Ist die Errichtung eines Fahrradhauses eine bauliche Veränderung der alle Eigentümer zustimmen müssen oder reicht ein Mehrheitsbeschluss?

1 Antwort

Wenn in der Teilungserklärung nicht bestimmt ist, dass bauliche Veränderungen auch mehrheitlich beschlossen werden können, dann muss die Entscheidung einstimmig gefällt werden.

Es geht ja nicht nur um die Einsichtigkeit von außen, sondern es ist eine Umgestaltung von Gemeinschaftseigentum - und keine unerhebliche, sicherlich braucht es Fundamente. Je nach Abstand zum Nachbargrundstück möglicherweise sogar eine Baugenehmigung?

Vielleicht lässt sich der Eigentümer überzeugen, wenn er von den anteiligen Kosten freigestellt wird.