Mein Auto steht in der Werkstatt kann aber momentan die Rechnung nicht bezahlen darf ich trotzdem mein Auto raus holen ohne das ich eine Anzeige bekomme?

4 Antworten

Nicht ohne Absprache. Gehst du einfach mit dem 2. Schlüssel hin und nimmst es mit, kann dies als versuchte Unterschlagung geahndet werden. 

Wenn du das Geld nicht hast regle das mit der Werkstatt über eine Ratenzahlung oder versuche einen späteren Zahlungstermin zu vereinbaren. Macht die Werkstatt nicht mit und will zuvor das Geld, musst du es auftreiben. Die Werkstatt darf zur Sicherung der Einnahmen deinen Wagen als Absicherung einbehalten. 

Nimmst du ihn dann trotzdem mit, begehst du keine versuchte Unterschlagung, sondern Diebstahl. Immerhin fährst du mit deren Ersatzteilen weg. 

Was hast Du mit der Werkstatt den ausgemacht?
Bei bestimmten Kunden bieten wir auch ne Ratenzahlung an.
Bei uns bekannten Kunden wo wir genau wissen das die nicht bezahlen wird Vorauskasse gemacht. Gibt's aber sehr wenig.
Es gibt auch Kunden mit denen wir einen Zahlungstermin ausmachen z.B. 4 Wochen später.
Kommt das Geld nicht und wurde öfters ermahnt wirds teuer für den Kunden weil dann bekommt er Post vom Anwalt.
Rede einfach mal mit der Werkstatt vielleicht sind die ja so kulant. Ansonsten würde ich zur Bank gehen und das da abklären ob Du das Geld bekommst.

Nein, aber das kommt auf die AGB an.

Die Werkstätten haben dort i. d. R. festgeschrieben, dass du bar oder mit Karte zahlen musst. Das KFZ bleibt als dingliche Sicherheit in der Werkstatt bis du bezahlt hast.

Wenn du es dennoch holst kann dich der Inhaber der Werkstatt anzeigen. MfG

Vereinbare Ratenzahlung, wenn möglich.

Das Auto ist dennoch deines. Du schuldest nur den Rechnungsbetrag. Normalerweise hättest Du die Bezahlung erst klären müssen, bevor Du den Auftrag vergibst.

Ja, die Werkstatt darf dich anzeigen und das Geld eintreiben. Also einige Dich mit ihr und treib das Geld auf.