Muss Zeitarbeitsfirma Auslöse bei Monteuren zahlen?

4 Antworten

Hi,

Tarifvertraglich ist da nix geregelt. - muss auch nicht.

Guck mal nach § 670 BGB.

Zu den Obliegenheiten des Arbeitnehmers gehört es nur, dass er die Aufwendungen zur regelmäßigen Arbeitsstätte selbst trägt.

Das ist in deinem Fall der Sitz deriner Zeitarbeitsfirma. - also 20 Km weg von dir.

Bei eiiner Entfernung von ca 400 Km geht das ja gar nicht ohne Übernachtung.

D.h. dass dich die Leihbude mindestens so zu stellen hat, als wenn du, was du ja auch tätest, die ganze Woche quaso auf Montage wärst.

Google mal nach Pauschbeträgen und Verpflegungsmehraufwand.

Das sind auch vom Finanzamt anerkannte Beträge.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand

Das ist nur der VMA OHNE Hotel u Übernachtungskosten. - die kommen da noch drauf.

Als Übernachtungskostenpauschale gilt in "D" 20€ oder nachgewiesene ANGEMESSENE Kosten.

In deiner Situation heißt das, wenn man annimmt, dass du z.B. Montag morgens Abreist und Freitags abends heimkommst:

Montag u Freitag ist kein voller 24 St tag, aner mehr als 14 Std. - das gäbe dann jeweil 12 € VMA.

Dienstag, Mittwoch u. Donnerstag biste komplett 24 Std weg, also nach den anerkannten Pauschbeträgen stünden dir 3x 24€ zu.

Das Macht für die Woche dann 4 x 24 € = 96€ nur für VMA.

Dazu dann noch die Übernachtungskosten.

I.d.R. ist das so, dass der Arbeitgeber eine "angemessene"Pension bucht.

Wenn es in de4r Pension ÜF gibt, also der Preis mit Frühstück ist können für das Frühstück, ich glaube 4€ angerechnet werden. - Die würden dann von den o.a. 24€/Tag abgezogen.

Oder aber, der Unternehmer Gibt dem Mitarbeiter eine Spesensumme in Bar, o als Kreditkarte mit.

Dann wird nachher abgerechnet.

Ich habe es seinerzeit in Absprache mit meinem damaligen Mitarbeiter so gehandhabt, das ich dem Die Pauschbeträge inkl der Übernachtungspauschale von 20€ vorher in Bar, natürlich gegen Beleg ausgezahlt habe.

Bei der o.a. Abwesenheit von Montag bis freitag wären das:

Die 96€ VMA + 4 Übernachtungen a 20€ = 96 + 80 = 176€ für die Woche.

Davon müsste der dann die Pension bezahlen und sich verpflegen.

In der Varinante dürfte der auch im Zelt schlafen und die 20€ selbst verbraten.

Da es sich in deinem Fall auch unzweifelhaft um eine so genannte betrieblich veranlasste Dienstreise handelt, sind auch die Fahrtkosten, nach den Regeln der Aufwandserstattung bei Dienstreisen zu behandeln.

D.h. dass der Arbeitgeber, also die leihbude dir für die Hin- UND und die Rückreise die Kosten zu erstatten hat.

Bei der von dir angegebenen Entfernung von 400 Km wären also 800 Km mit der von Finanzamt anerkannten Pauschale von 30ct ro GEFAHRENEM K zu erstatten.

Zu den o.a. 176€ für Übernachtung u. VMA kämen dann noch 240€ für die Fahrtkosten.

Alternativ kann der Arbeitgeber auch die tatsächlichen Kosten z.B. für Bahm- u. Bustickets o wenn notwendig Taxikosten erstatten.

Bei Montageunternehmen z.B. im Maschinen u. Anlagenbau ist es bei längeren Aufträgen üblich, dass i.d.R. Heimfahrten jede 2. Woche vom Arbeitgeber bezahlt werden.

Dann muss der aber die Spesen u.Übernachtungskosten durchbezahlen.

Üblich ist in richtigen Unternehmen auch, dass für die Fahrzeit mindestend die Hin- o. die Rückfahrt als Arbeitszeit bezahlt wird.

Das heißt, dass bei deiner angegebenen Enrfernung von 400 Km mindestens 6 - 7 Std Reisezeit anzunehmen sind.

Da, wenn du mit deinem eigenen Fahrzeug selbst fährst diese Reisezeit auch Arbeitszeit ist, kommst du auch mit dem Arbeitszeitgesetz in Konflikt.

Viel Spass mit dem Gericht, wenn man dir z.B. nach nem Unfall auf der Heimfahrt nachweist, dass du z.B. Freitags vor deiner Abreise schon ne 10 Std Schicht abgerissen hast.

Die allermeisten richtigen Firmen zahlen betrieblich veranlasste Fahrzeiten komplett.

Ich würde in deinem Fall einfach sagen, dass mein Fahrzeug kaputt ist und ich auch kein Geld für ne soo teure Fahrkarte hätte.

Explizit zum Thema VMA würde ich einfach sagen: "Ich nehme doch kein Geld zur Arbeit mit."

Der VMA fällt ja auch tatsächlich an.

Versuch mal im Hotel o. ner Pension dir ne selbst mitgebrachte Dosensuppe o. nur n Spiegelei zu machen. - da fliegste nach einer deutlicher Ermahnung aber 8-Kantig raus.

Bei den tatsächlich anfallenden Mehraufwendungen bleiben dir ja auch deine Ausgaben die du z.B. für ne Wohnung eh hast.

Ich würde mich einfach doof und arm u. mittellos geben.

"Ich hab da kein Geld für um das zu machen."

Ich würde noch darum bitten, dass man dir schriftlich gibt, dass du keine Aufwandsentschäfigung, VMA usw erhälst.

Mit dem Zettel gehste dann zum Jobcenter.

Die könnten unter Anrechnung der Kosten aufstocken.

Ich denke aber, das werden die nicht tun, sondern, derSachbearbeiter hängt der sich ans Telefon und saugt den Disponenten der Leihbude an.

Wenn nix mehr hilft, würde ich mich immer uunheimlich schlecht fühlen und zum Doc gehen.

JaAl11  20.03.2013, 19:27

Das ist in deinem Fall der Sitz deriner Zeitarbeitsfirma. - also 20 Km weg von dir. Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Wo steht dass die Firma 20 km vom Wohnort ist. Vielmehr steht im Text, dass die Firma 20 km vom Einsatzort ist.

Meine Leiharbeitsfirma ist 20km vom derzeitigen Einsatzort entfernt. Mein Wohnsitz befindet sich 400 km weck

Der Fragesteller ist selber schuld, wenn er sich eine Leiharbeitsbude in der Entfernung sucht!

Meinereiner67  20.03.2013, 20:05
@JaAl11

Ups, sorry da hab ich mich verlesen.

Das ändert aber nicht viel an meiner Antwort an sich.

Von wegen kostendeckend usw.

Aber du hast recht. Wenn der Arbeitgeber soo weit weg is is er eigentlich selbst Schuld.

Wenn ich aus NRW freiwillig bei nem Arbeitgeber z.B. in München anfange, ist es tatsächlich nicht das Problem des Arbeitgebers wie ich da immer pünktlich hin komme.

Ich mus ma gucken, ob da passend n Flieger von Paderborn oder Dortmund geht. ;-)

Wenn der Arbeitgeber wo man anfängt so weit weg ist, ist das in dem Fall auch keine richtige Dienstreise mehr.

Ich habe das in der Frage leider überlesen, bzw verdreht.

In wie weit aber das Jobcenter an der Situation des Fragestellers ne Mitschuld hat?

Es ist leider üblich dass die Jobcenter die Leute zu den Leihbuden zwingen.

Dazu gehört auch, dass z.B. Bewerbungen bei weit entfernten Leihbunden verlangt werden.

Ich sollte mich auch mal bei ner Zeitarbeitsfirma in Onanierburg bewerben, das is glaub ich bei Berlin.

Das war dann natürlich mit solchen "Rechtschreibfehlern" in der Ortsangabe bei der Bewerbung schnell vom Tisch. - Aber ich habe mir doch mühe gegeben ;-)

Ich gebe mich in solchen Situationen mindestens so blöd, wie man mich darzustellen versucht. ;-)

Wenn man mich als Schlossermeister versucht, als Helfer im Metallbereich zu verramschen - bitteschön. Dann gebe ich den Hiwi, der fragt, wo denn beim Besen oben und unten ist. Mehr als 2 Tage hält das dann keiner aus, wenn ich so richtig den Vollpfosten gebe. ;-) und das bei angeblichem Fcharbeitermangel.

Wie gesagt: Ich vermute mal, dass der Fragesteller Opfer einer Zwangsbewerbung geworden ist, bei der er den "lukrativen" Arbeitsvertrag nicht ablehnen konnte, weil sonst evtl ne Sanktion des Jobcenters gedroht hätte.

Ablehnen muss man aber auch eleganter machen.

Man darf natürlich NIEMALS sagen: "Das mache ich nicht." is klar.

Es lässt sich doch immer irgendwie so einrichten, dass so n Disponent einer Leihbude sagt:"DEN will ich nich." Dann gibt man noch den entteuschten Bewerber der leider nicht genommen wurde.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Spesen, Auslöse, Verpflegungsmehraufwendungen etc., wenn es nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart worden ist oder aus dem Tarifvertrag hervor geht. Du hast jedoch die Möglichkeit, diese Kosten im RAhmen der Steuererklärung geltend zu machen.

Meinereiner67  20.03.2013, 09:47

Ja nee, is klar. - Steuererklärung.

Bei den meisten Leiharbeitern ist der Lohn so gering, dass die kaum Lohn-, bzw. Einkommenssteuer zahlen.

Das, was man im Rahmen der Einkommenststeuererklärung geltend machen kann ist begrenzt auf di tatsächlich gezahlten Steuern.

Zahlt der Leiharbeiter also kaum Steuern, kriegt er auch fast nix wieder.

Sehr häufig werden insbesondere Leiharbeiter mit dem Scheinargument der Steuererstattung aufs Glatteis geführt.

ralosaviv  20.03.2013, 13:46
@Meinereiner67
Das, was man im Rahmen der Einkommenststeuererklärung geltend machen kann ist begrenzt auf di tatsächlich gezahlten Steuern.

Geltend machen kann man alles mögliche. Erstattet wird natürlich nur eine Steuer, die auch bezahlt worden ist. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine Erstattung durch den Arbeitgeber gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

Meinereiner67  20.03.2013, 19:22
@ralosaviv

So ist das leider. Pflicht ist das nicht, das muss vereinbart werden.

Da kann ich dann wieder das Beispiel meiner Bekannten anführen, die für 7,60€/Std Brutto 2 Schichten machen musste. Entfernung 37 Km weg.

D.h. die musste für ca 850€ Nettoverdienst 1500 km/Mon Fahrtkosten aufbringen und dazu noch nach belieben immer die Schichten wechseln.

Die musste also n Auto unterhalten, was sie ohne die Fahrten zur der Arbeitsstelle eigentlich garnicht benötigt hätte.

Für regelmäßige Entfernungen, so bis ca 15 Km Entfernung, evtl auch mal 18 km kommt man z.B. mit nem 50er Roller gut zurecht. - auch im Winter. Vorausgesetzt es ist kein extremes Spiegeleis o. Alpines Skiwetter.

Ich fahre auch wenns nötig ist noch bei - 15°C Frost mit n Roller. Da kann man sich passend anziehen.

Das, was ich auch mit meinem langen Kommentar zum Ausdruck bringen will ist, das man keinesfalls Geld mit zur Arbeit bringen sollte.

Unter solchen Umständen, die der Fragesteller beschreibt, fahre ich einfach nicht los.

Wenn die Argumentation nicht ankommt, bin ich krank. - fertig.

Unter den beschriebenen Bedingungen steht sich jeder Hartzer besser.

Hass 4 ist zwar bitterwenig, aber zumindest kalkullierbar und evtl durch Zeitung austragen aufbesserbar.

Selbst ein solcher Nebenjob wie Zeitung verteilen, würde für den Fragesteller unmöglich.

Nicht, dass ich falsch verstanden werde:

Ich unterstütze keinesfalls dass Leute faul auf m Sofa sitzen bleiben, nur weil se keinen Bock haben.

Aber selbst die geringst qualifiziete Tätigkeit sollte wenigstens kostendeckend sein und bei normaler Vollzeitarbeit einem Alleinstehenden in Steuerklasse 1 ein Leben ohne Stütze wie Hass 4 usw ermöglichen. - Nich große Hütte, o. dickes Auto, is klar.

Soll doch der die Leistung bezahlen, der sie bestellt und in Anspruch nimmt.

Das ist in dem Fall die Leihbude.

Das gleiche Problem haben aber auch z.B. Friseurinnen.

Durch deren Aufstockung mit Hass 4, weil die so wenig verdienen. wird Ommas Dauerwelle vom Staat subventioniert.

ralosaviv  20.03.2013, 19:52
@Meinereiner67

Das wird sich auch alles nicht ändern, so lange wir fleißig weiter Leute wählen, die sich nur für die Befüllung ihrer eigenen Beutel interessieren. Doch das geht jetzt entschieden zu weit, weil am Thema vorbei;-)

Du hast schlechte Karten wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist.Seriöse Firmen zahlen Auslöse. Da gibt es z.B.kundenbezogene Einsatzregelungen wo genau festgelegt ist was Du Auslöse bekommst.Lass mich raten Du pendelst von ost nah west?lg

Ist leider eine" kann" Bestimmung,wenn vertraglich nichts vereinbart wurde.Diese unwürdigen Praktiken haben viele Leihbuden auf ihre Fahnen geschrieben.Obwohl sie eine Auslöse zahlen könnten.Du kannst froh sein,das du noch die 6 Euronen bekommst,denn die haben sie schon fast alle abgeschafft.Sieh zu das du von dieser Lumpenbranche weg kommst.