Sind die vermögenswirksame leistungen (Bausparvertrag) pfändbar?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vereinbarte vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers (die zur Vermögensbildung zusätzlich zu dem sonstigen Arbeitseinkommen erbracht werden) sind Lohnbestandteil (§ 2 Abs. 7 Satz 1 des 5. VermBG). Der Anspruch auf diese Leistungen ist jedoch nicht übertragbar (§ 2 Abs. 7 Satz 2 des 5. VermBG) und daher auch nicht pfändbar (§ 851 Abs. 1 ZPO). 

Vielen dank für die schnelle Antwort.

Ein satz irritiert mich trotzdem.Vieleicht könnten Sie was dazu sagen.

Das aus vermögenswirksam angelegten Leistungen gebildete Kapital ist aber pfändbar und fällt in die Masse

Vielen dank für die schnelle Antwort.

Ein satz irritiert mich trotzdem.Vieleicht könnten Sie was dazu sagen.

Das aus vermögenswirksam angelegten Leistungen gebildete Kapital ist aber pfändbar