Wer zahlt die Arbeitskleidung (Handwerk)
Muß ich als Chef meinen Angestellten (Heizungsbauern und Elektrikern) die Arbeitskleidung voll bezahlen? Ich meine nicht die Arbeitsschutzkleidung sondern die normale Arbeitskleidung (T-Shirt, Hose, jacke, Pulli..) Info zum Betrieb= Mit glied in der Elektroinnung Betrieb=8 Vollzeitbeschäftigte Berufsgenossenschaft= BG Textil,Energie,Elektro Mir als Chef reicht eine Branchen übliche Arbeitskleidung ohne Firmenlogo usw.
5 Antworten
Gewerkespezifische Arbeitskleidung muss vom Chef den Mitarbeitern kostenlos gestellt werden. D. h. Arbeitsschutzkleidung. Nicht jedoch Kleidung die auch für die Freizeit verwendet werden kann, wie T-Shirt, Pulli,Jacke ect.
In deinem Falle wäre es Arbeitsschutzkleidung, die kann auch ohne Firmenlogo sein. Zusätzlich sind persönliche Schutzausrüstungen kostenlos zu stellen. Beispiel: Sicherheitsschuhe. in deinem Falle S 3, Augenschutz, Schutzhandschuhe, Gehörschutz usw.
Wenn du selber keine Sicherheitsschuhe für deine Mitarbeiter bevorratest, so kannst du deine Mitarbeiter ihre Sicherheitsschuhe auch selber kaufen lassen. Du legst ein Preislimit fest, was die ausgeben dürfen. Gegen Vorlage der Kaufquittung erstattest du den Kaufpreis. Wird in einigen Handwerksbetrieben so gemacht.
Hier findest du die Antwort! ... ;o) ...
http://www.anwalt.de/rechtstipps/berufskleidung-i-schutzkleidung-und-arbeitskleidung_005233.html
Die Einkleidung der Belegschaft mit normaler Arbeitskleidung muß nicht von der Firma finanziert werden. Kauft sich ein Angestellter Arbeitssachen, kann er die Rechnung dafür bei seiner persönlichen Steuererklärung einreichen. (Natürlich würde ich es als Arbeitnehmer begrüßen, wenn mir der Chef meine Sachen kauft.)
Meines Wissens nach mußt Du nicht.
Meine Arbeitskleidung wurde mir komplett bezahlt.
Ich wollte die Rechtslage wissen! Bin ich dazu verpflichtet oder nicht!?