Wer zahlt den Klempnerr??
Hallo. Ich habe ein Problem Undzwar wohnen wir In einer Mietwohnung im Erdgeschoss und gestern abend konnte man die Toilette nicht nutzten da das Wasser im Klo blieb. Außerdem konnte der Wasserhahn und die Dusche auch nicht genutzt werden weil das Wasser nicht abläuft. Das Problem ist nun es war 22 Uhr und der Nachbar von oben wollte die Toilette nutzen jedoch kommt dreckige Wasser hier unten aus der Dusche wenn das passiert. Wir haben mehrmals den Vermieter versucht zu erreichen ohne Erfolg. Dann hat der Nachbar einen not sanitär Dienst angerufen und der war nach ner Stunde da. Das Problem wurde gelöst jedoch kostet es nun 450 €. Mein Vater hat die Rechnung einfach auf sich schreiben lassen da er nicht wusste wer es zahlt. Kann die Rechnung dem Vermieter gegeben werden oder zahlen wir nun selbst?
Mfg
Die Hauptwasserleitung von der Wohnung war verstopft als Ergänzung.
7 Antworten
Der Nachbar hat den Klemptner bestellt, also muss der ihn auch bezahlen. Auch wenn zunächst dein Vater die Rechnung bezahlt hat, so hat er doch einen Herausgabeanspruch gegenüber dem Nachbarn.
Die Inanspruchnahme des Notdienstes war gerechtfertigt, da der Vermieter nicht ereichbar war und ein tatsächlicher Notfall vorlag.
Wenn der Verursacher der Verstopfung nicht ermittelt werden kann/konnte, muss letztendlich der Vermieter die Kosten bezahlen.
Grundsätzlich will der Handwerker von dem das Geld, der ihn gerufen hat. Ob das dann anschließend auf den Vermieter oder die Hausgemeinschaft abgewälzt werden kann, muss anschließend geklärt werden.
Dass die Wasserleitung verstopft war, halte ich erst mal für ein Gerücht. Und bei der Abwasserleitung wird dann geforscht, ob man denjenigen ausfindig machen kann, der die Verstopfung verursacht hat. Das ist aber eher selten der Fall, in einem Mehrfamilienhaus
Mein Vater hat die Rechnung einfach auf sich schreiben lassen da er nicht wusste wer es zahlt.
Wow - der Nachbar ruft den Klempner und .... "mutig" .....Vater lässt die Rechnung trotzdem auf seinen Namen schreiben? Grundsätzlich - somit gilt er als Auftraggeber - und wer die Musik bestellt - bezahlt auch.
Allerdings nachdem es sich um ein Problem handelte, welches er selbst nicht zu vertreten hat/te - zudem davon mindestens ein weiterer Nachbar betroffen war, sollte die Rechnung inkl. des "Nachtzuschlages" hoffentlich problemlos vom Vermieter übernommen werden.
Der Vermieter ist dafuer verantwortlich, mit Sicherheit hat er eine Versicherung fuer sein Haus die den Schaden dann letztlich uebernimmt.
Kann sein, Versicherungen reden sich oft heraus, das es nicht der vereinbarten Police entspricht. Aber ohne Rohrbruch koenntest du schon Recht haben.
schlaumeier ! das gehört zum versicherungsumfang des vermieters !
Bitte nenne mir die Versicherung, die dieses Risiko abdeckt Der Vermieter hat nur eine VGV
bleib theoretiker ! is besser so !
Nee, ich will diese Versicherung selbst abschließen, weil ich auch mit diesen Problemen zu kämpfen habe. Aber vielleicht ist die Vers. nur ein Luftschloss?
gebäudehaftpflicht , obhutschaden ,
Sprichwort
"Wer die Musik bestellt zahlt"
Versuchen kann man es ja den Vermieter zu bitten die Rechnung zu übernehmen.
Immerhin war es Samstag Abend.
Versicherung gegen Verstopfung der Abwasserleitung gibt es nicht