Wer zahlt die Krankenversicherung zwischen Studium und beginnender Arbeit?

2 Antworten

Wenn bereits feststeht, dass du am 2. Januar eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst, greift die 30-tägige Nachversicherungszeit aus deinem Studentenstatus.

pudel007 
Fragesteller
 27.12.2016, 21:48

Was bedeutet, denn diese 30-tägige Nachversicherungszeit?

kevin1905  27.12.2016, 22:18
@pudel007

Greift für dich nicht, wenn du familienversichert warst.

DerHans  27.12.2016, 22:20
@pudel007

Für Dezember hast du doch dann deinen Beitrag bereits bezahlt. Ab Januar meldet dich dein Arbeitgeber dann an.

der Anspruch auf die Familienversicherung endet mit Verlust des Studentenstatus.

ein nachgehender Leistungsanspruch greift hier nicht nicht, da dieser nur zwischen zwei sozialversicherungspflichtigen Tatbeständen möglich ist.

da in Deutschland Versicherungspflicht gilt, du aber vorübergehend keinen "Träger" deiner Sozialversicherung hast (Arbeitgeber, Arbeitsamt, Jobcenter), sind die Beiträge bis zur Aufnahme der Beschäftigung von dir selbst zu entrichten.

der Mindestbeitrag liegt bei monatlich ca. 170 Euro. bei angebrochenen Monaten zahlt man dann ergo nicht den vollen Betrag, sondern eben anteilig. bei dir also ca. die Hälfte - 80-90 Euro.

drumherum kommst du nicht, da gesetzlich vorgeschrieben.