Wer zahlt Schaden für Einsatz von Feuerlöscher?

19 Antworten

Dein Sohn wird definitiv hier nicht zur Rechenschaft gezogen werden, weil er hier in einer Form der Nothilfe ja nur einen nicht von ihm selbst verursachten Brand gelöscht hat. Den Umstand eines nicht mehr zeitgemäss befüllten Feuerlöschers musste hier auch nicht erkennen können.

Aus der Ferne vermag ich allerdings nicht zu beurteilen, ob er übermässig viel von dem Löschmittel verwendet haben könnte, bzw. hier die Zweckmässige Menge hätte erkennen müssen. Eventuell KÖNNTE sich hier zumindest ein Teilverschulden an der Gebäudesanierung angenommen werden, wenn Deinem Sohn ganz klar ein unsachgemässer Umgang mit dem Feuerlöscher ( unverhältnismässig viel Löschmittel benutzt ) auch vorgeworfen werden könnte.

Die zündelnden Kinder könnten strafrechtlich auch nur dann belangt werden, wenn sie das 14. Lebensjahr erreicht hätten. Hier könnte die Schule höchstens auf zivilrechtlichem Wege versuchen, bei den Kindern Schadenersatz einzufordern. ( mit ungewissem Prozesserfolg ) . Die Eltern der Kinder könnten auch nicht belangt werden, wenn ihnen jeweils hier keine grobe Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht zuzuschreiben wäre. Wenn der Vorfall innerhalb der regulären Schulzeit erfolgte, so scheidet elterliche Aufsichtspflicht hier als Bezugsgrund aber komplett aus.

Im Zweifelsfall könnte die Schule auf den gesamten Kosten auch ( erst mal ) sitzen bleiben.

Dein Sohn hat absolut richtig gehandelt - Respekt!

Die einschlägigen Gesetze sehen alle vor, dass jemand, der im Notfall eingreift (sei es bei einem Feuer, einem Unfall oder einem medizinischen Notfall) niemals persönlich finanziell belastet wird. Auch dann nicht, wenn er unter Umständen die Lage falsch eingeschätzt hat (z.B. zu viel oder das falsche Löschmittel genutzt hat).
Denn wäre das der Fall, dann würden die Menschen aus Angst, etwas falsch zu machen, zu oft einfach weg sehen...

Prinzipiell würde die Feuerversicherung der Schule zunächst einmal für alle Schäden aufkommen (z.B. Brandschäden, Löschmittelschäden, Neubefüllung des Feuerlöschers oder auch sonstige Schäden wie zerstörte oder verschmutzte Kleidung des Helfers). Diese würde das dann, sofern man einen Verursacher ausfindig machen kann (in diesem Fall die zündelnden Kinder), die Kosten von den Verursachern (ihren Eltern oder deren Versicherung) zurück fordern.

Wenn in dem Feuerlöscher krebserregende Löschmittel vorhanden waren, dann ist da aber im Vorwege etwas gründlich schief gelaufen.
Die Schule (bzw. die Stadt, Gemeinde oder der Schulzweckverband als Schulträger) sind für den baulichen und vorbeugenden Brandschutz im Gebäude verantwortlich. Dazu gehören auch Dinge wie Rauchmelder/Brandmeldeanlage und Löscheinrichtungen/-mittel (Wandhydranten, Feuerlöscher, Löschdecken etc.). Und diese müssen regelmäßig überprüft und ggfs. ausgetauscht werden. Hier würde also ein Versagen des Schulträgers oder aber der vom Schulträger mit der Feuerlöscherwartung beauftragten Firma vorliegen.

Ihr selbst habt also nichts zu befürchten!

Die Reaktion auf einen Brand mit dem Einsatz eines Feuerlöschers zu reagieren ist vollkommen in Ordnung. Das die Schule hier Geräte im Einsatz hat die so veraltet sind ist nicht die Verantwortung der Schüler. Der Schaden durch den Feuerlöscher an sich dürfte nicht so hoch sein.

Ich würde das so sehen:

Schaden durch den Brand tragen die Brandstifter.

Schaden durch den Feuerlöscher die Schule bzw. deren Versicherung.

Dein Sohn hat alles richtig gemacht und dürfte keinerlei Forderungen bekommen.

Dein Sohn/du sicher nicht, die Schule auch nicht ... Die Kinder nur wenn strafmündig, also mind. 14 Jahre alt. ansonsten evtl. deren Eltern.

Was war denn für ein Mittel in dem Löscher, nur interessehalber?

Aliha  17.03.2017, 10:44

Auch Kinder unter 14 Jahren sind u.U. schaderersatzpflichtig, mit strafmündigkeit hat das nichts zu tun. Die Eltern müssen auf keinen Fall zahlen. Die Schule kann u.U einen Titel gegen die Kinder erwerben, dieser bliebe 30 Jahre gültig.

flirtheaven  17.03.2017, 10:47

Strafmündigkeit hat nichts mit Schadenshaftung zu tun. Deliktfähig wird man schon mit dem siebten Geburtstag. Eine Straf können die Zündler nur bekommen, sofern sie mindestens 14 sind, Schadenersatzforderungen aber schon viel früher und Sanktionen von der Schule sind natürlich auch möglich.

Du und dein Sohn, ihr seid da vollständig raus. Wenn ein Fuer zu löschen ist, darf man die bereitgestellten Feuerlöscher natürlich verwenden. Die beiden Feuerteufel bekommen natürlich Ärger, weil sie gezündelt haben und der Schulträger, weil er nicht für vorschriftsmäßige Feuerlöscher gesorgt hat.

flirtheaven  17.03.2017, 10:43

Ihr könnt sogar Schadenersatz verlangen, weil dein Sohn mit dem Giftzeug in Berührung kam.