Mein Sohn hat ein Auto beschädigt, wer haftet nun?
Hallo ihr lieben,
mich beschäftigt eine grosse Frage!
Mein Sohn, 9 Jahre, hat mit seinem Freund ein Auto mit Steinen beschmissen! Wobei der Freund von ihm mit mehreren grossen Steinen geschmissen hat und einen grossen Schaden verursacht hat, mein Sohn hat mehrere kleine Steine geschmissen und Lackkratzer gemacht!
Nun ist es leider so, das wir gerade zu diesem Zeitpunkt keine Haftpflichtversicherung hatten (ja ich weiss war sehr Unklug von mir )!
Nun hat mir die geschädigte Familie ein Gutachten vorgelegt in dem es um einen Schaden von insgesamt knapp 2.000 Euro ging! Der sollte dann mit der anderen Familie, von dem Jungen der auch den Schaden verursacht hat, geteilt werden! Die jedoch meint, da ihr Sohn erst 9 Jahre alt ist, müssten sie nicht für den Schade aufkommen! Wir würden ja zahlen, aber die geschädigte (ich hoffe so nennt man das) Partei, will uns keine Rechnungen zukommen lassen, sonder uns nur aufgrund des Gutachtens zahlen lassen! Sie weigern sich, uns die tatsächliche Rechnungen zukommen zu lassen!
Nun sind meine Fragen:
Stimmt das, das wenn die Kinder 9 Jahre sind, das man nicht für den Schaden aufkommen muss? Sind die nicht verpflichtet uns die Original Rechnungen zukommen zu lassen? Das Gutachten kann doch von der Rechnung abweichen, oder? Könnt ihr mir da weiterhelfen?
27 Antworten
Nachbarskinder haben beim Spielen ein Auto beschädigt. Wer kommt für den Schaden auf? Hier muss man zwischen der Haftung des Kindes und der seiner Eltern als Aufsichtspersonen unterscheiden. Kinder unter sieben Jahren sind laut BGB nicht verantwortlich. 2002 wurde die Altersgrenze für den Bereich des motorisierten Straßenverkehrs angehoben. Danach haften erst Kinder ab zehn Jahren bei Unfällen mit Autos. Dies gilt allerdings nicht für vorsätzliche Taten - wenn etwa ein Neunjähriger Steine von einer Brücke wirft.
Eltern haften nicht grundsätzlich, sondern nur dann, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Auch ist eine Beaufsichtigung rund um die Uhr von einem bestimmten Alter an nicht möglich. Liegt nun keine Haftung vor, geht der Geschädigte leer aus. Um das zu vermeiden, bietet beispielsweise die HUK Coburg durch die "Besonderen Bedingungen für die Mitversicherung von Schäden Dritter durch Kinder unter zehn Jahren" eine Möglichkeit der Schadensabwicklung, die den Geschädigten begünstigt. Diese Regelung hilft unangenehme Streitigkeiten etwa unter Nachbarn zu vermeiden, wenn das sechsjährige Kind Nachbars Auto beim Spielen beschädigt.
Das was du beschreibst klingt meines Erachtens nach Vorsatz und nicht danach das es ausversehen passiert ist.
ihr müsst anhand der rechnung zahlen - wendet euch an die polizei wenn sich das nicht friedlich regeln lässt
ihr müsst auf jeden fall zahlen
Hi Du,
das ist wirklich keine gute Nachricht, aber wirklich gute nachrichten gibt es da nicht.
Ich hatte diesen Fall auch, aber hatte gottsei dank eine haftpflichtversicherung.
Das gericht wollte mir damals fast noch aufdrücken, das ich die Aufsicht verletzt hätte.
Ich war echt dazu verpflichtet es zu bezahlen. Das ist wie bei versicherungen. Ich muste genau die Summe der Versichetrung melden. Wenn sie aber keine Rechnung rausrücken wollen, dann biste soweit ich weiss, erlaubt die Mehrwertsteuer abzuziehen, da du ja davon ausgehen kannst, das sie die Reparatur selber erledigen.
Gruss
Du schreibst: ' Wobei der Freund von ihm mit mehreren grossen Steinen geschmissen hat und einen grossen Schaden verursacht hat, mein Sohn hat mehrere kleine Steine geschmissen und Lackkratzer gemacht" - Also gehe ich mal davon aus, dass du dabei warst und es gesehen hast. (Anders kann ich mir diese Aussage naemlich nicht erklaeren). Also haftest du, weil du deine Aufsichtspflicht verletzt hast.
kann auch keiner verlangen und verlangt auch keiner in dem alter!
Ab sieben haftbar Kinder ab einem Alter von sieben Jahren können aber auch selbst zunehmend für den von ihnen angerichteten Schaden haftbar gemacht werden. Und zwar noch dreißig Jahre lang, falls ein vollstreckbarer Titel, ein Gerichtsurteil oder ein Mahnbescheid vorliegt; ohne derartige Verfügungen dauert die Verjährung drei Jahre.
Reife des Kindes entscheidend Die Rechtsprechung richtet sich im Allgemeinen nach dem Alter und vor allem der Reife des Kindes. Dabei wird die Frage gestellt: Kann das Kind aufgrund seines Entwicklungsstandes für die jeweilige individuelle Tat verantwortlich gemacht werden? Versteht es also, was es getan hat? Entscheidend sind dabei auch frühere Erfahrungen des Kindes. Kannte es die Situation schon und hat trotzdem wieder so gehandelt?
http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/haften-eltern-fuer-ihre-kinder581620685676.html
Evtl. tritt die Familienhaftpflichtversicherung ein, wenn Du Deine Aufsichtspflicht verletzt hast.
Nein ich war nicht dabei, die Kinder haben es selber so ausgesagt und man kann ja nicht von mir Verlangen das ich Rund um die Uhr bei IHnen draussen bin!