Werden nachträgliche Rabatte in Anschaffungskosten mit eingerechnet am Jahresende?

1 Antwort

Nachträgliche Preisminderungen verringern die Anschaffungskosten. Dabei kann unterschieden werden zwischen:

- Rabatt (i.d.R. bereits bei Vertragsschluss vereinbart, z.B. Treuerabatt, Personalrabatt)
- Bonus (nachträgliche Preisminderung; häufig aufgrund Erreichens einer bestimmten Umsatzhöhe)
- Skonto (Preisnachlass bei Bezahlung innerhalb des Zahlungszieles)

Es muss sich also bei nachträglichen Preisnachlässen nicht zwingend um einen Bonus handelt. Für die Verbuchung der Anschaffungskosten ist es allerdings gleichgültig, um welche Form des Preisnachlasses es sich handelt. Er wird als Minderung der Anschaffungskosten (netto) gegen das jeweilige Bestandskonto gebucht. In der Folge vermindern sich dadurch auch die Abschreibungen.


BWLspassvogel 
Fragesteller
 17.12.2016, 00:16

Vielen Dank schon mal! Das heißt, dass ich, wenn ich den Rabatt erst am 31.12 zugesagt bekomme, auch direkt am Bilanzstichtag 31.12 bei den Anschaffungskosten mit berücksichtigen muss? 

Steuerbaer  17.12.2016, 00:21

Ja, wenn der Rabatt bis zum Bilanzstichtag bekannt wird, ist er zu berücksichtigen.