Wer zahlt die Krankenversicherung zwischen Studium und beginnender Arbeit?
Hallo ich habe mei BWL Studium am 16.12 bestanden. Am 02. Januar fängt meine neue Arbeitsstelle (sozialversicherungspflichtig) an. Nun aht mir meine alte KV (Familienversicherung) per Post mitgeteilt, dass ich nicht mehr versichert bin und selbst zahlen muss! Ist dem so? Kann mir da jemand helfen?
2 Antworten
Wenn bereits feststeht, dass du am 2. Januar eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst, greift die 30-tägige Nachversicherungszeit aus deinem Studentenstatus.
der Anspruch auf die Familienversicherung endet mit Verlust des Studentenstatus.
ein nachgehender Leistungsanspruch greift hier nicht nicht, da dieser nur zwischen zwei sozialversicherungspflichtigen Tatbeständen möglich ist.
da in Deutschland Versicherungspflicht gilt, du aber vorübergehend keinen "Träger" deiner Sozialversicherung hast (Arbeitgeber, Arbeitsamt, Jobcenter), sind die Beiträge bis zur Aufnahme der Beschäftigung von dir selbst zu entrichten.
der Mindestbeitrag liegt bei monatlich ca. 170 Euro. bei angebrochenen Monaten zahlt man dann ergo nicht den vollen Betrag, sondern eben anteilig. bei dir also ca. die Hälfte - 80-90 Euro.
drumherum kommst du nicht, da gesetzlich vorgeschrieben.
Was bedeutet, denn diese 30-tägige Nachversicherungszeit?