Wer zahlt Rechtsanwaltskosten bei Mietkautions-Streit?

9 Antworten

Also du solltest Prozesskostenbeihilfe Beantragen. Darauf hast du Anspruch, wenn du gute Aussichten auf Erfolg hast mit einer Klage. Zum Beispiel. Bei den Anwaltskosten muss man am besten mal in einer Kanzlei Anfragen was man da machen kann.

normalerweise muß der unterlegene in einem prozeß für die prozeßkosten aufkommen,wenn du eine rechtschutzversicherung hast kommen die dafür auf.ein anwalt kann dir aber auskunft geben,die speziell für dich zutrifft

Wenn keine Forderungen offen sind und auch nicht mit solchen zu rechnen ist, ist die Kaution mit Beendigung des Mietverhältnisses fällig. Allerdings haben solche Bankanlagen in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist. Da du auch drei Monate Kündigungsfrist hast, könnte theoretisch der Vermieter nach Zugang deiner Kündigung zeitnah das Kautionskonto kündigen. Er hat ja nichts vom längeren Verbleib. Schreib ihm also nunmehr einen netten Brief (Einwurfeinschreiben)und bitte ihn, dir das Geld bis spätestens 31.12.2010 auf dein Konto zu überweisen und dir eine detaillierte schriftliche Kautionsabrechnung zuzusenden, darauf hast du einen Rechtsanspruch. Wenn du dann am 2.1.2011 das Geld nicht auf dem Konto hast, kannst du immer noch Rechtsmittel anwenden (Mahnbescheid>Klage. Ich würde aber zunächst dann eine Erinnerung mit Wochenfrist der Zahlung und Androhung konkreter Rechtsmittel per neuem Einwurfeinschreiben senden.

Anwaltskosten können bei Obsiegen im Klageweg u.U. auch dem Beklagten auferlegt werden, im Gesamtpack der Verfahrenskosten.

Du brauchst aber gar keinen Anwalt hier, denn Du brauchst dem Vermieter nur die konrete Summe, die zur Rückerstattung noch ansteht in einem MAHNBESCHEID fällig zu stellen. Ganz sicher hadt Du ihn doch schon einmal aufgefordert, den Betrag dir wieder zu überweisen. Darauf beziehst Du dich beim Ausfüllen des Mahnbescheid-Antrags, den Du ganz einfach online erstellen kannst. Der geht dann dem Vermieter zu und er kann sich überlegen, ob er darafhin zahlt (die Mahnbescheidkosten hat er hier schon mal mit zu tragen). Erfüllt er diese Forderung auch nicht, so kannst(solltest) Du im Mahnbescheidantrag bereits ankreuzen, daß diesenfalls gerichtlich auszuklären wäre, das bedeutet, daß nach fruchtlosem Verstreichen der gesetzten Frist nach Mahnbescheid dem Vermieter dann automatisch vom Gericht der Vollstreckungsbescheid zugestellt wird (nebst weiterer Gerichtsgebühr). Widerspricht der Vermieter der Forderung, geht die Angelegenheit vor Gericht, wo Du dich in dieser Angelegenheit selbst vertreten kannst in der ersten Instanz (Amsgericht) bis zu einem Streitwert von 5.ooo EUR. Also keinerlei Anwaltskosten! Das bekommst Du allein hin. Und wenn Du durch bist, bist Du um eine wesentliche Erfahrung reicher und man macht dergleichen mit dir jedenfalls nicht mehr.

Die kosten übernimmt so gut wie immer der Verlierer des Rechtsstreikes die angefallenen Kosten. Kleiner Tipp beim nächsten mal. Nimm dir eine Rechtsschutzversicherung für Mieter.