Werden Gelder, die man als Wahlhelfer bekommt beim Jobcenter angerechnet?
Also, angenommen man ist Wahlhelfer bei der Europawahl. So. Da, wo ich wohne, weiß ich aus dem Brief von der Gemeinde, dass es AUF JEDEN FALL Geld geben wird. Man ist den ganzen Tag als Wahlhelfer da. Und, es wurde, soweit ich weiß, "Kostgeld" oder so genannt. Es sind jedenfalls 25 €. Wie diese ausgezahlt werden, weiß ich allerdings nicht.
Jetzt kommt die Scherzfrage: Ist das auch Einkommen, was auf Hartz-4 angerechnet wird?
Wenn ja, wie lautet der exakte Wortlaut im Gesetz?
Ich kenne das SGB-II Gesetz sehr gut.
Ich gehe stark davon aus, dass dieses Geld, was man als Wahlhelfer für den Tag bekommt, eine Art "Aufwandsentschädigung" ist. Selbstverständlich kein "Lohn" oder "Gewinn" aus Wertpapieren oder so.
4 Antworten
Gem. § 3 Nr. 12 EStG ist die Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer steuerfrei.
Bis 200 € Aufwandsentschädigungen im Sinne des § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b EStG im Monat kann ein ALG-II-Empfänger ohne Anrechnung hinzuverdienen (§ 11b (2) Nr. 2 SGB II).
Das ist fast das erst Mal, dass ich auf gutefrage.net eine gute Antwort bekomme. Die meisten Nutzer sind geneigt dazu hetzerisch und aus Prinzip gegen Hartz-4-Empfänger zu schreiben.
Auch ich finde das eine excellente UNGEWÖHNLICH gute knappe Antwort, die ich, obwohl nicht Hartz IV- betroffen, schon deshalb noch mit einem Danke zusätzlich belohne.
Das sogenannte Erfrischungsgeld für Wahlhelfer ist für ALG - 2 Empfänger anrechnungsfrei.
Selbst wenn es als Einkommen gelten würde, dürfte bis 30 € ( Versicherungspauschale ) monatlich nichts angerechnet werden, wenn sonst kein weiteres Einkommen erzielt wird, auf das schon Freibeträge berücksichtigt würden.
Wenn es sich um eine Essens- und Fahrtentschädigung handelt, müssen Sie das nicht angeben. Wenn es sich um eine Bezahlung der Arbeit handelt, sind Sie meldepflichtig.
Als Wahlhelfer erhält man eine Aufwandsentschädigung. Das ist KEIN Einkommen.