Werden Gelder, die man als Wahlhelfer bekommt beim Jobcenter angerechnet?

4 Antworten

Gem. § 3 Nr. 12 EStG ist die Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer steuerfrei.

Bis 200 € Aufwandsentschädigungen im Sinne des § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b EStG im Monat kann ein ALG-II-Empfänger ohne Anrechnung hinzuverdienen (§ 11b (2) Nr. 2 SGB II).

fireblockE 
Fragesteller
 20.05.2019, 13:55

Das ist fast das erst Mal, dass ich auf gutefrage.net eine gute Antwort bekomme. Die meisten Nutzer sind geneigt dazu hetzerisch und aus Prinzip gegen Hartz-4-Empfänger zu schreiben.

Silo123  20.05.2019, 14:12

Auch ich finde das eine excellente UNGEWÖHNLICH gute knappe Antwort, die ich, obwohl nicht Hartz IV- betroffen, schon deshalb noch mit einem Danke zusätzlich belohne.

Das sogenannte Erfrischungsgeld für Wahlhelfer ist für ALG - 2 Empfänger anrechnungsfrei.

Selbst wenn es als Einkommen gelten würde, dürfte bis 30 € ( Versicherungspauschale ) monatlich nichts angerechnet werden, wenn sonst kein weiteres Einkommen erzielt wird, auf das schon Freibeträge berücksichtigt würden.

Wenn es sich um eine Essens- und Fahrtentschädigung handelt, müssen Sie das nicht angeben. Wenn es sich um eine Bezahlung der Arbeit handelt, sind Sie meldepflichtig.

Als Wahlhelfer erhält man eine Aufwandsentschädigung. Das ist KEIN Einkommen.