Einbau einer fehlenden Duschwand - Sache des Vermieters?

Dusche - (Mietrecht, Vermieter, Mietwohnung)

8 Antworten

Der Vermieter weigert sich allerdings eine Duschwand einzubauen und meint, dies wäre Sache des Mieters, da der Umbau durch die Vormieterin durchgeführt wurde und er nur seine Genehmigung für den Umbau erteilt hat.

Eigentlich hätte der Vermieter den Rückbau von den Erben verlangen können.


Wenn es Sache des Vermieters ist, gibt es entsprechende Urteile oder Gesetze, die man dazu anwenden kann?

§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.


Das Problem könnte sein, dass sich der Vermieter darauf beruft: gemietet wie besichtigt.

Sie sollten z.B. durch den Mieterbund abklären lassen, ob der Vermieter nicht doch dazu verpflichtet ist, die Duschwand zu bezahlen.

Meiner Meinung nach ist er es, nur eine Mietminderung kommt nicht in Betracht, weil der Mangel schon bei Vertragsabschluss war und nicht bemängelt wurde.

NACHTRAG: Beim Einzug hat der Vermieter mündlich zugesichert einen Duschvorhang anzubringen

Wenn Sie Zeugen haben, sieht es sehr gut für Sie aus.

Eine Wohnung wird gemietet wie gesehen. Schließlich wurde die Wohnung sicher vorher angesehen. Wenn das vor Abschluss des Mietvertrages, bzw. im Mietvertrag nicht geklärt wurde, muss der Vermieter gar nichts machen.

Der Vermieter weigert sich zurecht. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Duschwand. Das ist nun mal so. Wohnungen haben unterschiedlichen Komfort und es gibt sehr spartanisch ausgestattete Wohnungen und sehr gut ausgestattete. Eine Verpflichtung, überhaupt eine Dusche in einer Wohnung zu haben gibt es z. B. auch nicht.

Vorschlag: Demnächst ist Weihnachten. Schenk der Oma doch die Duschwand. Vielleicht hast Du noch mehr Familienmitglieder, die sich beteiligen würden. Selbst wenn Du anfängst zu streiten, wird das ewig dauern, bis sich am Ende heraus stellt, dass es doch keine Kostenübernahme durch den Vermieter geben wird.

Der Vermieter weigert sich allerdings eine Duschwand einzubauen und meint, dies wäre Sache des Mieters

Da hat er Recht: Mietvermiet und beanspruchbar ist, was bei Besichtigung und Vertragsschluss vorhanden war oder ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde :-O

Eine Duschwand kostet für diese Dusche knapp 500,-Euro (mit Einbau)

Möglich. Ein Vorhang mit Schiene allerdings nur 50 EUR - das ist nun allein eure Entscheidung :-)

G imager761

Möglich. Ein Vorhang mit Schiene allerdings nur 50 EUR - das ist nun allein eure Entscheidung :-)

Die einfachste Lösung:-)

Das Problem, ist dass sie den Mietvertrag im vollen Bewusstsein, dass die Dusche so aussieht unterschrieben hat.

Somit selbst wenn der Vermieter eine Duschabtrennung einbauen würde, es eine "Modernisierung" wär und die kosten direkt auf die Miete aufschlagen könnte.

Sie hätte das schon vor der Unterschrift klären müssen.

NACHTRAG: Beim Einzug hat der Vermieter mündlich zugesichert einen Duschvorhang anzubringen. Der Klempner konnte diesen aber nicht anbringen, da die Dusche unten ja keine Begrenzung hat und das Wasser dann trotzdem, Aufgrund des fehlenden Randes, quer durch das Bad laufen würde. Es muss eine feste Duschwand sein und die weigert sich der Vermieter zu zahlen.