Werden Gartenarbeiten (z.B Bäume fällen) lassen in der Steuererklärung anerkannt?

9 Antworten

Klar ja, einschl. der Entsorgung der Stämme.

Habe ich unter Haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt und wurde voll anerkannt. Ist doch auch klar.

Darf und muß sogar privat sein, dafür ist es ja auch gedacht.

Ich wundere mich, welche absurden Antworten hier kommen, sind wohl Kinder oder Kinder als Punktesammler.

Wieder mal viele instinktive und falsche Antworten. Baumfällarbeiten fallen unter § 35 a EStG, die aufgewendete Arbeitszeit zzgl. Ust ist steuerlich abzugsfähig, 20 % mindern die Einkommensteuer DIREkT. Wird eingetragen im Hauptvordruck, Seite 3. Dazu muss man nicht vermieter sein und es ist defintiv nicht "Privatvergnügen".

Wo denn? Bist Du Vermieter und handelt es sich um Arbeiten an der Mietsache, dann ja. Bei Arbeiten am selbstgenutzten Grundstück könnte man versuchen, das als haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen. Aber im letztgenannten Fall gibt es so einiges zu beachten. Google das Thema mal.

Teresamaria  02.03.2014, 11:13

Gut das er googlen soll.

Im Normalfall wohl nicht. Evtl. kann man "Sonderausgaben" geltend machen, wenn die Bäume morsch sind und drohen, auf die Straße oder auf das Haus zu fallen. Frag halt mal bei Deinem freundlichen FA nach.

diesiebenraben  02.03.2014, 14:09

Sonderausgaben ? Nein, also sicher nicht. Handwerkerleistungen, § 35 a EStG.....und das freundliche Finanzamt macht keine Steuerberatung und das ist auch gut so.

Das wäre ja noch schöner - nein, ist Privatsache !

Teresamaria  02.03.2014, 11:13

falsch