Probefahrt mit angemeldetem Auto

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Da muss man unterscheiden zwischen Händler und privatanbieter. Ein seriöser Händler hat für seine rote Nummer neben der vorgeschriebenen Haftpflicht auch eine Vollkasko. wenn du bei der Probefahrt einen Unfall verursachst bist du bis auf eine evtuelle Selbstbeteiligung ( meist 500 - 1000 EUR) versichert. Ausnahme du hast den Unfall grob fahrlässig verursacht, z.b. Alkohol.

Bei einem privaten Anbieter sieht das schon anders aus. Hier kommt zwar für den fremdschaden die Haftpflicht auf, wenn du Glück hast und der Verkäufer hat auch eine Vollkasko zahlt diese auch Abzügl. Der sb. Für den schaden der dem Verkäufer aber durch den Verlust seiner Prozente entsteht haftest du. Hat er keine Vollkasko musst du ihm auch den schaden am Kfz ersetzen.

Vielen dank für den Stern.

Egal ob Autokauf bei einem Händler oder von privat, vor einer Probefahrt muss immer die Frage abgeklärt werden, wer bei einem selbstverschuldeten Unfall für Personenschäden und oder Fahrzeugschäden haftet. Der folgende Abschnitt verschafft einen groben Überblick und ist sorgfältig recherchiert. Er ersetzt jedoch keine Rechtsberatung und im konkreten Einzelfall sollte die Beauftragung eines Rechtsanwalts geprüft werden.

Vor Antritt einer Probefahrt sollte zwischen Verkäufer und möglichem Käufer eines Fahrzeugs geklärt werden, welchen Versicherungsschutz das Fahrzeug hat und wer im Falle eines Unfalls haftet. Im Einzelnen muss geklärt werden, wer für Schäden am Fahrzeug haftet, wer die steigenden Versicherungsprämien zahlt, die aus der Regulierung eines Unfalls resultieren können und wie mit einem möglichen Wertverlust des Fahrzeugs nach einem Unfall umgegangen wird. Kurz gesagt, es ist die Frage zu klären, wer zahlt in welchem Fall was an wen. Die getroffene Vereinbarung sollte schriftlich fixiert und von beiden Seiten unterschrieben werden.

Es bietet sich vor dem Antritt einer Probefahrt an, Formulare oder Vorlagen zu nutzen, welche die Haftungsfrage im Vorfeld regeln. Die getroffene schriftlich fixierte Vereinbarung wird vom Verkäufer und dem potentiellen Käufer unterschrieben. Es existieren verschiedene bereits vorformulierte Vorlagen, die in einem unterschiedlichen Detaillierungsgrad die Bedingungen einer Probefahrt regeln. In den Vorlagen werden Name und Anschrift des Fahrzeuginhabers und des Kaufinteressenten, Fahrzeugdaten wie Hersteller, amtliches Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Datum der Erstzulassung sowie die Dauer der Probefahrt, Zeitangabe von wann bis wann, festgehalten. Es gibt Vorlagen, die eine Haftung des Kaufinteressenten nahezu ausschließen, es sei denn, der Fahrer handelt grob fahrlässig oder unter Vorsatz. Andere Vorlagen regeln sehr detailliert die Rahmenbedingungen einer Probefahrt und unter anderem, dass ein Fahrer für alle während der Probefahrt entstandenen Schäden und auch die Folgeschäden in vollem Umfang haftet. Im Einzelfall müssen sich Verkäufer und der Kaufinteressierte auf eine für Beide akzeptable Lösung einigen.

----Quelle: My Mobil--------

Beim Händler trägt Du nur die Selbstbeteiligung in der Versicherung , eine weitere Haftung ist ausgeschlossen, selbst wenn der gewerblich Händler das Fahrzeug nicht Vollkasko versichert hat. Anders sieht es bei privaten Anbietern aus, dort kannst Du voll für den Schaden haftbar sein wenn er keinen Versicherung hat, ggf. haftet dann deine Privathaftpflicht wenn Verwahrschäden mitversichert sind.

soweit ich weiss, bekommt man bei händler einen zettel, auf dem steht, wie die bedingungen sind und den man auch unterschreibt.

grundsätzlich zahlt die versicheurng, des autos, das man fährt. je nachdem kann die versicheurng, aber sich das geld bei dem fahrer wiederholen, wenn er den unfall verschuldet hat

Wen man eine Probefahrt machen tut und es krachen tut, dann tut - vollkommen unabhängig von der Schuldfrage - meistens mindestens ein Auto kaputt sein. Manchmal auch zwei oder gar noch mehr. Autos, die kaputt sein tun, die tut man reparieren, wenn es sich noch lohnt. Das ist ganz unabhängig davon, ob das zur Probefahrt benutzte Nummernsild ein rotes sein tut oder nicht.

Sind wir hier bei einer Comedyshow oder was? Jemanden wegen Ausdrucksfehlern zu vera....en ist nIcht fair! Stell Dir mal vor, das machte Dir gegenüber jemand...