Wer zahlt das Pflastern der Straße?

2 Antworten

Zunächst schreibst du außerhalb des Grundstückes, = fremdes Eigentum ?, dann fällt es ja auch nicht unter die WEG. Ansonsten kannst du hier nachlesen:

https://www.haufe.de/thema/sondernutzungsrecht/

Wenn ihr also etwas vereinbart habt? 

Der, dem sie gehört.

Soweit ich deine Ausführungen verstanden habe geht es hier um die Zufahrt, die im Gegensatz zu den Parkplätzen nicht auf gemeinschaftlichem Grund und Boden liegt.

Damit ist die WEG nicht zuständig und sind die Kosten nur von denjenigen zu tragen, welche die Pflasterarbeiten (hoffentlich mit Erlaubnis des betreffenden Grundstückeigentümers) auf fremdem Grundstück vornehmen.

Sollten die beiden Irrlichter auf die Idee kommen ihr Vorhaben mittels eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung abzusichern, kannst du beruhigt abwinken. Ein solcher Beschluss wäre mangels Beschlusskompetenz nichtig.