet. Einfach anrufen und die Sache klären.

Die Mitarbeiter in den Jobcentern stehen unter starkem Druck. Sie haben Auflagen, eine gewisse Anzahl von Bewerbungsvorschlägen an die "Kunden" (wie es dort heißt) zu senden, Eingliederungsvereinbarungen von "Kunden" unterschreiben zu lassen, Sanktionen zu verhängen und so weiter. - Offiziell wird das nicht bestätigt, Insider berichten aber davon.

Geh zum Jobcenter zu Deinen Fallmanager (am besten in Begleitung eines Beistandes / Ämterlotsens, dazu gleich mehr) und kläre das. Sei dabei freundlich, denn die Person Dir gegenüber lebt ihr Leben, so gut wie sie es kann - genauso wie Du, Deine Mutter und alle, die Du kennst.

.

Hier meine angekündigten Hinweise - gib sie bitte auch Deiner Mutter - zum

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall
sehr empfehlenswert.

.

ACHTUNG! sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen
schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir
eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen
mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative /
Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung
wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr
schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Wenn ein Führerschein die Voraussetzung für den Job ist, hast du doch überhaupt keinen Stress.

Teile das einfach der Arbeitsagentur mit, dass du für die Stelle nicht geeignet bist.

Du kannst das ablehnen mit der Begründung, dass Du keinen Führerschein hast.