Vermieter zahlt Mietkaution nicht zurück. Prüfung auf Schadensersatz?

5 Antworten

Es ist auf jeden Fall nicht zulässig, Geld der Kaution für andere als Kautionszwecke zurück zu halten. Wenn er Dir bescheinigte, dass die Wohnung in Ordnung ist, muss er Dir die Kohle geben. Alles anderen Forderungen darf er dann nachträglich stellen, schriftlich wie es sich gehört.

Bitte Wortlaut § 16 des MV?

Deine Beschreibung ist leider nicht nachvollziehbar!

Du schreibst:

Da ich Probleme hatte meine Strom/Gas und Wasserrechnung zu bezahlen, wurde meine Versorgung gesperrt.

Gut zu wissen:

Der Wasserverbrauch wird über die Nebenkosten abgerechnet.

Beim Strom & Gas kommt der Liefervertrag zwischen dem Verbraucher und dem Energieversorger zustande. Damit hat der Vermieter überhaupt nichts zu tun.

Du schreibst:

In einem Gespräch erwähnte er, dass er erstmal gucken muss wie viel die Freischaltung kosten wird, bevor er mir die Mietkaution überweisen kann.

Gut zu wissen:

Die Kosten, die durch das Sperren & Entsperren der Strom- und Gasversorgung anfallen, hat der Mieter als Vertragspartner des Energieversorgers zu tragen.

Zieht der Mieter aus, ohne die offene Strom/Gas-Rechnung zu zahlen, fließt der Strom wieder, sobald der neue Mieter diesen angemeldet hat.

Da gibt es für den Vermieter überhaupt nichts zu gucken.

Du schreibst:

Das er mir die Freischaltung in Rechnung stellt, war für mich klar und akzeptabel, da es natürlich mein Verschulden war.

Gut zu wissen:

Dein Vermieter ist nicht Vertragspartner und kann weder die Strom-Gas-Versorgung sperren, noch freischalten.

Wäre es anders müsste dein Vermieter auch haften!

Du schreibst:

Bei der Schlüsselübergabe bemängelte mein Vermieter keinen Raum, er hat alle für gut bzw. bezugsfertig abgehakt.

Demnach wurde ein Übergabeprotokoll erstellt und der Vermieter hat die Wohnungsübergabe als vertragsgemäß abgenommen.

Du behauptest:

Mein Vermieter antwortete mit einem Schreiben, in dem er einen Schadensersatzanspruch überprüfen lassen möchte, weil er laut § 16 im Mietvertrag die Räumlichkeiten nur günstiger vermieten kann bzw. weil er der Meinung ist, dass ich nach Rückgabe für leerstehende Räumlichkeiten verantwortlich bin.

Gut zu wissen:

Die Vermietung einer Wohnung liegt in der Verantwortung des Vermieters!

Er alleine trägt auch das unternehmerische Risiko, wenn die Wohnung nicht vermietet wird.

Muss der Vermieter die Wohnung billiger vermieten, weil sich seine Mietpreisvorstellung nicht durchsetzen lässt, kann dies doch nicht auf den Vormieter abgewälzt werden!

Du möchtest wissen:

Hat er trotzdem das Recht, nach §16 zu handeln und mir leerstehende Räume oder die Mietminderung in Rechnung zu stellen?

Du müsstest vielleicht einmal erklären, was unter § 16 im Mietvertrag vereinbart wurde?

Die Anspruchsgrundlage für Schadenersatz ist, dass ein Schaden vorhanden ist.

Kann der Vermieter die Wohnung nicht vermieten, weil der Vormieter die Räume nicht vertragsgemäß zurück gegeben hat, hat der Vermieter das Recht den Mietausfall als Schadenersatz geltend zu machen.

Ein Anspruch auf Schadenersatz entfällt wenn:

  1. Die vertragsgemäße Rückgabe der Wohnung durch den Vermieter bestätigt wurde.
  2. Der Mieter nicht aufgefordert wurde, etwaige Mängel zu beseitigen.
Abrechnung und Rückzahlung der Kaution bei Mietende

Wann muss der Vermieter die Mietkaution auszahlen?

Ein Einbehalt wegen noch abzurechnender Nebenkosten ist zulässig. Der Vermieter darf bei Mietende aber nicht die gesamte Kaution, sondern allenfalls für jeweils 3 bis 4 Monate Mietzeit einen Betrag in Höhe von einer monatlichen Vorauszahlung einbehalten (AG Hamburg, 47 C 1373/95, Urteil v. 27.2.1996).

Umfangreiche Information hält der Mieterverein Hamburg bereit:

https://www.mieterverein-hamburg.de/de/tipps-ratgeber/kaution-mietsicherheit/

Meine persönliche Bewertung ist:

Deine Beschreibung lässt sich mit den rechtlichen Bestimmungen zum Mietvertrag nicht vereinbaren.

Am besten wendest du dich einfach mal an den Mieterverein und lässt die Angelegenheit prüfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist kompliziert, ich versuche dir nur ein paar Tips zu geben. Vieleicht suchst nach nem Anwalt oder dem Mieterbund.

In einem Gespräch erwähnte er, dass er erstmal gucken muss wie viel die Freischaltung kosten wird, bevor er mir die Mietkaution überweisen kann.

Dein Vermieter hat nichts mit deinen Verträgen zu tun. WEenn er neu mit den Versorgen Abschließen will ist das nnicht dein Ding. Du mußt aber die Schulden bei den Verorgen bezahlen. Da ist dein Vermieter außen vor, es sei denn er möchte was spenden;) Laß dich da beraten!

Das er mir die Freischaltung in Rechnung stellt, war für mich klar und akzeptabel, da es natürlich mein Verschulden war.

Nochmal, las dich da bitte beraten, mir fällt nix ein was du mit den Verträgen deines Vermieters zutun hast.

Er darf sie offiziell bis zum 27.08.2021 einbehalten,

Für diese Aussage wäre mir nix Ofizielles bekannt. LAß dich beraten.

Mein Vermieter antwortete mit einem Schreiben, in dem er einen Schadensersatzanspruch überprüfen lassen möchte, weil er laut § 16 im Mietvertrag die Räumlichkeiten nur günstiger vermieten kann bzw. weil er der Meinung ist, dass ich nach Rückgabe für leerstehende Räumlichkeiten verantwortlich bin.

Und hier hört es auf, geh zu eineer Beratungstelle, einem Anwalt oder Dem Mieterverein.

Das klingt ganz stark nach Abzocke.

Wenn der Zähler ausgebaut wurde, weil du deine Stromkostenm nicht bezahlt hast, musst du die Wiederfreischaltung bezahlen. Dafür kann der Vermieter durchaus die Kaution beabspruchen.

Er kann bis zum Ende der Abrechnungsperiode auch einen Anteil der Kaution in Höhe der zu erwartenden Nachzahlungen zurückhalten.