Werkstatt gibt Altteil nicht raus - Was mache ich nun am besten? und kann ich überhaupt was machen?

7 Antworten

Jetzt noch was zu machen, wird für dich so gut wie unmöglich, wenn du auf Rechtsmittel verzichten willst.

Für's nächste Mal in einem ähnlichen Fall:

  1. Rechnung nicht bezahlen, sondern bitten, dass sie dir zugeschickt wird. Wenn sie kommt, widersprechen. Dann muss die Werkstatt nämlich den Rechtsweg einschlagen, nicht du.

  2. Wenn die Werkstatt das Auto nicht herausgeben will, du es aber unbedingt mitnehmen willst, vermerke auf der Rechnung "unter Vorbehalt". Aber auch dann musst du kämpfen, wenn der Händler sich später sturstellt.

bei der Handwerkskammer klären.Oder ADAC.

Dein Scheibenmotor, also dein Eigentum. In dieser Situation würde ich Betrug unterstellen.

anwalt nehmen (aber lohnt sich das?)

auf jeden fall ne neue wekstatt suchen

Bestatter123 
Fragesteller
 16.03.2013, 01:43

Ne Anwalt wird sich da nicht lohnen...

Hm kann man selbst ohne ein Anwalt nix machen?

hannaso  16.03.2013, 02:05
@Bestatter123

nö, wenn du vorher das nicht ausdrücklich vereinbart hast, am besten schriftlich, wird das nix

ordrana  16.03.2013, 05:45
@hannaso

man muß nichts schriftlich vereinbaren.

ausgebaute defekte teile, die durch neue ersetzt werden sind immer eigentum des KFZ besitzers und dürfen nicht ohne nachfrage entsorgt werden.

eine gute werkstatt legt ausgetauschte teile IMMER ins KFZ, der besitzer darf/muß dann das teil selbst entsorgen.

werkstätte, die dies nicht tun, sind unseriös und man sollte die finger davon lassen.

mein vater ist selbst KFZ meister und hatte jahrelang eine werkstatt und der hat selbst mir immer den "müll" mit ins auto gelegt. als würde ich davon ausgehen, daß mein eigener vater mich besch...

verreisterNutzer  19.12.2019, 08:35
@ordrana

Stimmt schon was du da geschrieben hast. Aber zu deinem letzten Absatz nur als Anmerkung.

Häufig wird man von den Menschen Besch... und Belogen, von denen man es eigentlich nie erwartet.

Was hast du da für eine Hoppywerkstatt gefunden, wenn du den Auftrag gegeben hast sie sollen deinen Fensterheber überprüfen, dann dürfen die dann den Fensterheber Motor überprüfen, und tauschen, aber für weitere Arbeiten die nicht direkt mit den Fensterheber zusammen hängen muss die Werkstatt den Kunden um Erlaubnis bitten, was offenbar unterblieben ist.

Für nicht erlaubte Arbeiten am Auto muss die Werkstatt aufkommen und die getauschten Teile sind den Kunden sein Eigentum und muss an den Kunden herausgegeben werden, ansonsten kannst du den Betrag der Rechnung um des unterschlagene Eigentum mindern.

Einfach nur bezahlen was beauftragt wurde und das Unterschlagene Teil von der Rechnung abziehen.

L. G. Aral59